Am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich gelangen Planstellen für Richter:innen zur Ausschreibung. Es ist beabsichtigt, die Stellen am Sitz des Landesverwaltungsgerichtes in St. Pölten und an den Außenstellen Wiener Neustadt und Zwettl zu besetzen. Die Bewerbungsfrist endet am 2. Oktober 2026. Das Gehalt beträgt nach dem NÖ LVGG mindestens € 7.943,60. Es erhöht sich eventuell auf Basis der …
Anlässlich des 150-jährigen Bestehens des Verwaltungsgerichtshofes spricht dessen Präsident Albert Posch im KURIER über den Einsatz künstlicher Intelligenz, die Informationsfreiheit und die Unabhängigkeit der Justiz. Aufholbedarf sehe er bei der Digitalisierung, da derzeit noch eine hybride Form mit Papierakten bestehe, die Senatsarbeit mit Papier erfolge und viele Akten der Verwaltungsgerichte in Papierform seien.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) und die VRV haben jeweils eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf ua. zur Änderung des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) abgegeben. Grundsätzlich wird das Ziel der Bundesregierung, Verfahren vor den Verwaltungsgerichten klarer zu strukturieren und zu beschleunigen, begrüßt.
Der vorliegende Gesetzesentwurf bleibt jedoch hinter diesem Anspruch zurück und schafft in mehreren Bereichen neue Unklarheiten und zusätzliche Möglichkeiten für Verfahrensverzögerungen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als größtes Gericht Österreichs präsentiert seinen von der Vollversammlung beschlossenen Tätigkeitsbericht und den vom Präsidium erstellten Justizverwaltungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 (Februar 2025 bis Jänner 2026) in einem. Im Vorwort kritisiert der Präsident des Gerichtes Christian Filzwieser, dass bei Zuweisung neuer Kompetenzen (insbesondere die Einführung einer Rufbereitschaft zur Umsetzung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes, Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes etc.) auch die entsprechenden Ressourcen dafür vorgesehen werden müssen. Durch Personalmangel langsamer werdende Gerichtsverfahren beeinflussen auch die Verwaltung negativ und schade sich der Staat damit selbst. Es erscheine auch demokratiepolitisch bedenklich, wenn sogar jene Ressourcen, die in den wirkungsorientierten Folgenabschätzungen zu neuen Gesetzen vom Parlament beschlossen worden seien, nicht zur Verfügung gestellt würden. Die Verunmöglichung von Kassation und Zurückverweisungen sei kostspielig und keinesfalls rechtsstaatlich alternativlos, insbesondere vor dem Hintergrund, dass behördliche Ermittlungstätigkeiten teilweise auf das BVwG verlagert würden. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die nicht fristgerechten Erledigungen aufgrund von Ressourcenknappheit zu erheblichen Kostenfolgen für die Republik Österreich führe.
Im Ö1 Mittagsjournal weisen der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) Christian Filzwieser und die designierte Vizepräsidentin Daniela Urban auf eine steigende Aktenbelastung beim BVwG und zusätzliche Herausforderungen durch neue Kompetenzen hin. Zugesagte Planstellen seien aber nicht besetzt worden, dazu kommen noch Doppelgleisigkeiten im Verwaltungsverfahren, was schließlich zu einer Verfahrensverzögerung führe, die dem Staat insgesamt schade.
Der Ministerrat hat dem Bundespräsidenten die Ernennung von Daniela Urban zur Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes vorgeschlagen. Dies wurde im Umlaufbeschluss vom 19.07.2026 beschlossen. Sie soll Michael Sachs nachfolgen, der vor fast fünf Monaten in Pension gegangen ist. Daniela Urban ist Richterin am BVwG und Kammervorsitzende für Asyl- und Fremdenrecht.
Seit 2020 verfasst die Europäische Kommission einmal im Jahr einen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsländern und beurteilt dabei das Justizwesen, die Korruptionsbekämpfung, die Medien und den Rechtsstaat allgemein. Im heurigen Rechtsstaatlichkeitsbericht wird in Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut attestiert, dass keine Verbesserungen zur Einhaltung europäischer Standards erzielt wurden, dies beim Ernennungsverfahren von (Vize-)Präsident:innen der Verwaltungsgerichte, bei der Weisungsgebundenheit vieler Verwaltungsgerichtspräsident:innen sowie bei der Regelung des Disziplinarverfahren.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 24.06.2026, G 43/2026, die insgesamt 15 Gesetzesprüfungsanträge der Landesverwaltungsgerichte Steiermark und Vorarlberg auf Aufhebung von § 11 Abs. 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) abgewiesen. Er begründet dies im Wesentlichen damit, dass die Regelung hinreichend klar den innergemeindlichen Instanzenzug ausschließt.
Das Landesverwaltungsgericht Burgenland, als kleinstes Verwaltungsgericht in Österreich, hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2024 bis 2025 veröffentlicht. Jede:r Richter:in des LVwG Burgenland hat eine Vielzahl an unterschiedlichen Rechtsmaterien zu betreuen, da eine Spezialisierung auf bestimmte Rechtsgebiete aufgrund der Kleinheit des Gerichtes nicht möglich ist. Der Aktenanfall ist in den Berichtsjahren im Vergleich zur Vorperiode auf 2.273 (davor: 2.057) stark angestiegen; 48,9 % des Aktenanfalls sind Strafsachen. Dieser Trend an sehr hohen Anfallszahlen setze sich noch im verstärkten Ausmaß auch 2026 fort. Die Ernennung von zwei weiteren Richter:innen im Februar 2026 wirke sich aber bereits positiv auf die Erledigungszahlen aus. Im Berichtszeitraum wurden 15 Normprüfungsanträge an den Verfassungsgerichtshof gestellt.
Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Steiermark für das Jahr 2025 wurde veröffentlicht und zeigt eine Steigerung des Aktenanfalls von 20,61 % im Vergleich zum Vorjahr auf. Insgesamt sind beim LVwG Steiermark 5.741 Rechtssachen neu angefallen. Dies betraf nur in 34,15 % der Akteneingänge Verwaltungsstrafverfahren und damit um 15,27 % weniger als im Vorjahr. Einen besonderen Anstieg gab es in den Materien Abgabenrecht und bei der Kultur- und Sportförderungsabgabe. Erledigt wurden 5.492 Geschäftsfälle; auch hier gab es eine Steigerung von 13,80 % im Vergleich zum Vorjahr. Jede:r Richter:in hat im Durchschnitt 148,63 Geschäftsfälle oder 194,26 Punkte je Geschäftsabteilung erledigt.
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