Bundesverwaltungsgericht: Präsidentin/Präsident gesucht – Zusammensetzung der Auswahlkommission problematisch

Letzte Woche wurde im Amtsblatt der Wiener Zeitung die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten „beim“ Bundesverwaltungsgericht ausgeschrieben.

Auswahlkommission statt Personalsenat

Da die GRECO-Empfehlungen zur Stärkung der Unabhängigkeit bis dato auch für die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht umgesetzt wurden, wird das Auswahlverfahren von einer „Sonderkommission“ und nicht vom Personalsenat des BVwG durchgeführt.

Diese Kommission besteht aus zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, zwei Vertreterinnen oder Vertretern der Wissenschaft mit akademischer Lehrbefugnis eines rechtswissenschaftlichen Faches an einer Universität sowie dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und der Präsidentin des Obersten Gerichtshofes oder einer jeweils von diesen beauftragten Person.

Wie die Auswahl der Vertreter/innen der Ministerien und der Rechtswissenschaftler/innen zu erfolgen hat, bleibt ungeregelt. Auch fällt auf, dass die Ausschreibung Rechtssprechungserfahrung als Richterin oder Richter nicht ausdrücklich verlangt.

Wie Hans Peter Lehofer (VwGH) in einem Beitrag auf seinem Blog analysiert, besteht auf Grund umfangreicher Verschiebungen der Zuständigkeitsbereiche der beteiligten Ressorts die Gefahr, dass diese Kommission selbst nicht richtig zusammengesetzt sein könnte. (Siehe dazu: Wie der „Beamtenminister“ versehentlich für die Ausschreibung der Präsidentin/des Präsidenten des BVwG zuständig wurde – und warum die Ausschreibung dennoch falsch ist.)

Siehe dazu auch:  Dachverband der Verwaltungsrichter/innen fordert Reform bei der Besetzung von Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten …

Und: Postenschacher stellt Urteil in Frage …

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