
Nach dem heutigen Beschluss im Ministerrat soll das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Familiennachzug von Asylberechtigten zuständig sein. Dies rufe einen zusätzlichen Personalbedarf hervor, der – sollte er nicht gedeckt werden – zu Verfahrensverlängerungen in allen Bereichen des BVwG führe und damit negative Auswirkungen auf den gesamten Rechtsstaat habe. Spare man an Personal, so verursache dies insgesamt Mehrkosten.






