Unbehagen im Rechtsstaat

In einem Gastbeitrag in der Presse mahnt Peter Hilpold, Professor für Völkerrecht, Europarecht und Vergleichendes Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck, die jahrelang verschobenen Reformen in Österreich ein.

„Unbehagen macht sich breit, nicht nur in der Politik, sondern auch in den Feldern Recht, Justiz und Wissenschaft. Den Hintergrund bilden Jahre, mitunter Jahrzehnte aufgeschobener Reformen; eine Unterlassung, die nun ihre abträglichen Wirkungen für das ganze Land überdeutlich vor Augen führt.“

Der Professor führt für diese Wahrnehmungen zunächst die Probleme im Zusammenhang mit dem Gründungskonvent an der Digital-Uni Linz an und hält fest, dass die geäußerten Anschuldigungen einer rechtsstaatskonformen Überprüfung bedürfen.

Weiters führt er aus, dass in Tirol ein hoher Landesbeamter Präsident des Verwaltungsgerichts geworden sei, während andere Bewerber:innen aus dem Justizbereich rechtliche Schritte ankündigten — doch gebe es in Österreich, einzigartig in der EU, keine diesbezüglichen Rechtsbehelfe.

Schließlich nennt er als Grund für die unterbliebene Bestellung der bereits durch ein fachkundiges Gremium bestimmte Präsidentin des BVwG die in den Medien genannte angeblich fehlende Pakttreue des Koalitionspartners in Bezug auf Sideletter-Absprachen.

Was die Besetzungen bei den Spitzenpositionen in Verwaltung und Justiz anbelange, wäre ein konsequenter Durchgriff erforderlich gewesen, so die Meinung von Hilpold unter Verweis auf den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der in Guðmundur Andri Ástráðsson gegen Island, Urteil vom 12. März 2019, deutlich zum Ausdruck gebracht habe, dass solche Besetzungen den Rechtsstaat untergraben und damit inakzeptabel seien. Hier wären auf höchster Ebene entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Unerlässlich sei ein Rechtsschutz im Bereich der Justiz auf der Grundlage des Rechtsstaatlichkeitsprinzips. Auch wenn gegenwärtig anhängigen Beschwerden auf Grundlage des österreichischen nationalen Rechts wohl aussichtslos seien, so sei das österreichische Recht unionsrechtskonform auszulegen und seien diese Fragen erforderlichenfalls dem EuGH vorzulegen!

Hier geht’s zum gesamten Gastbeitrag in der Presse …

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