
Der Begutachtungsentwurf zum Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) sieht vor, dass die Landesverwaltungsgerichte (LVwG) – anstelle des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) – künftig für Beschwerden beim Familiennachzug von Asylberechtigten zuständig sein sollen. Zudem ist im Gesetzesentwurf eine neue Ermächtigung zur Festnahme im Rahmen des Asylverfahrens an der Grenze vorgesehen, auch hier wären im Instanzenzug die LVwG für deren Überprüfung zuständig. Auffallend beim Begutachtungsentwurf ist, dass in der wirkungsorientierten Folgeabschätzung keinerlei finanzielle Auswirkungen auf die Länder – insbesondere beim Personalaufwand – dargestellt werden, obwohl diese offenkundig sind.







