EuGH / Rechtsstaatlichkeit: Die polnische Justizreform von Dezember 2019 verstößt gegen das Unionsrecht

Der Wert der Rechtsstaatlichkeit gibt der Union als Rechtsgemeinschaft schlechthin ihr Gepräge und schlägt sich in Grundsätzen nieder, die rechtlich bindende Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten enthalten.

Nachdem Polen am 20. Dezember 2019 ein Gesetz erlassen hatte, mit dem die nationalen Vorschriften über die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Obersten Gerichts geändert wurden (im Folgenden: Änderungsgesetz), erhob die Europäische Kommission beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage mit dem Antrag, festzustellen, dass mit der durch dieses Gesetz eingeführten Regelung mehrere Bestimmungen des Unionrechts missachtet werden.

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