Ethische Grundsätze

Die Ethischen Grundsätze der Verwaltungsrichter:innen wurden in der Vollversammlung am 04. Mai 2023 beschlossen.

Wir üben unser Richteramt in bestmöglicher Weise und nach bestem Wissen und Gewissen unabhängig und unparteiisch aus. Das Vertrauen in die Justiz und den Rechtsstaat soll durch unser Wirken gestärkt und gefestigt werden.

Auf den Grundlagen der österreichischen Rechtsordnung sowie der Rechtsprechung der Höchstgerichte, des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofes stellen wir die Wahrung von Grund- und Freiheitsrechten sicher. Wir erachten uns den Grundsätzen eines fairen Verfahrens verpflichtet.

Die richterliche Unabhängigkeit erfordert eine rechtstreue Ausübung des Richteramtes frei von Beeinflussung und ohne Anschein einer Befangenheit. Wir verwehren uns gegen eine Vereinnahmung, vermeiden selbst den Anschein von Parteilichkeit und wahren die Äquidistanz zu sämtlichen Parteien gleichermaßen.

Richter*innen sind ebenso wie Personen anderer Berufsgruppen in das gesellschaftliche Leben eingebunden. Wir sind uns bewusst, dass bei unserer Teilnahme am sozialen Leben besondere Erwartungen an uns gestellt werden, die einem steten Wandel unterworfen sind.

Wir verhalten uns außerhalb unserer richterlichen Tätigkeit in einer Weise, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit in unserem beruflichen Tätigkeitsfeld nicht in Zweifel gezogen wird.

Für die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des richterlichen Amtes sind wir um eine respektvolle und würdige Kommunikation und Darstellung in der Öffentlichkeit und in den sozialen Medien bemüht. Wir üben unsere (persönlichen) Freiheitsrechte mit Bedacht und gewissenhaft aus.

Für das Ansehen des Richterstandes und des Rechtsstaates unterstützen wir die Sicherstellung der europäischen Standards bei der Besetzung der Richterstellen und jene der jeweiligen Präsident*innen der Verwaltungsgerichte sowie der Führungspositionen innerhalb des Gerichts. Wir gestalten unsere Tätigkeit transparent und objektiv nachvollziehbar und achten darauf, dass über den Bereich der Justizverwaltung keinerlei unsachliche oder parteiliche Einflussnahme auf die richterliche Tätigkeit genommen wird. Als Richter*innen, die gleichzeitig in der Justizverwaltung tätig sind, stärken wir die Unabhängigkeit der richterlichen Tätigkeit, indem wir diese frei von unsachlicher oder parteilicher Einflussnahmen halten. Schließlich achten wir darauf, dass die unabhängige und unparteiische richterliche Tätigkeit auch nach außen sichtbar und nachvollziehbar kommuniziert wird.

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