
Die EU-Kommission präsentiert seit 2020 einmal im Jahr einen Bericht über den Zustand von Justiz, Medien und Rechtsstaat für jedes EU-Mitgliedsland. Der Rechtstaatlichkeitsbericht 2025 kritisiert neuerlich, dass Österreich keine Fortschritte bei der notwendigen Beteiligung der Justiz bei der Ernennung von Gerichtspräsident:innen der Verwaltungsgerichte gemacht hat. Daher wiederholt die Kommission die Empfehlung, die Justiz in die Verfahren zu (deren) Ernennung unter Berücksichtigung der europäischen Standards für die Ernennung von Richter:innen und die Auswahl von Gerichtspräsident:innen einzubeziehen.