
Das 30. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 13.06.2025, in Salzburg, zu folgendem Thema statt:
„Der Verwaltungsrichter/die Verwaltungsrichterin im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“
Das 30. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 13.06.2025, in Salzburg, zu folgendem Thema statt:
„Der Verwaltungsrichter/die Verwaltungsrichterin im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“
Dachverband fordert einmal mehr ein transparentes, objektiv nachvollziehbares Auswahlverfahren nunmehr aus gegebenem Anlass für die Nachfolge für Präsident und Vizepräsidentin des Verwaltungsgerichtshofes. Derzeit läuft die Bewerbungsfrist um diese beiden Positionen noch bis zum 23.05.2025. Als Ernennungsvoraussetzungen wird lediglich auf jene in Art. 134 Abs. 4 bis 6 B-VG hingewiesen. Weitere Anforderungen sind der Ausschreibung nicht zu entnehmen. Es besteht daher die Sorge, dass die Besetzung der Spitze des VwGH ohne ausgewiesenes Anforderungsprofil und Auswahlverfahren ablaufen könnte.
In Deutschland werden Überlegungen nach dem verbesserten Schutz des Bundesverfassungsgerichtes vor gezielten politischen Eingriffen nun auch dazu angestellt, die dritte Staatsgewalt insgesamt besser vor gezielten Blockaden und politischen Durchgriffen zu schützen. Sven Rebehn, Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, führt in einem Beitrag in NJW-aktuell 17/2025 aus, dass die Versuche in anderen Staaten, die Justiz als Kontrollinstanz zu schwächen, ein Alarmsignal sind.
Nach dem historischen Absturz in der Rangliste der Pressefreiheit 2024 auf Platz 32 konnte sich Österreich im RSF-Index 2025 in der globalen Wertung um 10 Plätze auf Platz 22 verbessern. Die Bewertung erfolgte wie auch schon in den Vorjahren anhand von fünf Indikatoren (politischer Kontext, ökonomischer Kontext, rechtlicher Kontext, sozio-kultureller Kontext und Sicherheit), die alle 2025 besser bewertet werden konnten. Die Verbesserung sei laut Reporter ohne Grenzen (ROG) durch die Medienförderung erfolgt, indem mehr auf die Finanzierung von Qualitätsjournalismus sowie die finanzielle Unterstützung der digitalen Transformation geschaut worden sei. Jedoch erhalten Boulevardmedien weiterhin den größten Teil der staatlichen Unterstützung und fehle eine Förderung neuer und vor allem digitaler Medienvielfalt fast komplett.
Neben dem Vizepräsident Albin Larcher traten zwei weitere Richter in Ruhestand, während zwei Richter:innen neu bestellt wurden. Mit Ende des Berichtsjahres waren neben Präsident und Vizepräsident, der mit Ende des Jahres in Ruhestand ging, 37 Richter:innen (oder 32 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Das Evidenzbüro besteht weiterhin aus drei juristischen Mitarbeiter:innen sowie einer weiteren Mitarbeiterin.
Mehmet Tank, ein aus der Türkei geflüchteter Richter, erzählt im Standardinterview über seine Verfolgung und Verhaftung in der Türkei, weil er sich gegen die Einmischung der Exekutive in die richterliche Unabhängigkeit ausgesprochen hat. Er war bis 2016 Richter für Steuersachen in der Türkei und engagierte sich in der türkischen und in der Internationalen Richtervereinigung. Aus der Situation der Justiz in der Türkei sollten alle lernen, den Rechtsstaat zu schätzen und zu schützen. Wann immer es einen Angriff auf die unabhängige Justiz oder die Gewaltenteilung gibt, sollte sich die Gesellschaft als Gesamtes dagegenstemmen. Man müsse darauf achten, dass in den USA nicht dasselbe passiere wie in der Türkei, wo die Justiz ein Instrument der Repression geworden sei.
Mit dem Gesetzesvorhaben zur Reform des Gehaltssystems der Richter:innen am LVwG Kärnten wird entgegen den Angaben in den Erläuterungen weder eine Harmonisierung des Besoldungssystems noch eine standesgemäße den internationalen Vorgaben entsprechende Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten vorgenommen. Eine partnerschaftliche Lösung der Problematik unter Einbeziehung der Standesvertretung wurde bislang von den politisch Verantwortlichen grundlos abgelehnt.
Anstoße für die Reform war, dass das derzeit bestehende Gehaltssystem zur Diskriminierung von bereits länger am Verwaltungsgericht tätigen Richter:innen führt. Siehe dazu den Beitrag: Eklatant ungleiche Entlohnung der Richter:innen des LVwG Kärnten ohne objektive Rechtfertigung.
Beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sind die Funktionen der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist endet am 23.05.2025. Als Ernennungsvoraussetzungen wird auf jene in Art. 134 Abs. 4 bis 6 B-VG hingewiesen. Weitere Anforderungen sind der Ausschreibung nicht zu entnehmen.
Die „Krone“ berichtet, dass es im Verwaltungsgerichtshof (VwGH) rumore und sich Unmut breit mache ob politischer Einflussnahme bei den höchsten Postenbesetzungen. Nachdem Vizepräsidentin Anna Sporrer von der SPÖ als Justizministerin nominiert worden sei, müssten ihre Position sowie zwei weitere wegen Pensionierung nachzubesetzende Höchstrichterposten nachbesetzt werden.
In der gemeinsam mit der DVVR und der RIV organisierten Veranstaltung der Universität Graz zum Thema „Verwaltungsgerichtlicher Vergleich – Follow-up“ zu der ersten bereits im Herbst 2024 in Graz stattgefundenen Veranstaltung erfolgte eine fundierte Auseinandersetzung, ob es ein solches „Verwaltungshandeln“ braucht und in welchen Materien dies vorteilhaft erscheint und wie dies in das österreichische System implementiert werden könnte.
Beim Landesverwaltungsgericht Tirol gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen eines/einer Landesverwaltungsrichter:in (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) zur Besetzung. Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Landesverwaltungsrichter:innen werden in der vom Personal- und Geschäftsverteilungsausschuss des Landesverwaltungsgerichtes Tirol zu erlassenden Geschäftsverteilung festgelegt. Die Landesverwaltungsrichter:innen werden von der Landesregierung ernannt.