Maiforum 2023 (Teil 1) – grundrechtliche Vorgaben zur (organisatorischen) Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit

Zur Eröffnung des Maiforums mahnte der Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen Markus Thoma die Umsetzung der europäischen Standards zur Bestellung von Richter:innen und Gerichtspräsident:innen durch richterliche Organe als Ausfluss der richterlichen Selbstverwaltung und Unabhängigkeit ein. Die Bestellung der offenen Posten, so aktuell der Posten des/der Präsident:in des BVwG, sollen auch zeitnah und unparteiisch erfolgen.

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VfGH Judikatur / Dienstrecht: Keine Bedenken gegen Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen durch gewählten Personalsenat

Der Verfassungsgerichtshof teilt die vom Verwaltungsgerichtshof erhobenen Bedenken gegen die Zuständigkeit gewählter Personalsenate zur Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen nicht. Die Anträge des Verwaltungsgerichtshofs zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmungen im Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtgesetz wurden abgewiesen (VfGH 07.03.2023, G 282-283/2022)

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs handle es sich bei der Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen um ein vom Verwaltungsgericht „zu besorgendes Geschäft“ gem. Art 87 Abs. 2 B-VG, welches einem nach der Geschäftsverteilung eingerichteten Senat obliege. Die Zuständigkeit eines Personalausschusses (Personalsenates), in dem gewählte Richter:innen die Mehrheit haben, sei verfassungsrechtlich nicht gedeckt, da dessen Zusammensetzung nicht den Vorgaben des Art 135 B-VG entspreche.

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VwGH: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen durch gewählten Personalsenat auch beim Bundesverwaltungsgericht

Nachdem der Verwaltungsgerichtshof bereits die Zuständigkeit des (gewählten) Personalausschuss des Verwaltungsgerichtes Wien zur Dienstbeurteilung von Richterinnen und Richter beim Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig angefochten hat, setzt der Gerichtshof nach: Mit Beschluss vom 20.12.2022, A 2022/0013 (Ro 2021/09/0028) wurde jetzt auch die entsprechende Zuständigkeitsbestimmung im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RDStG) beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Nach § 209 RDStG ist für die Dienstbeschreibung der Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzgerichts der Personalsenat zuständig (§ 52 RDStG). Der Verwaltungsgerichtshof stützt auch hier seine Bedenken auf Art. 135 B-VG und das dazu ergangene Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 14. Juni 2018, G 29/2018-14, G 108/2018-10 betreffend die Einrichtung eines Disziplinausschusses am Verwaltungsgericht Wien. Daraus könne der Schluss gezogen werden, dass es sich bei der Dienstbeurteilung von Verwaltungsrichter:innen um ein vom Verwaltungsgericht „zu besorgendes Geschäft“ gem. Art 87 Abs. 2 B-VG handle, welches einem nach der Geschäftsverteilung eingerichteten Senat obliege. Der Personalsenat setze sich aber aus Mitgliedern zusammen, die teils unmittelbar durch Gesetz in diese Funktion berufen werden (Präsident, Vizepräsident), mehrheitlich jedoch durch die Vollversammlung gewählt werden. Diese Zusammensetzung entspreche somit nicht den Vorgaben des Art 135 B-VG.

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GRECO kritisiert Österreich im Kampf gegen die Korruption

Österreich hat laut einem neuen Bericht des Europarates „insgesamt unzureichende“ Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erzielt. Die Umsetzung der Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten wurde als „allgemein unbefriedigend“ bewertet.

In einem vorläufigen Umsetzungsbericht über Österreich zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten kommt die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) zu dem Schluss, dass Österreich nur zwei der 19 im Jahr 2017 ausgesprochenen Empfehlungen in zufriedenstellender Art und Weise umgesetzt hat (siehe auch die französische und englische Fassung des vorläufigen Umsetzungsberichts).

Hinsichtlich der Abgeordneten hat sich der geringe Grad der Umsetzung der Empfehlungen nicht verbessert. Nach der Nationalratswahl im Jahr 2019 fordert die GRECO den österreichischen Nationalrat auf, sich „ernsthaft“ mit der Umsetzung der Empfehlungen der GRECO zu befassen, u. a. hinsichtlich der Transparenz gesetzgebender Vorgänge und der Erarbeitung eines Verhaltenskodexes (einschließlich der Handhabung verschiedener Arten von Interessenskonflikten). Insgesamt bedauert die GRECO „das anhaltende Fehlen von Fortschritten“ bei der Umsetzung der meisten Empfehlungen hinsichtlich der Abgeordneten.

