Gravierende europarechtliche Bedenken gegen die Nichtbesetzung der Stelle des/der Präsident:in des Bundesverwaltungsgerichts

Nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Unterlassung der Bestellung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts wurden bisher dargelegt, auch der Verdacht von politischen Tauschgeschäften und der Postenschacherei wurden geäußert. So hat zuletzt auch der Bundeskanzlei festgehalten, dass für die Bestellung der Leitung des Gerichts die politischen Verhandlungen noch nicht abgeschlossen seien. Außerdem erachtet der Kanzler das derzeitige Mischsystem bei der Postenbesetzung aus Kommission- und Regierungsentscheidung als nicht zielführend.

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NGOs orten versuchte Einflussnahme auf Justiz, Van der Bellen kritisiert Regierung scharf

Seit mehr als 165 Tagen ist das weitaus größte Gericht Österreichs ohne ordnungsgemäße Führung. In einer gemeinsamen Pressekonferenz forderten die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die netzpolitische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works, die Umweltschutzorganisation Ökobüro – Allianz der Umweltbewegung und die asylpolitische Plattform asylkoordination österreich die Regierung auf, die Stelle sofort zu füllen und die Besetzung nicht weiter aus parteipolitischem Interesse zu
verzögern. 

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„Verantwortungslos“ und „unzumutbar“: Scharfe Kritik wegen offener Justizposten

ÖVP und Grüne können sich nicht auf einen Nachfolger am Bundesverwaltungsgericht einigen. Die Entscheidung dürfte an eine Besetzung bei der Wettbewerbsbehörde gekoppelt sein

Von einer „Missachtung des Rechtsstaats“ und „fehlender Verantwortung“ gegenüber der Justiz sprechen Richterinnen und Richter; von einem „unzumutbaren Zustand“ und einem „unfassbar schlechten Zeichen“ die Oppositionsparteien.

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Verwaltungsrichter fordern die Regierung dringend zum Handeln auf

Die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts ist seit Monaten unbesetzt.

Die Gerichtspräsident:innen und -vizepräsident:innen haben äußerst wichtige und umfassende Funktionen an den Verwaltungsgerichten. Einerseits vertreten sie die Gerichte nach außen und sind daher mitverantwortlich, für die öffentliche Wahrnehmung und das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltungsgerichte als unabhängige Einrichtungen. Andererseits sind sie im Rahmen der Justizverwaltung maßgeblich bei der Wahrung der Unabhängigkeit der Richter:innen und damit der Rechtsprechung per se. Es ist daher von grundsätzlicher Bedeutung, dass schon jeglicher Anschein einer politischen Einflussnahme im Auswahlverfahren und bei der Besetzung dieser Leitungsfunktionen vermieden wird.

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Ministerrat beschließt B-VG Novelle zur Einführung von Verwaltungsgerichten erster Instanz

Der nun vorliegende Entwurf sieht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit („9+2-Modell“) ab 1. Jänner 2014 vor. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern sollen in den Verwaltungsgerichten der Länder aufgehen.

Der Asylgerichtshof soll zum Verwaltungsgericht des Bundes werden. Das Verwaltungsgericht des Bundes soll jedenfalls an die Stelle des Bundesvergabeamtes treten, das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates. Die Zuständigkeiten der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und der sonstigen weisungsfrei gestellten Organe sollen, soweit sie eine rechtsprechende Tätigkeit ausüben, auf die Verwaltungsgerichte übergehen.

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