Eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung

Mit 1. Jänner 2022 wurde eine Gehaltsreform für Beschäftigte im Landesdienst Kärnten wirksam, die höhere Einstiegsgehälter vorsieht und im Gegenzug das Zulagensystem abschafft. Das Gehaltssystem der Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Kärnten wurde in dieses neue System jedoch nicht miteinbezogen. Die Folgen sind nun – zusätzlich zu bereits bestehenden Ungleichheiten – gravierende Unterschiede bei der Gehaltseinstufung neu ernannter Richter:innen nach diesem Datum, die zu einer Diskriminierung der schon zuvor ernannten Richter:innen führt.

Dazu kommt noch, dass das Gehaltssystem für Richter:innen des LVwG Kärnten schon von seiner Systematik her zu keiner gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit führt, sondern schon immer gutverdienende Jurist:innen als gutverdienende Richter:innen einstufte, dagegen weniger gut bezahlte Jurist:innen – trotz gleicher Qualifikation – schlechter entlohnt.

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CCJE Stellungnahme: Stärkung der disziplinarischen Verantwortlichkeit von Richter:innen bei gleichzeitigem Schutz ihrer Unabhängigkeit

Der Beirat europäischer Richterinnen und Richter (CCJE) des Europarates hat eine neue Stellungnahme – CCJE Opinion Nr. 27 (2024) – in der 25. Vollversammlung am 06.12.2024 zur disziplinarischen Verantwortlichkeit von Richter:innen verabschiedet. Dieses Strategiepapier enthält konkrete Empfehlungen, um das sensible Gleichgewicht zwischen der Verantwortlichkeit von Richter:innen und der Achtung ihrer Unabhängigkeit als einen Grundpfeiler der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.

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Ungarns Justiz: Schweigen durch Druck?

In Ungarn stehen Richter:innen, die sich für Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Rechtsprechung einsetzen, unter zunehmendem Druck. Dies zeigen zwei Fallbeispiele, die vom Hungarian Helsinki Committee veröffentlicht wurden. Richter András Kovács habe wiederholt Missstände öffentlich gemacht und regierungskritische Entscheidungen getroffen. Seine Aufdeckung von Unvereinbarkeiten zwischen ungarischem Recht und EU-Recht sowie seine Kritik am Fallzuweisungssystem der Kúria (Höchstgericht in Ungarn) habe zu einer Reihe von Repressionen geführt: von der Auflösung seines Senats bis hin zu Publikationsverboten, Einschränkung der Meinungsfreiheit und fragwürdigen Disziplinarverfahren.

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Neubeurteilung der Bewerber für die Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts Münster

Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht eine neuerliche Überprüfung des Auswahlverfahrens für die Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster angeordnet hat, sollen nun alle drei Bewerber neu beurteilt werden, womit das Beschwerdeverfahren des unterlegenen Kandidaten, in dem hochrangige Politiker als Zeugen geladen worden seien, eingestellt habe werden können.

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BGH bestätigt Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen

Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes – BGH vom 20. November 2024, 2 StR 54/24 wurden die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 abgewiesen und das Urteil bestätigt, mit dem der angeklagte Familienrichter wegen Rechtsbeugung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war.

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Ablehnende Stellungnahme des Dachverbandes zu einem richterlichen „Verhaltenskodex“ über das gesetzliche richterliche Dienst- und Disziplinarrecht hinaus

An manchen Landesverwaltungsgerichten wurde von dem/der Präsidenten/Präsidentin ein Entwurf eines „Verhaltenskodex für Gerichtsangehörige“ an die jeweiligen Richter:innen versendet, in dem Regeln über das Verhalten von Richter:innen aufgestellt werden. Dieser Entwurf ist nicht von der Richterschaft mitgetragen, ausgearbeitet oder beschlossen worden. Auch ist die Standesvertretung nicht einbezogen worden. Aus diesem Anlass sieht sich der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen veranlasst, dazu eine Stellungnahme abzugeben und lehnt die Aufstellung von zusätzlichen Verhaltensregeln für Richter:innen ohne gesetzliche Grundlage und entgegen Europäischen Standards ab.

