VwGH: Kein Anspruch auf Abfertigung für Beamte mit ASVG Pension

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 30.03.2026, Ro 2023/12/0086, ausgesprochen, dass Beamten bei Übertritt in den Ruhestand keine Abfertigung zukommt. Dies trifft auch bei jenen „vollharmonisierten“ öffentlichen Bediensteten (sog. „Neubeamten“) zu, die eine Pension bemessen nach den Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) und des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) erhalten. Bei “Neubeamten“ handelt es sich um jene Beamte, die nach 2004 in den Bundesdienst aufgenommen bzw. nach 1975 geboren worden sind.

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Das war das 31. Maiforum zum Thema Unabhängigkeit bis ins Alter (Teil 2):

Die Podiumsdiskussion im zweiten Teil des Maiforums widmete sich der Frage, wer bei der Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit bis ins Alter gefordert ist und welche Wege zum Ziel führen können.

Dietmar Schuster, Vorstandsmitglied der Bundespensionskasse, führte aus, dass man beginnen müsse – und das betreffe jeden einzelnen – in die Alterssicherung zu investieren. Problematisch seien die steigenden Pensionsausgaben des Staates und sei es daher erforderlich, durch Eigenbeiträge hier gegenzusteuern. Zudem sollte der Beitrag des Dienstgebers in die Pensionskasse, der derzeit viel zu niedrig sei mit 0,75 %, erhöht werden. Er verwies auf die gute Performance der Bundespensionskasse und ihre schlanke Organisation. Als Lösung sehe er auch, verschiedene Risikogemeinschaften bei der Veranlagung der eingezahlten Gelder zu ermöglichen.

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Das war das 31. Maiforum zum Thema Unabhängigkeit bis ins Alter (Teil 1):

Das heurige Maiforum im Kassensaal des Bundeskanzleramtes im Wien wurde von den Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichtes ausgerichtet und widmete sich dem Thema „Unabhängigkeit bis ins Alter: Finanzielle Absicherung als Pfeiler der Justiz“. Bereits im Rahmen der Eröffnung wurde bewusst gemacht, dass die finanzielle Absicherung von Richter:innen im Alter nicht bloß auf eine Einkommensdebatte zu reduzieren sei, sondern vielmehr auf die besondere Rolle und Verantwortung der Richter:innen im Staat Bedacht zu nehmen sei und die Unabhängigkeit deshalb auch im Ruhestand weiterwirken müsse, damit Einfallstore für Einflussnahmen ausgeschlossen werden.

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Vorarlberger Verwaltungsrichter:innen erhalten Arbeitslosenbeiträge zurück

Das Land Vorarlberg habe bei der Gehaltsabrechnung der Verwaltungsrichter:innen Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, obwohl diese pragmatisiert seien, abgezogen, die nun – nachdem der Fehler nach über 10 Jahren Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgefallen ist – rückerstattet werden. Es habe sich nun herausgestellt, dass Richter:innen aus der Arbeitslosenversicherungspflicht ausgenommen seien.

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Kärntner Gleichbehandlungskommission verwehrt willkürlich Landesverwaltungsrichter:innen rechtliches Gehör

Den Verwaltungsrichter:innen des Landes Kärnten wird das rechtliche Gehör von der Gleichbehandlungskommission des Landes bei der Erstellung des Gutachtens zur Frage, ob die Landesverwaltungsrichter:innen gehaltsmäßig diskriminiert werden, völlig verwehrt. Die Kommission hat den antragstellenden Richter:innen des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten das Beweisergebnis zur Beurteilung, ob eine Diskriminierung aufgrund des Alters wegen der völlig unterschiedlichen Gehaltszahlungen vorliegt, vorenthalten und fundamentale Verfahrensgrundsätze missachtet.

