Spannend ist die Nachbesetzung auch angesichts des im Jänner bekanntgewordenen „Sideletters“ der türkis-grünen Bundesregierung für Postenbesetzungen. Demnach hat nämlich die ÖVP das Nominierungsrecht.
Das von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) geleitete Beamtenministerium betonte laut „VN“, dass „selbstverständlich sichergestellt wird, dass Interessenskonflikte bzw. bereits der Anschein ebensolcher“ bei der Besetzung der Kommission ausgeschlossen werden.
Kommission mit Vorschlagsrecht
Derzeit arbeite das Justizministerium an der finalen Auswahl, dann werde sich die im Gesetz vorgesehene Kommission konstituieren. Ihr gehören ein Vertreter des Justizministeriums, ein Vertreter eines weiteren Ministeriums, zwei Jusprofessoren und die Präsidenten der drei Höchstgerichte an.
Die Kommission hat laut Gesetz ein Hearing mit den zwölf Bewerberinnen und Bewerbern durchzuführen – und dann der Regierung drei Bewerber vorzuschlagen. Ernannt wird die neue Präsidentin oder der neue Präsident des BVwG letztlich vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Regierung.