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Nichts trägt mehr zur Unabhängigkeit von Richter:innen bei als feste Bezüge

Im Schlussantrag vom 13. Juni 2023 in der Rechtssache C-146/23 und C-374/23 betont Generalanwalt Anthony Collings zunächst, dass dieses Vorabentscheidungsersuchen dem EuGH die Gelegenheit bietet, seine Rechtsprechung zu den Bezügen von Richtern nach Art. 19 Abs. 1 EUV im Kontext der Grundsätze der richterlichen Unabhängigkeit und eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes Revue passiere zu lassen und zu erweitern. Dabei zitiert er Alexander Hamilton, der vorausschauend in The Federalist beobachtete, dass „NEBEN der Dauerhaftigkeit des Amtes nichts mehr zur Unabhängigkeit der Richter beitragen [kann], als feste Bezüge für die Deckung ihres Unterhalts. … Es liegt in der menschlichen Natur, dass MACHT ÜBER DEN UNTERHALT EINES MENSCHENS GLEICHBEDEUTEND MIT MACHT ÜBER SEINEN WILLEN IST. Und in jedem System, in dem die Staatsgewalt der Judikative von der gelegentlichen Zuweisung finanzieller Mittel durch die exekutive Gewalt abhängig bleibt, können wir niemals hoffen, dass eine vollständige Trennung der Ersteren von der Letzteren in der Praxis verwirklicht wird“.

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Leitungsfunktionen am LVwG Steiermark sollen zukünftig befristet werden?

In der Steiermark wurde ein Entwurf zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetzes – StObjG zur Begutachtung versendet. Dieses Gesetz soll auch für die Bestellung der Leitungsfunktion des Landesverwaltungsgerichtes gelten. Es hat eine öffentliche Ausschreibung voranzugehen und ist eine Begutachtungskommission vorgesehen, die rein mit Personen aus der Verwaltung besetzt sein soll. Weiters ist vorgesehen, dass die Bestellung befristet für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen soll. Erst im Anschluss daran ist eine unbefristete Weiterbestellung zulässig. Parteistellung im Bewerbungsverfahren wird den Kandidaten keine gewährt.

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Das Hass-im-Netz Bekämpfungsgesetz in der Praxis – ein Erfahrungsbericht von RA Dr.in Windhager (2)

In einem Interview mit der VRV zieht die profunde Kennerin der Materie und auf Medienrechtschutz spezialisierte Rechtsanwältin Dr.in Maria Windhager eine erste, durchwachsene Bilanz.

Problembewusstsein wurde gestärkt

Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten. Gefragt nach den Erfahrungen zu diesem Gesetz, werden diese von RA Dr.in Windhager als durchwachsen geschildert. Als entscheidender Erfolg des Gesetzes ist hervorzustreichen, dass das öffentliche Problembewusstsein auf die Problematik gelenkt wurde. Die Ahndung und Bekämpfung von Hass im Netz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist als Querschnittsmaterie schon zuvor auf Basis von guten, jedoch komplexen Rechtsgrundlagen möglich gewesen, die praktische Rechtsdurchsetzung war jedoch das Problem, dies sollte durch das HiNBG verbessert werden.

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Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit im öffentlichen Dienst

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 25.01.2024, Ro 2023/09/0009, die Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit von Beamten aufgezeigt. Ausschlaggebend ist, ob durch die konkrete Ausgestaltung der Verbindung zwischen der Privatmeinung des Beamten mit seiner dienstlichen Stellung bei objektiver Betrachtung Zweifel daran aufkommen konnten, er werde seine dienstlichen Aufgaben in diesem Zusammenhang weiterhin sachlich vollziehen. Auf eine gerichtliche Strafbarkeit der Aussage an sich, kommt es dafür nicht an.

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