Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen hat eine Stellungnahme zur Einrichtung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle bei Misshandlungsvorwürfe beim Parlament eingebracht.
Dabei wird auf die bereits seit hundert Jahren bestehende Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung polizeilicher Gewalt hingewiesen und den Ausbau dieser Rechtschutzeinrichtung seit Schaffung der Verwaltungsgerichte.
Kritisch angemerkt wird, dass ohne eine der Strafprozessordnung vergleichbare Informationspflicht, ohne gesetzlich verankertes Recht der Verwaltungsgerichte, verbindliche Ermittlungsaufträge an die zu schaffende Beschwerdestelle zu erteilen, und ohne das korrespondierende Recht des Betroffenen, Zugang zu allen Ermittlungsergebnissen zu erlangen, die Novelle den gerichtlichen Individualrechtschutz kaum verbessern wird.
Hier geht’s zur Stellungnahme des DVVR
Siehe auch bereits: Schaffung einer Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe