Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien warnt eindringlich vor Kollaps aufgrund konstanter Überlastung

Personalmangel, erneute Höchststände an Verfahrenseingängen und ein veraltetes Gebäude: Jetzt warnt das Gericht eindringend und erneut vor den Folgen.

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) verzeichnete 20.058 neue Verfahren, sohin einen Zuwachs von 2.369 Verfahren im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr, das entspricht einer Steigerung von 8,23 %. Insgesamt waren 27.682 Verfahren anhängig. Heuer wird erneut eine weitere bedrohliche Steigerung um mindestens 3.000 Verfahren aufgrund des bereits protokollierten Akteneinlaufs erwartet. Die angemessene und zumutbare Arbeitslast auf Dauer pro Richter:in sei mit 180 Punkte errechnet worden, wogegen derzeit die Aktenzuteilung mit 274 Punkten eine Arbeitsbelastung von 166 % der regulären bedeute. Im Jahr 2025 habe es mit rund 19.400 erledigten Rechtssachen den höchsten Erledigungswert seit Bestehen des VGW gegeben, was nur aufgrund der Aufopferung bei konstanten Überlastung der Bediensteten machbar gewesen sei. Es sei jedoch diese Überlastung nicht weiter in Kauf zu nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, einem dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Verfahren ausgesetzt zu werden.

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Kommission zur Nachbesetzung der Vizepräsidentenstelle am BVwG entspricht nicht europäischen Standards

Im Rechtspanorama der Presse wird heute berichtet, dass die Kommission zur Auswahl des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) am 8. Juni 2026 tage.  Notwendig wurde die Nachbesetzung, da Michael Sachs Ende Februar altersbedingt in den Ruhestand getreten ist. Die Kommission habe die Aufgabe, der Regierung einen Dreiervorschlag zu erstatten, die dann eine Person dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorschlägt. Laut Regierungsprogramm sei bereits festgelegt, dass das Vorschlagsrecht für den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin des BVwG dem Bundeskanzler zukomme.

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Trotz erstem Strafurteil bisher kein politischer Wille zur Abschaffung von Postenschacher

In einem Gastkommentar im Standard schlägt Manfred Matzka, ehemaliger Präsidialchef des Bundeskanzleramtes, konkrete und rasch umsetzbare Maßnahmen vor, um korruptionsfreie Postenvergaben bestmöglich zu gestalten. Die Ausschreibungsmodalitäten, die Verfahrensregeln und die Zusammensetzung der Kommissionen für die Besetzung von Führungspositionen im staatlichen Sektor könnten rasch geändert werden. Die Umsetzung sollte nicht nur für die Verwaltung des Bundes, sondern auch für Länder, Gemeinden, die Selbstverwaltung (Kammer, Sozialversicherung) und für staatsnahe Unternehmen gelten, „wo die Zustände notorisch noch willkürträchtiger sind“.

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EU-Parlament behandelt den Rechtsstaatlichkeitsbericht mit Sorge

Bei der Behandlung des Rechtsstaatlichkeitsberichtes 2025 durch das EU-Parlament warnen die Abgeordneten davor, dass anhaltende Defizite bei der Rechtsstaatlichkeit die demokratischen Garantien in der EU schwächen und dass den Empfehlungen der Kommission nicht nachgekommen werde. 93 % der Empfehlungen der Kommission mussten mangels Umsetzung aus dem Vorjahr übernommen werden. Diese Versäumnisse und mangelhaften Umsetzungen durch die Mitgliedstaaten beeinträchtigten unmittelbar den Zugang der Bürger zur Justiz, den Schutz vor Diskriminierung, die Meinungsfreiheit, den Zugang zu Informationen, die demokratische Teilhabe und die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Gelder.

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Stellungnahme des Dachverbandes zur geplanten Einführung von Chatbots im Verwaltungs(gerichts)verfahren

Ein Begutachtungsentwurf zur Änderung der Verwaltungsverfahrensgesetze soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Einführung von Chatbots und vollautomatisierten Verfahren schaffen. Dazu hat der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) in seiner Stellungnahme hingewiesen und gewarnt, dass diese Regelungen auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Anwendung kämen, ein Ersatz von Richter:innen durch Entscheidungsautomaten aber einer eigenen verfassungsgesetzlichen Grundlage erfordere, die im Entwurf nicht vorgesehen sei. Da eine solche auch rechtspolitisch nicht wünschenswert wäre, wird der Gesetzesentwurf abgelehnt.

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Tätigkeitsbericht des LVwG Salzburg zeigt Personaleinsparungen und Aktenanstieg

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat seinen Tätigkeitsbericht, der von der Vollversammlung beschlossen wurde, für die Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht. Daraus ergibt sich, dass das LVwG von den Personaleinsparungen im Landesdienst betroffen ist. Es seien eine Richterplanstelle und ein Mitarbeiter in der Geschäftsstelle nicht nachbesetzt worden. Das richterliche Kollegium habe daher im Berichtszeitraum aus dem Präsidium, 13 Richterinnen, zwei davon in Teilzeit, und 12 Richtern bestanden. Für richterliche Planstellen ergebe sich ein Ausmaß von 28,5 Vollzeitäquivalenten (einschließlich Präsidentin und Vizepräsident) im Berichtszeitraum. Derzeit weist die Homepage des LVwG Salzburg 26 Richter:innen samt Präsidium auf.

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Neue Aufgaben für das BVwG aber keine Ressourcen

Nach dem heutigen Beschluss im Ministerrat soll das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Familiennachzug von Asylberechtigten zuständig sein. Dies rufe einen zusätzlichen Personalbedarf hervor, der – sollte er nicht gedeckt werden – zu Verfahrensverlängerungen in allen Bereichen des BVwG führe und damit negative Auswirkungen auf den gesamten Rechtsstaat habe. Spare man an Personal, so verursache dies insgesamt Mehrkosten.

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Kein Ersatz für die Richtlinienbeschwerde trotz Rechtsschutzdefizit geplant

Durch die Aufhebung des § 89 Abs. 4 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist seit 01.09.2025 eine Richtlinienbeschwerde gegen Verhalten von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes an die Verwaltungsgerichte nicht mehr vorgesehen. Eine Ersatzregelung wird vom Innenministerium trotz aufgezeigter Rechtsschutzbedenken nicht für erforderlich erachtet.

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Österreichische Richter:innen unterstützen ukrainische Gerichte

Eva Wendler, Vizepräsidenten der Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter:innen (AEAJ), war gemeinsam mit Edith Zeller, der vormaligen Präsidentin der AEAJ, zu Besuch in Lemberg (Lviv) , um die Ukraine auf ihren Weg in die EU zu unterstützen. Im Vordergrund stand die praktische Lösung von Normenkonflikten zwischen Menschenrechtskonvention und nationalen Recht; dies wurde anhand von praktischen Beispielen dargelegt.

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Entschließungsantrag zur Reform des Ernennungsverfahrens der Spitze des BVwG

Heute wurde im Verfassungsausschuss des Nationalrates ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Alma Zadic, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung eines europarechtskonformen und entpolitisierten Bestellungsverfahrens für die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) behandelt. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zur Reform des Ernennungsverfahrens für die (Vize)Präsident:innen des BVwG vorzulegen.

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