Die Süddeutsche Zeitung führt aktuelle Beispiele an, die zeigen sollen, dass Spitzenpositionen in Österreich sehr oft nach Parteiinteressen besetzt werden. Allen voran wird dabei – als „Postenschacher auf höchstem Niveau“ – die Pattstellung bei der Besetzung der Führungspositionen des Bundesverwaltungsgerichtes und der Bundeswettbewerbsbehörde genannt. Obwohl es für die Besetzung der Führungsposition beim Bundesverwaltungsgericht eine eindeutige Empfehlung an die Bundesregierung, getroffen von einer unabhängigen Kommission unter dem Vorsitz von Höchstrichtern gebe, ist das Amt des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nachbesetzt. Die ÖVP lege sich gegen die Erstgereihte quer, weil sich die Grünen gegen den Erstgereihten für die Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde querlegen.
Gleichermaßen berichtet Zeit Online von drei Beispielen der Postenschacherei aus der Verwaltung und Justiz, darunter die Besetzung des Bundesverwaltungsgerichtes. Im Artikel wird Markus Thoma zitiert, der ausführt, dass es derzeit keinen sachlichen Grund für die Nichtbesetzung gebe, die Ernennung hätte schon vor Monaten passieren müssen. Thoma führt aus, dass er derzeit oft an den preußischen Justizminister Adolph Leonhardt denken müsse, der 1879 gesagt habe: „Ich bin gerne bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu geben, solange ich über die Beförderung bestimme.“ Davon seien wir in Österreich 2023 nicht weit entfernt. Das Bundesverwaltungsgericht sei mit seinen 200 Richter:innen für mehr als 200 Gesetze zuständig, doch laufe es im Gericht – wie der Rechnungshof kürzlich festgestellt habe – schon länger nicht rund. Der Regierung müsse es in so einer Situation ein Anliege sein, rasch eine neue Leitung zu finden, zumal eine qualifizierte Kandidatin längst bereitstünde. Doch die ÖVP blockiere diese Kandidatin.