Wie kann das Bundesverfassungsgericht vor Verfassungsfeinden geschützt werden? Das BMJ stellt hierfür als Gesprächsgrundlage der Ampel und Union einen Gesetzesentwurf und Diskussionspunkte vor, berichtet LTO .
Das Grundgesetz ordnet in Art. 94 Abs. 2 GG nur knapp an, dass für das Bundesverfassungsgericht „seine Verfassung und das Verfahren“ durch ein einfaches parlamentarisches Gesetz geregelt werden. Das ist im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geschehen. Es legt die Amtszeit sowie die Wahl der Mitglieder des Gerichts mit Zweidrittelmehrheit fest, schließt deren Wiederwahl nach ihrer 12-jährigen Amtszeit aus und enthält das Prozessrecht des Gerichts.