Nach den Ausführungen des Bundeskanzlers sollen künftig keine Sideletters vorgesehen und damit Postenbesetzungen transparent gemachen werden. Wie genau Postenbesetzungen vorgenommen werden sollen, bleibe offen. Der Standard schlägt in einem Beitrag vor, dass ein Lösungsweg über ein System führen könnte, wie es mittlerweile am Obersten Gerichtshof (OGH) gesetzlich vorgesehen sei. Dort müsse die Justizministerin ihre Entscheidung basierend auf den Vorschlag einer unabhängigen Kommission im Fall einer Abweichung vom Reihungsvorschlag schriftlich begründen. Das sorge für Transparenz und mache Personalentscheidungen überprüfbar.
Allein der Verzicht auf Sideletter macht Ernennungsverfahren nicht transparenter
Markus Thoma, Sprecher des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen, zeigt in seinem Gastkommentar im Standard auf, dass der Verzicht auf Sideletter bei der Postenbesetzung bei Gericht längst nicht alle offenen Fragen löse. Er repliziert dabei auf die Aussage des Bundeskanzlers kürzlich in der ZIB 2, er wolle Jobbesetzungen transparent ins Regierungsprogramm aufnehmen. Dazu müsse das Regierungsprogramm – so Thoma – konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren unter Einbindung der Justiz und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorsehen, um den europäischen Standards zu entsprechen.
OVG NRW: Grundsatzentscheidungen zum Vorrang von Klimaschutz vor Denkmalschutz
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) stellte in zwei Grundsatzurteilen vom 27.11.2024, 10 A 2281/23 und 10 A 1477/23, klar, dass bei der Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden regelmäßig das öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energie die Belange des Denkmalsschutzes überwiegt. Die Eigentümer eines Wohnhauses in Düsseldorf und eines Baudenkmals in Siegen haben demnach Anspruch darauf, Solaranlagen auf ihre Gebäude setzen zu dürfen.
Appell an Parteien zur Begrenzung ihres Einflusses auf die öffentliche Verwaltung
Die Vertreter der Initiative Bessere Verwaltung richteten am Freitag in einer Pressekonferenz ihre Forderungen und Reformvorschläge an die zukünftige Regierung und betonten, dass es um den Stil des Regierens gehe. Es müsse vor allem bei der Personalpolitik in der Bürokratie angesetzt werden. Durch parteipolitische Intervention sei die Bürokratie zunehmend unter Druck geraten, was sich auch an der sinkenden Qualität der Legistik sowie dem Verlust von Expertise, Intelligenz und damit Handlungsfähigkeit in den Ministerien zeige. Dies führe zu einer Selbstverblödung des Staates. Diese Ausführungen werden von niemanden geringeren als Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und Mitglied dieser Initiative, wie in einem Artikel der Presse am Wochenende zu lesen ist, gemacht.
Deutliche Intransparenz bei der Bestellung des EGMR-Richters
In einem der wenigen Beiträge in den Medien zur Bestellung des nächsten aus Österreich entsandten Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zeigt der Gastkommentar von Alexander Latzenhofer in der Presse zum neuen österreichischen Richter am EGMR, András Jakab, offene Fragen bei der Richterbestellung am EGMR auf und versucht, Erklärungen zu finden.
Neubeurteilung der Bewerber für die Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts Münster
Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht eine neuerliche Überprüfung des Auswahlverfahrens für die Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster angeordnet hat, sollen nun alle drei Bewerber neu beurteilt werden, womit das Beschwerdeverfahren des unterlegenen Kandidaten, in dem hochrangige Politiker als Zeugen geladen worden seien, eingestellt habe werden können.
BGH bestätigt Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes – BGH vom 20. November 2024, 2 StR 54/24 wurden die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 abgewiesen und das Urteil bestätigt, mit dem der angeklagte Familienrichter wegen Rechtsbeugung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war.
Große Arbeitsbelastung und damit einhergehend große Unzufriedenheit am Verwaltungsgericht Wien
Wie die Presse im letzten Rechtspanorama berichtet, sei die Belastung der Richter:innen am Verwaltungsgericht Wien (VGW) größer, als an den anderen Verwaltungsgerichten. Ursache sei u.a., dass sich an diesem Gericht viele und schwierigere Verfahren konzentrieren. Der Erledigungsanspruch an die Richter:innen sei daher nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ ein höherer.
KI im Verwaltungsverfahren
Claudia Wutscher, assoziierte Professorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU Wien und Director des WU Legal Tech Centers, befasst sich mit dem Einsatz von KI im Verwaltungsverfahren. Als Hilfsmittel haben KI-Systeme vielfältige Einsatzmöglichkeiten und seien zum Teil bereits Realität. Dies sei auch verfassungsrechtlich unter gewissen Voraussetzungen gedeckt. Im verwaltungsgerichtlichem Verfahren seien die Grenzen enger, da die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten sei.
KI-Einsatz bei Asylverfahren
Die Presse berichtet über die Arbeit von Laura Jung, Politikwissenschaftlerin, die an der Uni Graz als Postdoc im Projekt „Elastic Borders“ die Transformation an den europäischen Außengrenzen erforscht. Sie befasst sich aus juristischer Sicht mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz in Asylverfahren. Dabei beleuchtet sie neueste Entwicklungen, die Gefahren und die Chancen der neuen Technik.