Nationalrat: Immer mehr Initiativanträge statt Regierungsvorlagen und immer kürzere Begutachtungsfristen

Waren zu Beginn der 27. Gesetzgebungsperiode im Jahr 2019 noch 81 % Begutachtungsverfahren mit Regierungsvorlagen 19 % Initiativanträgen gegenübergestanden, so hat sich das Verhältnis während COVID vollständig umgekehrt. Im Jahr 2022 gab es 65 % Initiativanträge zu Gesetzesbeschlüssen und nur in 34 % Begutachtungsverfahren. Auf den Stand vor der Pandemie ist man im Nationalrat auch 2023 noch nicht zurückgekehrt, da nach wie vor mehr Gesetzesbeschlüsse aufgrund von Initiativanträgen (56 %) erfolgen.

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Heinz Mayer ruft Zivilbevölkerung zu Mut zum Widerspruch auf

In seinem Gastkommentar im Standard skizziert der Verfassungsjurist Heinz Mayer anhand von drei Gesetzesvorhaben der Regierung in dieser Legislaturperiode die Erschwerung des Kampfes gegen die Korruption, die durch den Widerstand der Staatsanwaltschaften, Richter:innen und vor allem einer sehr wachen Zivilgesellschaft verhindert habe werden können. Indem sie sich massiv zu Wort gemeldet und auch auf die Verfassungswidrigkeiten hingewiesen haben, sei die Bekämpfung der Korruption zumindest nicht eingeschränkt worden und der Versuch, etwa durch zu kurze Begutachtungsfristen von wenigen Tagen die Korruptionsbekämpfung massiv zu erschweren und alle zu überrumpeln, zumindest derzeit misslungen.

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Einfluss der Politik auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte durch Reformen unterbunden werden

Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, weist im Interview mit dem Standard auf die Notwendigkeit von Reformen zur Reduktion der Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit hin. Dies betreffe insbesondere die Bereiche der Richter:innenernennung, vor allem auch in Leitungsfunktionen sowie der finanziellen Ausstattung und der Besoldung der Richter:innen.

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Deutsches Bundesverfassungsgericht hinterfragt Auswahlentscheidung zur Besetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen

Im Rechtsstreit um die Besetzung der Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Verfassungsbeschwerde des unterlegenen Mitbewerbers teilweise recht gegeben und entschieden, dass das OVG nun genau nachprüfen muss, ob das Auswahlverfahren korrekt abgelaufen ist.

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Ablehnende Stellungnahme des Dachverbandes zu einem richterlichen „Verhaltenskodex“ über das gesetzliche richterliche Dienst- und Disziplinarrecht hinaus

An manchen Landesverwaltungsgerichten wurde von dem/der Präsidenten/Präsidentin ein Entwurf eines „Verhaltenskodex für Gerichtsangehörige“ an die jeweiligen Richter:innen versendet, in dem Regeln über das Verhalten von Richter:innen aufgestellt werden. Dieser Entwurf ist nicht von der Richterschaft mitgetragen, ausgearbeitet oder beschlossen worden. Auch ist die Standesvertretung nicht einbezogen worden. Aus diesem Anlass sieht sich der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen veranlasst, dazu eine Stellungnahme abzugeben und lehnt die Aufstellung von zusätzlichen Verhaltensregeln für Richter:innen ohne gesetzliche Grundlage und entgegen Europäischen Standards ab.

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Das LVwG Kärnten hat eine neue Zuständigkeit und Nachholbedarf im Bereich der Digitalisierung

Im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2023 wird berichtet, dass sich bereits Ende 2023 eine neue Zuständigkeit abzeichnete und zwar im Zusammenhang mit der Kontrolle von U-Ausschüssen. Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken des LVwG und der VRV wurde der Gesetzesentwurf beschlossen.

Im Punkto Digitalisierung wird der Stand der Technik eingefordert, der ERV konnte nicht verwirklicht werden. Die Erforderlichkeit einer entsprechenden Ausstattung, die zum Wohle des Rechtsstaates unabdingbar ist, wird betont. Ebenso wird – neuerlich – auf das Erfordernis einer Pressestelle hingewiesen.

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Wie schlecht steht es um Österreichs Rechtsstaat?

In einem Interview der Wochenzeitung Die Zeit wurde Ex-Justizminister Clemens Jabloner zu Postenschacher und politischen Interventionen zugunsten der Mächtigen befragt. Er führte im Wesentlichen aus:

Seine Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 1993 während der rot-schwarzen Regierung unter SPÖ-Kanzler Franz Vranitzky sei sicher eine politische Entscheidung gewesen. Ob sein Name auch auf einem Sideletter zur Koalitionsvereinbarung gestanden sei, wisse er nicht. Bei einer Postenbesetzung sei eine gewisse politische Komponente nicht zu vermeiden, die Teil des demokratischen Gesamtgefüges sei. Als Mitglied der Besetzungskommission aus Höchstrichtern, Experten und Vertretern des Bundeskanzleramts und Justizministeriums für die Auswahl der Nachfolge der Leitungsposition des BVwG wolle er dies nicht kommentieren. Aber er meinte:

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Weiterhin großer Aktenanstieg beim VwGH im Jahr 2023 und Warnung für das Jahr 2024

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 führt die Vollversammlung des VwGH aus, dass im Berichtsjahr rund 6.900 neue Rechtssachen beim Verwaltungsgerichtshof angefallen sind (im Jahr 2022 waren es noch ca. 6.200). Auffallend ist die Anfallssteigerung (nunmehr über 12% gegenüber dem Vorjahr, in Asylangelegenheiten sogar um 31%). Den größten Anteil der neuen Rechtssachen betrafen daher wieder Asylangelegenheiten, bei denen ein neuerliche Anstieg auf knapp 2.600 neue Verfahren zu verzeichnen war (2022 waren es ca. 2.000, 2021 ca. 2.400 Verfahren). 88 % der neuen Angelegenheiten betrafen außerordentliche Revisionen, 7 % ordentliche Revisionen und 4 % Fristsetzungsanträge.

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Wie die Regierung mit Richterposten umgeht, ist eines Rechtsstaats unwürdig

In diesem Kommentar im Standard wird erneut auf schärfste kritisiert, dass Postenbesetzungen von der Regierung „ausgeschnapst“ würden. So wurde daran erinnert, dass die Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts über ein Jahr nicht nachbesetzt worden sei und auch nun die offenen Posten für Verwaltungsrichter offenbar als politische Verhandlungsmasse missbraucht werde. Die Richterstellen würden aus politischem Kalkül monatelang unbesetzt lassen und mit Personalentscheidungen für andere staatliche Stellen verknüpft. Diese Verknüpfungen gerade bei Verwaltungsgerichten vorzunehmen, deren ureigene Aufgabe es sei, gerade Behörden, Landesregierungen und Ministerinnen zu kontrollieren, sei untragbar.

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