Das LVwG Steiermark hat im Jahr 2022 einen erheblichen Aktenanfall zu verbuchen

Laut dem Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2022 sind beim Landesverwaltungsgericht Steiermark insgesamt 8.127 Rechtssachen für die dort tätigen 39 Richter:innen neu angefallen (entspricht 36,72 Vollzeitäquivalente). Dieser Aktenanfall führte effektiv zu 9.514 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Im Vergleich mit der Jahresbilanz 2021 (3.841 Fälle, 5.076 Verfahren) sind beim Landesverwaltungsgericht somit um 4.286 Fälle (+111,59 %) und 3.010 Verfahren (+59,30 %) mehr angefallen. Anders als in Tirol und Vorarlberg sind vom Akteneingang nur 20,49 % Verwaltungsübertretungen (1.665) betroffen und ist im Vergleich zum Vorjahr (1.796 Fälle) die Zahl sogar weiter um 7,29 % gesunken.

Dies ergibt im Berichtsjahr eine durchschnittliche Aktenbelastung der Richterinnen und Richter von 221,32 neu angefallenen Rechtssachen. Um ein realistischeres Bild der tatsächlichen Arbeitsbelastung darzustellen und eine gerechte Aktenaufteilung unter den Richterinnen und Richtern gewährleisten zu können, werden die Beschwerdefälle mit einem Punktesystem bewertet. Dies führt zu einer effektiven Belastung von 259,10 Punkten/Verfahren pro Gerichtsabteilung.

Die Erledigungen konnte auf 8.066 Geschäftsfälle gesteigert werden, was eine beträchtliche Steigerung von 114,12 % bzw um 4.299 Geschäftsfälle bedeutet (2021: 3.767 Erledigungen). Dies ergibt im Berichtsjahr eine durchschnittliche Erledigungsanzahl der Richterinnen und Richter von 219,66 Geschäftsfällen. Verwendet man auch hier die bewerteten Zahlen, welche die Arbeitsbelastung widerspiegeln, dann wurden im Durchschnitt 255,72 Punkte/Verfahren je Gerichtsabteilung erledigt.

Bezogen auf die Erledigungszahlen wurde- covidbedingt –  in 16,04 % (2021: 41,44 %) aller Geschäftsfälle –  verhandelt.

Vor dem VfGH wurde in14 Fällen Beschwerde im Jahr 2022 entschieden und in 5 Fällen die Entscheidung aufgehoben. Stellt man die Erledigungszahlen des Berichtsjahres den eingebrachten Revisionen an den VwGH gegenüber, wird deutlich, dass nur etwa 1,87 % (2021: 4,96 %) aller Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichtes mit einer Revision bekämpft werden, was auch die hohe Akzeptanz der Entscheidungen bei den Beschwerdeführern widerspiegelt. Die Qualität der Rechtsprechung zeigt sich insbesondere dadurch, dass im Berichtsjahr lediglich 0,51 % (2021: 4,96 %) aller Entscheidungen erfolgreich mittels Revision angefochten wurden.

Mit 8 Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das Landesverwaltungsgericht Steiermark – soweit bekannt – führend.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark betrug im Berichtsjahr 4,22 Monate und im Vergleich zum Vorjahr (5,46 Monate) um 21,61 % schneller.

In 50,33 % aller erledigten Beschwerdefälle wurde die Entscheidung der Behörde aufgehoben, respektive abgeändert, was im Vergleich zu 2021 (36,76 %) eine Steigerung bedeutet.

Mit der Eigenentwicklung eines neuen Fachinformationssystems (elektronischer Akt) sollen alle Arbeitsprozesse nunmehr beginnend mit 01.11.2022 vollständig digitalisiert werden. Die Projektfinalisierung ist bis Ende 2024 geplant.

In der Evidenzstelle sind fünf juristische Mitarbeiter zugeteilt, wovon zwei Mitarbeiter darüber hinaus die Informations- und Medienstelle betreuen.

Der bisherige Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark Dr. Gerhard Gödl ist mit 31.12.2022 in den Ruhestand getreten. Mit 01.03.2023 hat Mag. Verena Ennemoser seine Nachfolge als Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Steiermark angetreten.

Hier geht’s zum Tätigkeitsbericht

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