
Der UN-Menschenrechtsrat hat in seiner 63. Sitzung die Resolution „Implications of artificial intelligence for the promotion and protection of human rights“ verabschiedet. Österreich zählt zu den Staaten, die den Resolutionsentwurf eingebracht haben.
Der Menschenrechtsrat erkennt darin das erhebliche Potenzial künstlicher Intelligenz für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten an. KI kann unter anderem den Zugang zu Informationen, Bildung, Gesundheitsversorgung und öffentlichen Dienstleistungen erleichtern, die Inklusion verbessern sowie Forschung und Innovation unterstützen.