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Polen (2): EU-Kommission bereitet nächsten Schritt zum Schutz polnischer Richter vor

Die Europäische Kommission hat am 27. Januar 2021 beschlossen, Polen eine ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln, da die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts nach wie vor tätig ist.

Hintergrund ist das am 29. April 2020 eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Polen, welches aufgrund der Justizreform vom Dezember 2019 eingeleitet wurde. Nach Auffassung der Kommission verstößt Polen gegen EU-Recht, weil das Land es zulässt, dass die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts weiter Entscheidungen trifft, die unmittelbare Auswirkungen auf die Richter und die Art und Weise haben, wie sie ihre Aufgaben wahrnehmen.

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Polen (3): Polnische Richtervereinigung ersucht um Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen in Europa!

In einem offenen Brief fordert die polnische Richtervereinigung „Justitia“ die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge auf, gegen die Angriffe auf Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit von Gerichten in den EU Mitgliedstaaten entsprechend vorzugehen. Gleichzeitig ersucht die Richtervereinigung alle europäischen Richterinnen und Richter, diesen Appell zu unterstützen. Der Brief an die EU-Kommission kann unter folgenden Link unterzeichnet …

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Polen (2): Selbst im Gefängnis

Über die Zerstörung des polnischen Justizsystems als Zerstörung der europäischen Rechtsordnung.

Der Warschauer Richter Igor Tuleya war ein scharfer Kritiker der Justizreformen in seinem Land. Jetzt wurde er von seinem Amt suspendiert und seine Bezüge gekürzt. In einem auf www.verfassungsblog.de veröffentlichten Brief nimmt er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung. Hier der Brief auf Deutsch (automatisierte Übersetzung, gekürzt):

„Im Dezember 2016 fand unter besonderen Umständen eine Abstimmung über den Haushalt im polnischen Unterhaus des Parlaments, dem Sejm, statt. Oppositionsabgeordnete wurden daran gehindert, an Parlamentsdebatten teilzunehmen. Die Debatte wurde vom Plenarsaal in den sogenannten Säulensaal (ein kleinerer Versammlungssaal) verlagert. Die Oppositionsmitglieder wurden physisch daran gehindert, sich dem Podium zu nähern und so absichtlich am Sprechen gehindert. All dies war im Voraus von der Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ geplant worden. Mehrere Abgeordnete übermittelten eine Mitteilung, dass der Sprecher des Sejm (der unteren Kammer des polnischen Parlaments) und seine untergeordneten Beamten damit eine strafbare Handlung begangen hatten.

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Polen (1): Europäische Richter fordern Europäischen Rat zu entschlossenen Maßnahmen gegen polnische Rechtsstaatkrise auf

Angesichts der weiter eskalierenden Krise in Polen haben die vier größten Europäischen Richtervereinigungen ein Schreiben an den derzeitigen Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, geschickt.

Grund für das Schreiben ist die Tatsache, dass jene Disziplinarkammer, welche in Polen Entscheidungen über Strafen und Suspendierungen von Richtern trifft -entgegen der ausdrücklichen Anordnung des EuGH vom 8.4.2020 – ihre Verfahren gegen missliebige Richterinnen und Richter weiter fortführt. Die Richtervereinigungen verweisen dazu auf aktuelle Entscheidungen der Disziplinarkammer vom November 2020, mit denen Richter von ihrem Amt suspendiert und gleichzeitig ihre Bezüge gekürzt wurden.

Da nach den Informationen der Richtervereinigungen viele weitere polnische Richterinnen und Richter missbräuchliche Disziplinar- oder Strafverfahren zu befürchten haben, würde die Entscheidungen der Disziplinarkammer, die entgegen der Anordnung des EuGH in der Rechtssache C-791/19 ihre Tätigkeit weiter fortzusetzt, zu schweren, nicht wieder gutzumachenden Schäden am gesamten polnischen Justizsystem führen.

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Richterdienstrecht: Größere Transparenz bei Richterernennungen, altersbedingte Herabsetzung der Dienstzeit

Die zur Begutachtung ausgesendete Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes soll größere Transparenz bei Richterernennung bringen. Ebenfalls vorgesehen wird die Möglichkeit zur altersbedingten Herabsetzung der Dienstzeit auch für Richterinnen und Richter.

Keine Verbindlichkeit, aber Erhöhung der Transparenz 

In den Erläuterungen zur vorgesehenen Neuregelung des § 33a RStDG wird ausdrücklich auf die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) verwiesen, welche empfohlen hatte, bei  Richterernennungen die Besetzungsvorschläge der Personalsenate bindend zu machen, zumindest aber das Ernennungsverfahren transparenter zu gestalten. (Siehe dazu: „Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)

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