
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Deutschland hat zur Frage, ob die Asylwerberunterstützung dem Grundgesetz (GG) entspricht und ausreichend hoch ist, eine Entscheidung von „pragmatischer Eleganz“ gefällt: Danach wurde die Höhe der Leistungen ab September 2018 mangels Aktualisierung als verfassungswidrig eingestuft. Trotzdem ist nach dieser Entscheidung keine Nachzahlung für diesen Zeitraum zu leisten.








