Markus Thoma kritisiert neuerlich den Ernennungsmodus von Spitzenpositionen an Verwaltungsgerichten

Auch wenn die Justizministerin die politische Mitsprache bei der Besetzung bekräftige, widerspreche dies eklatant den Vorgaben aus dem EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht, der den Ernennungsmodus von Präsident:innen und Vizepräsident:innen an Verwaltungsgerichten laufend kritisiere. Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, bekräftigt dies im Interview mit anwalt.aktuell und unterstreicht, dass eine Beteiligung der Justiz in den Ernennungsverfahren weiterhin fehle.

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Verwaltungsgericht Wien (VGW) zeigt im Tätigkeitsbericht 2024 neuerlich hohe Arbeitsbelastung auf

Der Tätigkeitsbericht des VGW für das Jahr 2024 zeigt eine noch nie dagewesene Arbeitslast (abgesehen vom pandemiebedingten Rekordwert im Jahr 2021) auf. Eine Änderung dieses Trends wird nur durch eine umfangreiche Aufnahme von zusätzlichem richterlichem Personal zu erreichen sein. Zur richterlichen Unabhängigkeit wird auf die Notwendigkeit der Änderung des Organisationsgesetzes des VGW hingewiesen, um die bereits in vorangegangenen Tätigkeitsberichten aufgezeigten strukturellen Probleme zu beseitigen.

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Beim VfGH ist die Stelle eines Ersatzmitgliedes ausgeschrieben und die Spitze des VwGH wurde angelobt

Beim Verfassungsgerichtshof ist die mit 10. Juni 2025 frei gewordene Stelle eines Ersatzmitgliedes ausgeschrieben. Das bisherige Ersatzmitglied Angela Julcher wurde zum Mitglied des VfGH. Die Bewerbungsfrist läuft noch bis 21. Juli 2025. Dieses Ersatzmitglied wird auf Vorschlag des Nationalrates zu ernennen sein. Laut Regierungsprogramm soll das Vorschlagsrecht beim Vizekanzler liegen, obwohl dieser nicht (mehr) Abgeordneter zum Nationalrat ist.

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Vizepräsident:in für das LVwG Steiermark gesucht

Aufgrund der anstehenden Pensionierung der Vizepräsidentin am Landesverwaltungsgericht Steiermark erfolgte eine Ausschreibung für die Nachbesetzung dieser Stelle. Neben einer fundierten fachlichen Expertise im Verwaltungsverfahrensrecht wird hohe Führungskompetenz, ausgeprägte Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit, Qualitätsbewusstsein, Innovationsfreude und Gestaltungswille bei der/dem Nachfolger:in vorausgesetzt.

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VwGH: Verwaltungsgericht ist keine „mitwirkende Behörde“ im Sinn des § 2 Abs. 1 Z 1 UVP-G

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) behob mit seinem Erkenntnis vom 29.04.2024, Ro 2024/05/0010, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), wonach die Wiener Landesregierung zuständig wäre, auf Antrag des Verwaltungsgerichtes Wien festzustellen, ob ein Bauvorhaben UVP-pflichtig ist. Das BVwG ging davon aus, dass bei dem vorliegend gegebenen funktionellen Verständnis des Behördenbegriffs dem Verwaltungsgericht die Befugnis zukomme, als „mitwirkende Behörde“ im Sinn des § 2 Abs. 1 Z 1 iVm § 3 Abs. 7 erster Satz UVP-G einen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht bei der zu dieser Feststellung zuständigen Behörde zu stellen. Der VwGH hat dies im Revisionsverfahren anders gesehen.

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Angela Julcher und Stefan Perner als neue Mitglieder des VfGH angelobt

Nachdem letzte Woche Mittwoch die Bundesregierung im Ministerrat die Nominierungen im Sinne des Vorschlagsrechts – wie im Regierungsprogramm dargestellt – beschlossen hat, wurden die zwei neuen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes am letzten Dienstag angelobt.

