EuGH / Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen das Unionsrecht

Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten enthalten.

Nachdem Polen am 20. Dezember 2019 ein Gesetz erlassen hatte, mit dem die nationalen Vorschriften über die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Obersten Gerichts geändert wurden (im Folgenden: Änderungsgesetz), erhob die Europäische Kommission beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass mit der durch dieses Gesetz eingeführten Regelung mehrere Bestimmungen des Unionrechts missachtet werden.

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Unbehagen im Rechtsstaat

In einem Gastbeitrag in der Presse mahnt Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, die jahrelang verschobenen Reformen in Österreich ein.

„Unbehagen macht sich breit, nicht nur in der Politik, sondern auch in den Feldern Recht, Justiz und Wissenschaft. Den Hintergrund bilden Jahre, mitunter Jahrzehnte aufgeschobener Reformen; eine Unterlassung, die nun ihre abträglichen Wirkungen für das ganze Land überdeutlich vor Augen führt.“

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Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen zum Entwurf einer Verfahrensrechtsnovelle

Seitens des Dachverbandes wird schon seit langem eine abschließend geregelte, eigenständige Verfahrensordnung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert. Die Verwaltungsgerichte wurden als „niederschwellige“ Rechtschutzeinrichtung eingerichtet, weshalb auch unvertretene Verfahrensparteien das Verfahrensrecht durch dessen bloße Lektüre eigenständig erfassen können sollten.

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Maiforum 2023 (Teil 1) – grundrechtliche Vorgaben zur (organisatorischen) Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit

Zur Eröffnung des Maiforums mahnte der Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen Markus Thoma die Umsetzung der europäischen Standards zur Bestellung von Richter:innen und Gerichtspräsident:innen durch richterliche Organe als Ausfluss der richterlichen Selbstverwaltung und Unabhängigkeit ein. Die Bestellung der offenen Posten, so aktuell der Posten des/der Präsident:in des BVwG, sollen auch zeitnah und unparteiisch erfolgen.

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Das war das 28. Maiforum

Der Festsaal des Palais Trautson, der Sitz des Justizministeriums, bot einen gediegenen Rahmen für die diesjährige Fachtagung der Standesvertretungen der Verwaltungsrichter:innen, die erstmals von den Kolleg:innen des Bundesverwaltungsgerichts organisiert worden war. Justizministerin Alma Zadic ließ es sich daher in ihrer Eigenschaft als „Hausherrin“ nicht nehmen, die Tagung persönlich zu eröffnen, die im 10. Jahr der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Bestandsaufnahme „von innen und außen“ zum Thema hatte.

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Verwaltungsrichter fordern die Regierung dringend zum Handeln auf

Die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts ist seit Monaten unbesetzt.

Die Gerichtspräsident:innen und -vizepräsident:innen haben äußerst wichtige und umfassende Funktionen an den Verwaltungsgerichten. Einerseits vertreten sie die Gerichte nach außen und sind daher mitverantwortlich, für die öffentliche Wahrnehmung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltungsgerichte als unabhängige Einrichtungen. Andererseits sind sie im Rahmen der Justizverwaltung maßgeblich bei der Wahrung der Unabhängigkeit der Richter:innen und damit der Rechtsprechung per se. Es ist daher von grundsätzlicher Bedeutung, dass schon jeglicher Anschein einer politischen Einflussnahme im Auswahlverfahren und bei der Besetzung dieser Leitungsfunktionen vermieden wird.

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Kritik an der Präsidentenbestellung am LVwG Tirol reißt nicht ab

Die Ernennung des neuen Präsidenten des LVwG Tirol ist weiter Gegenstand medialer Berichterstattung. Der Ausgang des Auswahlverfahrens sei bereits im Vorhinein festgestanden, berichtet die „Tiroler Tageszeitung“ in einem umfangreichen Beitrag.

Die Kommission der Landesregierung habe in diesem Sinn auch einen ungereihten Dreiervorschlag unterbreitet, da eine Reihung wegen des feststehenden Ergebnisses nicht nötig erschien.

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LVwG Tirol: Kritik am Auswahlverfahren für Gerichtspräsidenten

Die Entscheidung der Tiroler Landesregierung über die Ernennung des neuen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes Tirol bleibt umstritten.

Die „Tiroler Tageszeitung“ widmet in ihrer Berichterstattung diesem Verfahren breiten Raum. Moniert wird, dass das Besetzungsverfahren mehrere Fragen aufwerfe: Die nach der parteipolitischen Nähe des Ernannten, warum es keiner der qualifizierten Mitbewerber:innen auf den Ernennungsvorschlag geschafft habe oder warum ein Bewerber ohne richterliche Erfahrung ausgewählt wurde.

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