In seiner Entscheidung vom 07.01.2025 in der Rechtssache A.R.E. v. Griechenland (Application no. 15783/21) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass eine Verletzung ua. des Art. 3 EMRK aufgrund des „Pushback“ der türkischen Antragstellerin in die Türkei vorliegt. Der Gerichtshof vertrat die Auffassung, dass es starke Anhaltspunkte dafür gab, dass zum Zeitpunkt der behaupteten Ereignisse eine systematische Praxis der „Pushbacks“ von Drittstaatsangehörigen durch die griechischen Behörden von der Region Evros bis zur Türkei bestand. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass die Klägerin in ihr Heimatland, die Türkei, aus der sie geflohen sei, zurückgeschickt worden sei, ohne zuvor die Risiken, denen sie im Hinblick auf Art. 3 EMRK ausgesetzt gewesen sei, zu prüfen und somit ihren Antrag auf internationalen Schutz zu berücksichtigen.
Grundrechte
Deutsches Bundesverfassungsgericht wird resilienter
Am 19.12.2024 hat der Bundestag die Resilienzpläne für Deutschlands höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), abgesegnet. Mit dieser Grundgesetzänderung soll das BVerfG gegen den Zugriff verfassungsfeindlicher Kräfte resilienter gemacht werden. Es soll dadurch die Grundstruktur des Gerichts, seine Einheit und Kontinuität, seine Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter:innen abgesichert werden.
VfGH hebt absolutes Veranstaltungsverbot des § 8 Abs 3 K-VAG für Karfreitag auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Entscheidung vom 11.12.2024, G 110/2024, ausgesprochen, dass § 8 Abs. 3 Kärntner Veranstaltungsgesetz (K-VAG) gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, weil diese Bestimmung Veranstaltungen, soweit sie von § 2 K-VAG erfasst sind, am Karfreitag ganztägig schlechthin ausnahmslos verbietet, ohne sicherzustellen, dass ein angemessener Ausgleich mit widerstreitenden Grundrechten, wie etwa der Freiheit der Kunst nach Art. 17a StGG oder der Erwerbsfreiheit nach Art. 6 StGG, stattfindet.
VfGH hegt Bedenken gegen die taxative Aufzählung der Anspruchsberechtigten im Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG)
§ 5 Abs. 2 WMG dürft nach der vorläufigen Annahme des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in seinem Prüfungsbeschluss vom 11.12.2024, E 2690/2024, der Grundsatzbestimmung des § 4 Abs. 1 Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) insofern zuwiderlaufen, als er die bezugsberechtigten Drittstaatsangehörigen taxativ aufzuzählen scheint. Dies dürfte bewirken, dass Drittstaatsangehörige nur bei Nachweis eines in § 5 Abs. 2 WMG ausdrücklich genannten Aufenthaltstitels anspruchsberechtigt sind. Nach § 4 Abs. 1 SH-GG sind Leistungen der Sozialhilfe jedoch dauerhaft niedergelassenen Fremden zu gewähren, die sich seit mindestens fünf Jahren dauerhaft tatsächlich und rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, ohne das Erfordernis bestimmte Aufenthaltstitel zu normieren.
Ungarns Justiz: Schweigen durch Druck?
In Ungarn stehen Richter:innen, die sich für Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Rechtsprechung einsetzen, unter zunehmendem Druck. Dies zeigen zwei Fallbeispiele, die vom Hungarian Helsinki Committee veröffentlicht wurden. Richter András Kovács habe wiederholt Missstände öffentlich gemacht und regierungskritische Entscheidungen getroffen. Seine Aufdeckung von Unvereinbarkeiten zwischen ungarischem Recht und EU-Recht sowie seine Kritik am Fallzuweisungssystem der Kúria (Höchstgericht in Ungarn) habe zu einer Reihe von Repressionen geführt: von der Auflösung seines Senats bis hin zu Publikationsverboten, Einschränkung der Meinungsfreiheit und fragwürdigen Disziplinarverfahren.
Allein der Verzicht auf Sideletter macht Ernennungsverfahren nicht transparenter
Markus Thoma, Sprecher des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen, zeigt in seinem Gastkommentar im Standard auf, dass der Verzicht auf Sideletter bei der Postenbesetzung bei Gericht längst nicht alle offenen Fragen löse. Er repliziert dabei auf die Aussage des Bundeskanzlers kürzlich in der ZIB 2, er wolle Jobbesetzungen transparent ins Regierungsprogramm aufnehmen. Dazu müsse das Regierungsprogramm – so Thoma – konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren unter Einbindung der Justiz und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorsehen, um den europäischen Standards zu entsprechen.
Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen Verfolgungshandlungen dar
Aufgrund eines Vorabentscheidungsansuchens des VwGH vom 14.09.2022 (EU 2022/0016; Ra 2021/20/0425) hielt der EuGH in seiner Entscheidung vom 04.10.2024, C-608/22 und C-609/22, fest, dass bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau es genügt, wenn ein Mitgliedstaat lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Es muss nicht konkret festgestellt werden, dass die Antragstellerin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht.
ÖRAK Präsident warnt vor Gefährdung des Rechtsstaats
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) analysiert in seiner Studie „Fieberkurve des Rechtsstaats“ die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich. Die Ergebnisse dieses Jahres seien laut Kammerpräsidenten ernüchternd. Das Fieber steige. Österreich erreiche den schlechtesten Wert, der je gemessen worden sei.
Datenschutzreparatur für das Medienprivileg geplant
Der Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 14.12.2022, G 287/2022) hat bereits vor eineinhalb Jahren das datenschutzrechtliche Medienprivileg für verfassungswidrig erklärt, das in § 9 Abs. 1 DSG für die Tätigkeiten zu journalistischen Zwecken der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit kategorisch den Vorrang gegenüber dem Recht auf Datenschutz einräumte und sämtliche Datenschutzregeln ausschloss. Die Reparatur des „Medienprivilegs“ soll nun mit dem vom Justizministerium vorgelegten Entwurf gerade noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Aufhebung mit Ablauf des 30.06.2024 erfolgen.
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): (eingeschränkter?) Rechtschutz
Im Rahmen der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) am 18.-19.04.2024 hat sich Michael Rohregger, Rechtsanwalt und Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, mit dem Thema Rechtschutz nach dem IFG beschäftigt und die Fragestellungen und Unsicherheiten, die es bis zum Inkrafttreten zu klären und zu lösen gilt, aufgezeigt.