Seitens des Dachverbandes wird schon seit langem eine abschließend geregelte, eigenständige Verfahrensordnung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert. Die Verwaltungsgerichte wurden als „niederschwellige“ Rechtschutzeinrichtung eingerichtet, weshalb auch unvertretene Verfahrensparteien das Verfahrensrecht durch dessen bloße Lektüre eigenständig erfassen können sollten.
Dies ist bei der vorgeschlagenen Novelle – wie auch bei zahlreichen anderen Formulierungen im VwGVG – nicht der Fall.
Der Dachverband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter begrüßt grundsätzlich die Schaffung der gesetzlichen Grundlage zur Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung bei Verhandlungen.
Hier geht´s zur Stellungnahme …
Siehe dazu bereits: Stellungnahme zu den den Novellen der Verwaltungsverfahrensgesetze im Jahr 2018
Siehe dazu auch: Das Forderungsprogramm Agenda 2020