VfGH: Keine generelle sachliche Zuständigkeit der LVwG bei Richtlinienbeschwerden

Über Antrag des Verwaltungsgerichtes Wien entschied der VfGH in seinem Erkenntnis vom 28.02.2024, G533/2023 ua., dass die generelle sachliche Zuständigkeit der Landesverwaltungsgerichte zur Entscheidung über Richtlinienbeschwerden betreffend das Verhalten der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes gegen kompetenzrechtliche Vorgaben verstößt. Die Zuständigkeit für Richtlinienbeschwerden, wenn Rechtssachen in Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden, liegt vielmehr beim Bundesverwaltungsgericht.

Der VfGH hob dementsprechend die Bestimmung des § 89 Abs. 4 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) idF BGBl. I 161/2013 mit Ablauf des 31.08.2025 auf.

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Kontradiktorische Einvernahme im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Ein Appell zur gesetzlichen Regelung von Arthur Koderhold, Verwaltungsrichter am VGW Wien

Existiert im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit einer sogenannten kontradiktorischen Einvernahme? Der Begriff stammt vom strafprozessrechtlichen Modell nach § 165 StPO. Für welche Begrifflichkeit man sich auch immer entscheidet (Anm. es existiert eine Vielzahl), so geht es stets um dieselbe Idee, nämlich der Einvernahme eines Opfers, während der potentielle Täter nicht gleichzeitig im selben, sondern einem anderen Raum und damit vor ihm geschützt ist. Die Fragen des potentiellen Täters werden oft auch nur über das Gericht an das Opfer gestellt, um einen direkten Kontakt vollständig zu vermeiden, dies grundsätzlich mittels Videoeinvernahme.

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Die Reform der EuGH-Satzung

Am 27. Februar hat das Europäische Parlament die vom EuGH initiierte Reform der Zuständigkeiten des Gerichtshofs zugestimmt. Damit soll die hohe Arbeitsbelastung des EuGH verringert werden. Weiters soll das Verfahren transparenter werden. Fraglich ist, ob die Reform zu einer echten, langfristigen Entlastung des EuGH führen wird. Die Vorabentscheidungsersuchen – zwischen 500 und 600 Fälle jährlich – betragen fast zwei Dritteln der Verfahren und sollten durch die Reform rascher beantwortet werden.

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LVwG Kärnten soll Streitigkeiten im U-Ausschuss des Ktn. Landtages klären

Der Kärntner Landtag hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 das Gesetz über Untersuchungsausschüsse des Kärntner Landtages geändert und ein Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) eingeführt. Dabei sollen Streitigkeiten betreffend die Vorlage von Akten und Unterlagen an den U-Ausschuss vom Gericht gelöst werden. Weiters soll das LVwG klären, ob Entscheidungen des Präsidenten des Landtages betreffend die Freigabe von Informationen rechtswidrig sind oder nicht.

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Die Politik und die Verwaltungsgerichtsbarkeit – Rudolf Thienel im Interview

Rudolf Thienel, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, führt im Interview mit der Presse aus, dass er es sehr bedauerlich finde, dass durch die Diskussion im Zusammenhang mit der Nichtbesetzung der Spitzte des größten Gerichtes Österreich über 14 Monate das Bundesverwaltungsgericht dermaßen in eine politische Diskussion gezogen worden sei. Er halte alle auf den Dreiervorschlag für die Besetzung als hervorragend geeignet. Christian Filzwieser kenne das Gericht und werde sicher in der Lage sein, es sehr gut zu führen.

Der Präsident betont, dass das Gesetz einen Dreiervorschlag vorsehe, womit die Regierung eine Auswahlmöglichkeit habe. Eine Reihung des Vorschlags sei im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch nicht bindend. Wenn die Regierung von der Reihung abweiche, so verstehe er die Judikatur der internationalen Instanzen so, dass man dafür eine Begründung haben sollte.

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Ausweitung der Gebührenpflicht für Eingaben bei Verwaltungsgerichten

In § 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 1 lit. b Gebührengesetz 1957 (GebG) ist vorgesehen, dass Eingaben an die Verwaltungsgerichte von der Gebührenbefreiung ausgenommen sind, also der Gebührenpflicht unterliegen. Der Finanzminister ist danach ermächtigt, durch eine Verordnung Pauschalgebühren sowie den Entstehungszeitpunkt und die Entrichtungsart zu regeln. Dies erfolgte erstmals mit der BuLVwG-Eingabengebührverordnung – BuLVwG-EGebV, BGBl. II Nr. 387/2014. Sie ist mit 01.02.2015 in Kraft getreten.

Mit der Novelle vom 15.09.2023, BGBl. II Nr. 273/2023, wurde nicht nur der Titel der Verordnung in VwG-Eingabengebührverordnung – VwG-EGebV abgeändert, sondern auch die nachfolgenden Änderungen vorgenommen:

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Einhaltung der Europäischen Standards bei der Besetzung für das Vertrauen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit enorm wichtig

Über 14 Monate wurde das größte Gericht des Landes wegen eines türkis-grünen Postenstreits – wie immer wieder den diversen Medien zu entnehmen war – interimistisch geleitet. Jetzt hat es endlich eine Einigung gegeben, wobei nicht die Erstgereihte zum Zug kommen soll, sondern – ohne dass die Gründe dafür dargelegt werden – der Drittgereihte zur Ernennung durch den Bundespräsidenten vorgeschlagen werden soll.

Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, fordert in einem Interview in der ZIB 1 am 26.01.2024, die Gründe für die Entscheidung, den Drittgereihten zur Ernennung vorzuschlagen, offen zu legen. Wenn die Bundesregierung von der von einer Expertenkommission vorgenommenen Reihung abweichen möchte, so soll sie ihre Gründe bekannt geben. Der ursprüngliche Vorschlag der Besetzungskommission sei dem Vernehmen nach ausführlich begründet gewesen und habe explizit eine Reihung vorgesehen. „Ein Abgehen davon bedarf daher guter bzw. besserer Gründe, als sie die Kommission ins Treffen geführt hat. Sonst verbleibt der Anschein einer parteipolitischen Entscheidung.“ Auch die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse daran, warum jemand mit einer derart wichtigen und herausgehobenen Aufgabe betraut werde.

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Erfolgreiche Digitalisierung am LVwG Steiermark

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark, das bereits im Jahr 2020 das Projekt Digitalisierung in Angriff genommen hat, gestaltet nun sämtlichen Verfahrensabläufen am Gericht papierlos. Dabei wurde eine Eigenentwicklung, die auf die Bedürfnisse des Verwaltungsgerichtes abgestimmt ist, umgesetzt und steht diese bereits seit dem 01.11.2022 im Produktiveinsatz. Da auch die öffentlich mündliche Verhandlung elektronisch geführt wird, wurden die Verhandlungssäle entsprechend umgebaut und es besteht für die Parteien die Möglichkeit, online Akteneinsicht zu nehmen.

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