Was muss noch passieren, damit die Postenbesetzung beim BVwG vorangeht?

Bereits im Juli des Vorjahres erfolgte die Ausschreibung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Beworben haben sich zwölf Jurist:innen. Von Beginn an wurde kritisiert, dass in den im Jänner 2022 bekanntgewordenen „Sideletters“ der türkis-grünen Bundesregierung der ÖVP das Nominierungsrecht für diesen Posten zukommen soll. Seit 1. Dezember 2022 ist die Position mit Pensionsantritt von Harald Perl vakant.

Die Besetzungskommission hat bereits am 13. Februar einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung an die Regierung übermittelt. Eine Besetzung ist bislang nicht erfolgt, da es – zahllosen und unablässigen Medienberichten zufolge – keine Einigung in der Regierung gibt.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) hat in der Vergangenheit schon unzählige Male gefordert, das Auswahlverfahren für Leitungspositionen an Verwaltungsgerichten nicht den politischen Parteien zu überlassen. Die Einhaltung der europäischen Standards wird laufend hervorgehoben. „Die Nichtbesetzung der Präsidentschaft des BVwG ist symptomatisch für das offen zutage getretene Spannungsfeld zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Exekutive“, sagt Markus Thoma, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes und Präsident des DVVR.

Parlamentarische Anfragen haben ebenso wenig Bewegung in diese Sache gebracht, wie ein Appel der OLG-Präsidenten:innen, die diese Situation zuletzt scharf kritisiert haben und in der Nichtbesetzung dieser Position einen großen Missstand in unserer Republik sehen. Dass es hier ein Defizit im Rechtsstaat gibt, wird von vielen Persönlichkeiten bestätigt. Sogar der Bundespräsident kritisiert die Situation.

Es scheint auch der Druck von außen (noch) nichts bewirken zu können. Die Aufträge im Rechtstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission wurden bisher in Österreich betreffend die Besetzung von Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit schlichtweg ignoriert, was – wie die EU-Kommission in ihrem aktuellen Bericht von Anfang Juli festhält – weiterhin Anlass zur Besorgnis gibt.

Die Unstimmigkeiten bei der Besetzung des BvwG führten zuletzt zum Rücktritt Matejkas in ihrer Funktion als Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. Ihr Nachfolger übt ebenso scharfe Kritik an der Regierung und spricht von einem rechtsstaatlichen Skandal.

Trotz dieser laufenden starken und begründeten Kritik von verschiedensten Seiten und anerkannten Persönlichkeiten und den unzähligen Aufforderungen zum Handeln an die Regierung, scheint sich nichts zu bewegen. Es stellt sich daher die VRV die Frage, was noch passieren muss, um den Rechtsstaat und die Demokratie gewinnen zu lassen.

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