VwGH: Alkoholisiertes Lenken eines Fahrrades begründet keineswegs die Anwendung des § 20 VStG

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 17.09.2024, Ra 2022/02/0209, neuerlich mit dem alkoholisierten Lenken eines Fahrrades befasst und ausgesprochen, dass das Lenken eines Fahrrades bei einer Übertretung nach § 99 Abs. 1b StVO keineswegs die Anwendung des § 20 VStG begründe. Zudem darf der Grad der Alkoholisierung nicht zusätzlich als Strafzumessungsgrund berücksichtigt werden.

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VfGH hebt in § 8a VwGVG die Einschränkung der Verfahrenshilfe auf

Im Erkenntnis vom 3. Oktober 2024, G 3504/2023-14, bestätigt der Verfassungsgerichtshof seine im Prüfbeschluss geäußerten Bedenken und hebt die Einschränkung der Verfahrenshilfe auf Fälle des Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 47 GRC auf. Es verstößt gegen die in Art. 130 B-VG zum Ausdruck kommende rechtsstaatliche Garantie effektiven Zuganges zu verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz, die Gewährung von Verfahrenshilfe in verwaltungsgerichtlichen Verfahren unter allen Umständen auszuschließen, wenn es sich nicht um den Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 EMRK oder des Art. 47 GRC handelt. Die Aufhebung tritt erst mit Ablauf des 31. März 2026 in Kraft.

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Landesverwaltungsgericht als Anlaufstelle für Bürger – die Präsidenten der LVwG Kärnten und Tirol berichten über ihr Gericht

Die Kleine Zeitung betont in ihrer Ausgabe vom 14.10.2024, die dringend notwendigen Umbaumaßnahmen am LVwG Kärnten und die wichtigen Aufgaben, die hier für den Bürger erledigt werden. In der Sonntagsausgabe der Kronen Zeitung wird die Funktionsweise des LVwG Tirol zum zehnjährigen Jubiläum erklärt.

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Transparenz in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit – Status Quo und Ausblick

Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 wurde von Dr. Helmut Katzmayr, Präsident des OLG Linz, die Transparenz in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit beleuchtet. Neben der Darlegung der Besonderheiten des Öffentlichkeitsgrundsatzes und seiner Bedeutung, zeigte er die Rolle der Volksöffentlichkeit aber auch der Medien auf und stellte die Zukunft der Medienarbeit bei Gericht dar.

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Wiederernennung des österreichischen Richters am EuGH und Neubesetzung am EGMR

Am EuGH wurden für die Zeit vom 7. Oktober 2024 bis zum 6. Oktober 2030 sechs Richter wiederernannt, darunter auch der österreichische Richter Andreas KUMIN. Zusätzlich wurden einige Richter:innen für die Periode neu ernannt. Als Präsident des EuGH wurde Koen LENAERTS am 08.10.2024 von seinen teilweise neu und wiederernannten Richterkolleg:innen für den Zeitraum bis zum 6. Oktober 2027 wiedergewählt.

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Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts – Status Quo und Änderungsbedarf durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 hat Hans Peter Lehofer, Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof, die Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts beleuchtet, den derzeitigen Stand dargelegt und auf die Änderungen, die auf die Verwaltungsgerichte aufgrund des Informationsfreiheitsgesetze (IFG) zukommen, hingewiesen. Transparenz sei kein Selbstzweck, Information über die Rechtsprechung sei von besonderer Bedeutung für den Rechtsstaat.

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Die diskriminierenden Maßnahmen des Taliban-Regimes gegen Frauen stellen Verfolgungshandlungen dar

Aufgrund eines Vorabentscheidungsansuchens des VwGH vom 14.09.2022 (EU 2022/0016; Ra 2021/20/0425) hielt der EuGH in seiner Entscheidung vom 04.10.2024, C-608/22 und C-609/22, fest, dass bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau es genügt, wenn ein Mitgliedstaat lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt. Es muss nicht konkret festgestellt werden, dass die Antragstellerin bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht.

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Studienreise Portugal: Richteraus- und fortbildung in der Justizakademie (Teil II)

Verwaltungsrichter:in in Portugal wird man nach dem Studium der Rechtswissenschaften entweder durch ein kommissionelles Auswahlverfahren oder nach einer fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung. Das Auswahlverfahren der zukünftigen Richteramtsanwärter:innen wird durch ein speziell zusammengesetztes Board aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft einschließlich Richter:innen durchgeführt. Danach folgt eine spezielle Ausbildung für alle Richteramtsanwärter:innen und wurde zu diesem Zweck und für die Durchführung des Auswahlverfahrens im Jahr 1979 die Justizakademie –  Centro de Estudos Judiciários (CEJ) – gegründet, eine Einrichtung unter der Aufsicht des Justizministeriums mit Rechtspersönlichkeit und Verwaltungsautonomie. Es werden hier alle zukünftigen Richter:innen und Staatsanwält:innen gemeinsam ausgebildet.

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Studienreise Portugal: Moderne und unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit (Teil I)

Nach Sintra, ca. 35 km westlich von Lissabon gelegen, führte uns der erste Tag der Studienreise. Dabei konnten wir sowohl die Kulturlandschaft Sintra als Weltkulturerbe der UNESCO durch den Besuch seiner jahrhundertealten Paläste (Palacio Nacional de Sintra und Palacio Nacional da Pena) als auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit kennenlernen. Die portugiesische Verwaltungsgerichtsbarkeit gliedert sich in drei Instanzen, wobei in erster Ebene 17 Verwaltungsgerichte – davon eines in Sintra – eingerichtet sind. Der besondere Schutz der Landschaft ist des Öfteren Gegenstand von Verfahren am Verwaltungsgericht Sintra, welches sich als besonders modernes Gericht auszeichnet. Nicht nur das Gebäude, sondern auch die Verfahrensführung mit ausschließlich elektronischem Akt zeigen eine sehr fortschrittliche Judikative. Dies schließt die Videoeinvernahme und ein Protokoll in Form einer Audiodatei sowie einen Gerichtsdiener, der wohl hauptsächlich die Technik beherrschen muss, ein. Auch die Übertragung der Akten an höhere Gerichte läuft ohne Probleme.

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Bilanz über Justizpolitik: Reformbedarf zur Verringerung des Einflusses der Politik auf Justiz vor allem bei Postenbesetzungen

In der ZIB 2 wurde über die Justizpolitik der türkis-grünen Bundesregierung der ablaufenden Legislaturperiode Bilanz gezogen. Das Ansehen der Justiz sei im europäischen Vergleich grundsätzlich sehr hoch, doch sehe mehr als jeder Zweite zu viel Einfluss der Politik auf die Justiz. Das betreffe etwa die Postenbesetzungen wie beim Bundesverwaltungsgericht. Auch beim Thema Korruption und Transparenz habe sich Österreich verschlechtert.

Markus Thoma vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen sieht im Interview Verbesserungsbedarf vor allem bei jenen Vorhaben, die auch der Rule of Law Report 2024 der Europäischen Union anspricht, d.h.

  • eine Reform der Ernennungsverfahren für Präsident:innen und Vizepräsident:innen,
  • die Sicherstellung, dass die Politik die Ernennungsverfahren nicht verzögern kann, und 
  • die Verbesserung des Rechtschutzes im Ernennungsverfahren. 

Insgesamt müsse der Einfluss der Politik auf die Justiz verringert werden.

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