Kontradiktorische Einvernahme im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Ein Appell zur gesetzlichen Regelung von Arthur Koderhold, Verwaltungsrichter am VGW Wien

Existiert im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit einer sogenannten kontradiktorischen Einvernahme? Der Begriff stammt vom strafprozessrechtlichen Modell nach § 165 StPO. Für welche Begrifflichkeit man sich auch immer entscheidet (Anm. es existiert eine Vielzahl), so geht es stets um dieselbe Idee, nämlich der Einvernahme eines Opfers, während der potentielle Täter nicht gleichzeitig im selben, sondern einem anderen Raum und damit vor ihm geschützt ist. Die Fragen des potentiellen Täters werden oft auch nur über das Gericht an das Opfer gestellt, um einen direkten Kontakt vollständig zu vermeiden, dies grundsätzlich mittels Videoeinvernahme.

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Möglichkeiten des Dienstgebers zum Schutz von Richter:innen und des Gerichtes durch das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (1)

Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) wurde auch ein weiterer Schutz für Dienstnehmer durch ihre Dienstgeber geschaffen. Gemäß § 20 Abs. 2 ABGB wird eine Aktivlegitimation der Dienstgeber und damit eine vom betroffenen Dienstnehmer unabhängige Abhilfe geschaffen. Damit sollen Situationen erfasst werden, in denen ein Dienstnehmer aufgrund seiner dienstlichen Tätigkeit Hasspostings ausgesetzt wird, die letztlich bewirken, dass die Tätigkeit erschwert und damit die wirtschaftliche Sphäre oder das Ansehen des Dienstgebers beeinträchtigt wird. Die Zustimmung der betroffenen Person ist nicht erforderlich; der Dienstgeber kann von sich aus tätig werden.

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29. Maiforum – Safe the Date: 07.06.2024

Das 29. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, 07.06.2024, im Landhaus St. Pölten statt und wird sich dem Thema „Künstliche Intelligenz in der Rechtsprechung“ widmen. Die Veranstaltung wird von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter:innen gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich organisiert. Hier geht es zum Programm … Die Teilnahme ist für Richter:innen, die Mitglieder einer der Standesvertretungen …

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Einhaltung der Europäischen Standards bei der Besetzung für das Vertrauen in die Verwaltungsgerichtsbarkeit enorm wichtig

Über 14 Monate wurde das größte Gericht des Landes wegen eines türkis-grünen Postenstreits – wie immer wieder den diversen Medien zu entnehmen war – interimistisch geleitet. Jetzt hat es endlich eine Einigung gegeben, wobei nicht die Erstgereihte zum Zug kommen soll, sondern – ohne dass die Gründe dafür dargelegt werden – der Drittgereihte zur Ernennung durch den Bundespräsidenten vorgeschlagen werden soll.

Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, fordert in einem Interview in der ZIB 1 am 26.01.2024, die Gründe für die Entscheidung, den Drittgereihten zur Ernennung vorzuschlagen, offen zu legen. Wenn die Bundesregierung von der von einer Expertenkommission vorgenommenen Reihung abweichen möchte, so soll sie ihre Gründe bekannt geben. Der ursprüngliche Vorschlag der Besetzungskommission sei dem Vernehmen nach ausführlich begründet gewesen und habe explizit eine Reihung vorgesehen. „Ein Abgehen davon bedarf daher guter bzw. besserer Gründe, als sie die Kommission ins Treffen geführt hat. Sonst verbleibt der Anschein einer parteipolitischen Entscheidung.“ Auch die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse daran, warum jemand mit einer derart wichtigen und herausgehobenen Aufgabe betraut werde.

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Leitung des BVwG seit über einem Jahr unbesetzt

Seit 1. Dezember 2023 ist die Leitung des größten Gerichts Österreichs seit über einem Jahr unbesetzt, obwohl die Ausschreibung bereits im Juli des Vorjahres und die Besetzungskommission schon im Februar einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung an die Regierung übermittelt hat. Im Mittagsjournal am Samstag skizzierte Vizekanzler Werner Kogler, wie es weiter gehen soll.

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Nordirland: Rechtsstaatlichkeit im Schatten der Vergangenheit (2)

Brexit macht Rechtslage noch komplexer, Politik delegiert Entscheidungen an Gerichte

Weiter kompliziert wird die Rechtslage durch den „Brexit“ und dem damit verbunden „Nordirland-Protokoll“. Es sieht vor, dass Nordirland als einziger Teil des United Kingdom Teil der Europäischen Union bleibt. Personen, die in  Nordirland geboren sind, können nach dem Karfreitags-Abkommen entweder die britische Staatsbürgerschaft annehmen, die irische Staatsbürgerschaft oder Doppelstaatsbürger werden. In den letzten beiden Fällen werden sie damit auch zu Unionsbürgern, die sich auf die Anwendung der Unionsbürgerrichtlinie berufen können. Was die Frage, welches Recht auf konkrete Sachverhalte anzuwenden ist, weiter unübersichtlich machen kann.  

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Nordirland: Rechtsstaatlichkeit im Schatten der Vergangenheit (1)

Bericht von der VRV-Studienreise nach Belfast im September 2023

Die Berichte über den Nordirlandkonflikt sind seit dem sog. „Good Friday Agreement“ (Karfreitag-Abkommen) bzw. „Belfast Agreement“ im Jahr 1998 immer mehr aus unseren Nachrichten verschwunden. Für die Menschen vor Ort sind aber der 30-jährige Bürgerkrieg („Troubles“ genannt) und seine Folgen nach wie vor omnipräsent, auch vor Gericht. Das zeigten die Vorträge und Diskussionen im Rahmen unserer Studienreise.

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Was muss noch passieren, damit die Postenbesetzung beim BVwG vorangeht?

Bereits im Juli des Vorjahres erfolgte die Ausschreibung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Beworben haben sich zwölf Jurist:innen. Von Beginn an wurde kritisiert, dass in den im Jänner 2022 bekanntgewordenen „Sideletters“ der türkis-grünen Bundesregierung der ÖVP das Nominierungsrecht für diesen Posten zukommen soll. Seit 1. Dezember 2022 ist die Position mit Pensionsantritt von Harald Perl vakant.

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Matejka legt Vorsitz in Richtervereinigung zurück

Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat mit 1. September eine neue Spitze: Nach sechs Jahren als Präsidentin legt Sabine Matejka ihre Funktion in der heimischen Standesvertretung zurück. Ihr bisheriger Stellvertreter, Gernot Kanduth, folgt Matejka an der Spitze nach. Matejka begründet den Rückzug mit der Ungewissheit um ihre Ernennung zur Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes.

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Druck von außen soll die Situation bei der Besetzung von Leitungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten verbessern

Die Zeitschrift Profil berichtet umfangreich über die derzeitige „Blockadesituation“ bei der Nachbesetzung der Leitungsfunktion des Bundesverwaltungsgerichts und macht im Interview mit Markus Thoma generell auf die Problematik bei der Besetzung von Führungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten aufmerksam.

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