
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) als größtes Gericht Österreichs präsentiert seinen von der Vollversammlung beschlossenen Tätigkeitsbericht und den vom Präsidium erstellten Justizverwaltungsbericht für das Geschäftsjahr 2025 (Februar 2025 bis Jänner 2026) in einem. Im Vorwort kritisiert der Präsident des Gerichtes Christian Filzwieser, dass bei Zuweisung neuer Kompetenzen (insbesondere die Einführung einer Rufbereitschaft zur Umsetzung des Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetzes, Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes etc.) auch die entsprechenden Ressourcen dafür vorgesehen werden müssen. Durch Personalmangel langsamer werdende Gerichtsverfahren beeinflussen auch die Verwaltung negativ und schade sich der Staat damit selbst. Es erscheine auch demokratiepolitisch bedenklich, wenn sogar jene Ressourcen, die in den wirkungsorientierten Folgenabschätzungen zu neuen Gesetzen vom Parlament beschlossen worden seien, nicht zur Verfügung gestellt würden. Die Verunmöglichung von Kassation und Zurückverweisungen sei kostspielig und keinesfalls rechtsstaatlich alternativlos, insbesondere vor dem Hintergrund, dass behördliche Ermittlungstätigkeiten teilweise auf das BVwG verlagert würden. Hingewiesen wurde auch darauf, dass die nicht fristgerechten Erledigungen aufgrund von Ressourcenknappheit zu erheblichen Kostenfolgen für die Republik Österreich führe.







