In dem heute von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 wird erneut die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in Österreichs Justiz kritisiert und moniert, dass es „keine Fortschritte bei der Beteiligung der Justiz an der Ernennung von Gerichtspräsidenten der Verwaltungsgerichte“ gegeben habe. Die lange Verzögerung vor der Ernennung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts weise auf die anhaltende Bedenken hin. Bestimmte Herausforderungen bestehen in Bezug auf den Zugang zur Justiz im Zusammenhang mit hohen Gerichtsgebühren und in Bezug auf den Zugang zu Rechtsberatung in Verwaltungssachen, wobei einige Schritte unternommen werden, um letztere zu beheben.
Stellungnahme des Dachverbandes zum Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2024
Der jüngst erschienene Bericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2024 hält in seinem Länderkapitel zur Lage in Österreich einleitend fest, „[d]ie Justiz in Österreich wird weiterhin als sehr unabhängig wahrgenommen und das Justizsystem funktioniert effizient. Während die jüngsten Reformen der Ernennungsverfahren für den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und der Richteramtsanwärter:innen umgesetzt …