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Maiforum 2026 – 08.05.2026 Wien

Das 31. Maiforum findet am Freitag, den 8. Mai 2026 (9.00 bis 14.00 Uhr), in Wien zum Thema „Unabhängig bis ins Alter: Finanzielle Absicherung als Pfeiler der Justiz“ statt. Die Veranstaltung wird von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter:innen heuer schwerpunktmäßig von den Richter:innen des Bundesverwaltungsgerichtes organisiert. Das genaue Programm folgt. Die Teilnahme ist für Richter:innen kostenlos, …

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Neuregelung des Disziplinarverfahrens erforderlich – VRV macht einen Vorschlag

Aufgrund der Stellungnahme des Konsultativrates der Europäischen Richter:innen, Opinion CCJE-BU(2025)3 vom 15.10.2025, ist eine Neuregelung der Disziplinarverfahren bei allen Verwaltungsgerichten erforderlich, will man europäischen Standards gerecht werden und systemische Mängel beheben. Die VRV hat für die Landesverwaltungsgerichte erarbeitet, welche konkreten Änderungen im Disziplinarverfahren sowohl im Verfahrensrecht als auch im materiellen Recht dringend vorzunehmen wären. Dabei ist ein wesentlicher Punkt die Weisungsfreistellung aller Präsident:innen der Verwaltungsgerichte.

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Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen zur Opinion des CCJE zum Disziplinarverfahren

Der Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) betont in einer Stellungnahme zum Gutachten des CCJE über systemische Mängel an Disziplinarverfahren beim Verwaltungsgericht Wien, dass die dort aufgezeigten Probleme sich auch in Disziplinarverfahren bei anderen Verwaltungsgerichten zeigen. Zudem bestehen darüber hinausgehende Problemfelder: Bei kleinen Einheiten von Landesverwaltungsgerichten wird das Disziplinarverfahren häufig (in 7 von 9 Fällen) im eigenem Haus abgehandelt, was fast zwangsläufig zu Befangenheiten der entscheidenden Richter:innen führt; die Einleitung von Disziplinarverfahren obliegt meist weisungsgebundenen Präsident:innen und Disziplinaranwälte sind durchwegs gegenüber der Verwaltung weisungsgebunden.

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Reformbedarf bei den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte – Teil 2

Klare gesetzliche Regelung des Disziplinarverfahrens von Richter:innen

Die nunmehr ergangene zweite CCJE-Stellungnahme zum Verwaltungsgericht Wien (VGW) vom 15. Oktober 2025 betrifft neuerlich die zentrale Leitungsfunktion des Präsidenten und wiederholt nochmals die Notwendigkeit zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz insbesondere, dass Präsident:innen von Gerichten gegenüber der Verwaltung (die von den Verwaltungsgerichten kontrolliert werden soll) weisungsfrei zu stellen sind. Als Schwerpunkt beschäftigt sich diese Stellungnahme mit dem Disziplinarverfahren. Auch wenn die Disziplinarverfahren bei allen Verwaltungsgerichten etwas unterschiedlich geregelt sind, so sind die aufgezeigten strukturellen Mängel am VGW auch bei anderen Verwaltungsgerichten aufzufinden. Hervorzuheben sind folgende Punkte:

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Reformbedarf bei den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte – Teil 1

Stellung des Präsidenten/der Präsidentin und Sicherstellung der richterlichen Unabhängigkeit

Das CCJE, der Beirat der Europäischen Richter:innen, veröffentlicht laufend Stellungnahmen (CCJE Opinions) zum Tätigkeitsbereich von Richter:innen insbesondere um deren Unabhängigkeit zu schützen und zu wahren. Speziell für Österreich liegen bereits zwei Stellungnahmen zur Situation am Verwaltungsgericht Wien (VGW) von 2019 und 2025 vor, die auch Empfehlungen zur Einhaltung europäischer Standards im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit enthalten. Diese sind nicht nur für das VGW von Bedeutung, sondern hätten vielmehr alle Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob sie den Empfehlungen gerecht werden.

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