Die Präsident:innen der vier Oberlandesgerichte (OLG) urgieren in einem Schreiben an Kanzler und Vizekanzler erneut die Nachbesetzung der Leitung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) und führen aus: „Dies stellt unseres Erachtens – ebenso wie die offenbare Verknüpfung mit der Besetzung der Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde – einen groben Missstand in unserer Republik dar.“
Kritik am Besetzungsverfahren: Dachverband fordert Einhaltung der europäischen Standards
Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen verwies im Zusammenhang mit der von den OLG Präsident:innen urgierten Nachbesetzung beim Bundesverwaltungsgericht auf den Anfang Juli vorgestellten Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission. Dort war Österreich dafür kritisiert worden, dass nach wie vor die Richterschaft nicht in die Bestellung der Leitungsfunktionen der Verwaltungsgerichte eingebunden ist. „Wir plädieren dafür, dass die Besetzungsverfahren der Präsidenten …