Julcher und Perner treten an die Stelle der ausgeschiedenen Mitglieder Helmut Hörtenhuber und Claudia Kahr; sie nehmen bereits an den seit gestern laufenden Beratungen teil (mehr zu den laufenden Beratungen des VfGH hier).

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Bedrohungen von Verwaltungsrichter:innen des Verwaltungsgerichts Berlin nach ihrer Entscheidung über die Zurückweisung von Asylsuchenden in Deutschland

„Persönlich diffamierende Angriffe auf die Richterinnen und Richter sind ein Angriff auf den Rechtsstaat“ mahnten die Standesvertretungen in ihrer Pressmitteilung vom 04.06.2025, nachdem nicht sachliche Kritik, sondern vielmehr die Richter:innen persönlich diffamiert und bedroht werden. Durch die bloße und unsubstantiierte Berufung auf die Notfallklausel Art. 72 AEUV, die eng auszulegen sei, könne nicht von europarechtlichen Vorgaben und Verträgen abgewichen werden, hatten die Richter:innen den Beschluss begründet, wegen dem sie nun über das Maß der sachlichen Kritik hinaus angegriffen und diffamiert werden.

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Strafgerichtliche Verantwortlichkeit bei Missachtung von Gerichtsentscheiden und Weisungen, diese zu missachten

In Deutschland will der Bundesinnenminister trotz der entgegenstehenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin mit der Zurückweisung von Asylwerbern an der Grenze weitermachen; dies könnte für die Ausführenden aber auch Verantwortlichen rechtlich heikel werden, wie Patrick Heinemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, im Legal Tribune Online (LTO) darlegt. Dabei betont er, dass es der Verfassungsrealität ganz allgemein guttun würde, wenn die Bundesregierung die Funktion und Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte respektieren würde. Das Handeln der Verwaltung und damit auch der Bundesregierung auf Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren und das Recht verbindlich auszulegen, sei die vornehmste Aufgabe der Verwaltungsgerichte.

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Spitze des VwGH wird unter Missachtung europäischer Standards besetzt

Im heutigen Ministerrat wurde laut orf.at die Nachbesetzung der Spitze des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) beschlossen. Die Bundesregierung schlägt dem Bundespräsidenten zur Ernennung als Präsident des VwGH Albert Posch und als Vizepräsidentin des VwGH Bettina Maurer-Kober vor. Ein Auswahlverfahren durch ein richterliches Gremium hat es nicht gegeben, vielmehr wurde nach dem Regierungsprogramm der Präsident vom Bundeskanzler und die Vizepräsidentin vom Vizekanzler nominiert. Albert Posch ist derzeit Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und Bettina Maurer-Kober Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes.

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Die Unabhängigkeit des BVwG muss durch die Einbeziehung bei der Gefährder-Überwachung gewahrt bleiben

Das Regierungsprogramm 2025 bis 2019 (Seite 81) sieht die Schaffung einer verfassungskonformen Gefährderüberwachung zum Zweck gezielter Terrorbekämpfung vor. Das Innenministerium hat dazu einen Ministerialentwurf vorgelegt; die Begutachtungsfrist läuft noch bis morgen. Zahlreiche kritische Stellungnahmen sind bereits eingelangt, darüber hinaus hält auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak eine verfassungskonforme Gefährderüberwachung mit dem von Innenminister Gerhard Karner in Begutachtung geschickten Gesetzentwurf „für schlichtweg nicht möglich“.

Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) hat eine Stellungnahme abgegeben, in der dieser zur „Aufschiebung“ von sicherheitspolizeilichem Einschreiten oder kriminalpolizeilichen Ermittlungen kritisiert, dass ein Staat, der das Gewaltmonopol zum Schutz seiner Bürger beansprucht, unabweisbare Gründe dafür ins Treffen führen können muss, vom Schutz seiner Bürger Abstand zu nehmen. Eine rechtspolitische Begründung für eine solche Abwägung fehle im Entwurf.

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