Die Entscheidung der Tiroler Landesregierung über die Ernennung des neuen Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes Tirol bleibt umstritten.
Die „Tiroler Tageszeitung“ widmet in ihrer Berichterstattung diesem Verfahren breiten Raum. Moniert wird, dass das Besetzungsverfahren mehrere Fragen aufwerfe: Die nach der parteipolitischen Nähe des Ernannten, warum es keiner der qualifizierten Mitbewerber:innen auf den Ernennungsvorschlag geschafft habe oder warum ein Bewerber ohne richterliche Erfahrung ausgewählt wurde.
Der Stellung der Gerichtspräsident:innen kommt im Hinblick auf die Sicherung der Unabhängigkeit eines Gerichtes gegen versuchte Einflussnahme von außen besondere Bedeutung zu. Gerade aus diesem Grund sollte das Auswahlverfahren für Gerichtspräsident:innen den europäischen Standards entsprechen. Insbesondere sollte mit der Auswahlentscheidung ein richterliches Gremium befasst werden, wie von GRECO und der EU-Kommission in ihren Rechtsstaatlichkeitsberichten wiederholt gefordert. Das Verfahren in Tirol dürfte diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Es ist also nachvollziehbar, dass übergangene Bewerber:innen eine Überprüfung dieses Verfahrens wollen und entsprechende Beschwerden eingebracht haben.
Hier geht’s zum Beitrag in der Tiroler Tageszeitung: Beschwerden gegen Posten-Besetzung beim Tiroler Verwaltungsgericht
Siehe bereits: Präsidentenbestellung (1): Klaus Wallnöfer wird neuer Präsident des Landesverwaltungsgerichts Tirol
Siehe auch: Postenschacher stellt Urteil in Frage
Siehe auch: CCJE Opinions (1): Die Rolle der Gerichtspräsidenten