
Es ist nicht nur das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) neu zu besetzen, sondern laufen auch die Amtszeiten der von Österreich Nominierten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) aus.
Es ist nicht nur das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) neu zu besetzen, sondern laufen auch die Amtszeiten der von Österreich Nominierten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) aus.
Über 14 Monate wurde das größte Gericht des Landes wegen eines türkis-grünen Postenstreits – wie immer wieder den diversen Medien zu entnehmen war – interimistisch geleitet. Jetzt hat es endlich eine Einigung gegeben, wobei nicht die Erstgereihte zum Zug kommen soll, sondern – ohne dass die Gründe dafür dargelegt werden – der Drittgereihte zur Ernennung durch den Bundespräsidenten vorgeschlagen werden soll.
Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, fordert in einem Interview in der ZIB 1 am 26.01.2024, die Gründe für die Entscheidung, den Drittgereihten zur Ernennung vorzuschlagen, offen zu legen. Wenn die Bundesregierung von der von einer Expertenkommission vorgenommenen Reihung abweichen möchte, so soll sie ihre Gründe bekannt geben. Der ursprüngliche Vorschlag der Besetzungskommission sei dem Vernehmen nach ausführlich begründet gewesen und habe explizit eine Reihung vorgesehen. „Ein Abgehen davon bedarf daher guter bzw. besserer Gründe, als sie die Kommission ins Treffen geführt hat. Sonst verbleibt der Anschein einer parteipolitischen Entscheidung.“ Auch die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse daran, warum jemand mit einer derart wichtigen und herausgehobenen Aufgabe betraut werde.
Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark, das bereits im Jahr 2020 das Projekt Digitalisierung in Angriff genommen hat, gestaltet nun sämtlichen Verfahrensabläufen am Gericht papierlos. Dabei wurde eine Eigenentwicklung, die auf die Bedürfnisse des Verwaltungsgerichtes abgestimmt ist, umgesetzt und steht diese bereits seit dem 01.11.2022 im Produktiveinsatz. Da auch die öffentlich mündliche Verhandlung elektronisch geführt wird, wurden die Verhandlungssäle entsprechend umgebaut und es besteht für die Parteien die Möglichkeit, online Akteneinsicht zu nehmen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 05.12.2023, Ro 2022/12/0029, ausgeführt, dass Weisungen im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht zu befolgen sind. Auch ein „Ersuchen“ oder ein „Gebetenwerden“ durch einen Vorgesetzten bzw. eine vorgesetzte Stelle kann als Weisung verstanden werden, wenn aus dem Zusammenhang klar hervorgeht, dass sein Inhalt (ungeachtet der gewählten Formulierung) bei verständiger Würdigung nur als Festlegung einer Pflicht verstanden werden kann.
Der 20. Deutschen Verwaltungsgerichtstag findet vom 15. bis zum 17. Mai 2024 in Würzburg am Main statt. Dabei befasst sich ein Arbeitsgruppe „Independence and Efficiency“ der Vereinigung der Europäischen Verwaltungsrichter (AEAJ) auch mit Polen, der EU und der Rechtsstaatlichkeit. Weiters findet die Generalversammlung der AEAJ am 17. Mai 2024 am Verwaltungsgericht Würzburg statt.
Seit mehr als einem Jahr ist die Stelle des/der Präsident:in des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) unbesetzt; es scheitert an der Einstimmigkeit im Ministerrat. Im Interview mit dem Standard denkt die Justizministerin Alma Zadić über eine Verfallsfrist nach. Die Verfallsfrist soll bewirken, dass im Fall einer Nichtbestellung das Ernennungsrecht auf den Bundespräsidenten übergeht.
Mit der Entscheidung vom 01.09.2023 fällte der VwGH die erste Rechtsprechung zur Ausnahme vom Anwendungsbereich des LSD-BG gemäß dessen § 1 Abs. 5 Z 7 bei Tätigkeiten von mobilen Arbeitnehmern im Rahmen des Transitverkehrs, wenn dabei in Österreich (Durchfahrstaat) eine Ladung aufgenommen wird.
Es gelangen eine, allenfalls mehrere Planstellen einer Landesverwaltungsrichterin/eines Landesverwaltungsrichters (voll- oder teilzeitbeschäftigt mit mindestens 20 Wochenstunden) beim LVwG Tirol zur Besetzung. Die Bewerbungen samt den geforderten Unterlagen und Angaben sind bis spätestens Sonntag, den 14. Jänner 2024 (einlangend) an das LVwG Tirol zu senden.
Der vorliegende zweite Umsetzungsbericht vom 9. Juni 2023 (veröffentlicht am 16.11.2023) bewertet die Fortschritte, die bei der Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen von GRECO (Staatengruppe des Europarats gegen Korruption) seit dem letzten Zwischenbericht erzielt wurden, und gibt eine Gesamtbeurteilung des Grades der Umsetzung dieser Empfehlungen durch Österreich ab. GRECO stellt fest, dass Österreich keine ausreichenden oder entscheidenden Fortschritte bei der vollständigen Umsetzung der Empfehlungen gemacht hat und ist der derzeitige Stand der Umsetzung der Empfehlungen erneut „insgesamt unbefriedigend“. Von den neunzehn Empfehlungen des Evaluierungsberichtes wurden elf teilweise umgesetzt, fünf nicht umgesetzt und nur drei zufriedenstellend umgesetzt oder in zufriedenstellender Weise behandelt.
Seit 1. Dezember 2023 ist die Leitung des größten Gerichts Österreichs seit über einem Jahr unbesetzt, obwohl die Ausschreibung bereits im Juli des Vorjahres und die Besetzungskommission schon im Februar einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung an die Regierung übermittelt hat. Im Mittagsjournal am Samstag skizzierte Vizekanzler Werner Kogler, wie es weiter gehen soll.