Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2022

Verfahren

Im Berichtszeitraum wurden beim Verwaltungsgericht Wien insgesamt 15.990 Verfahren neu anhängig gemacht (im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 2.436 neue Verfahren), hinzu traten 9.757 offene Rechtssachen aus dem Jahr 2021, die mit 1. Jänner 2022 zur Erledigung anstanden. Das bedeutet eine Gesamtbelastung von 25.747 anhängigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien im Berichtsjahr. Von den insgesamt 15.990 neu angefallenen Rechtssachen entfielen 50,3% (8.040) auf Strafverfahren und 49,7% (7.950) auf Administrativverfahren. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 17.502 Rechtssachen (9.242 Strafverfahren und 8.260 Administrativverfahren) entschieden.

Richterstellen

Das LwG Wien verfügte im Berichtszeitraum über rund 81,83 volljudizierende Richer:innen. Es wurden 13 neue Richter:innen in einem sehr zügigen Verfahren ernannt.

Zudem stehen dem VwG Wien 20 Dienstposten für Rechtspfleger:innen (bzw. 16,5 Vollzeitäquivalente) zur Verfügung sowie zehn juristische Mitarbeiter:innen.

Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen, der immer noch nicht ausreichenden personellen Ausstattung vor allem der Geschäftsabteilungen und der unveränderten Zahl der Verhandlungssäle kann jedoch nicht damit gerechnet werden, dass ein Abbau von Rückstandsfällen innerhalb kurzer Zeit vonstattengehen wird.

Digitalisierung

Es wurde mit diversen Digitalisierungsmaßnahmen begonnen, wie zB die Anbindung des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) an die gerichtsinterne Aktenverwaltungs- und Aktenbearbeitungssoftware Jura oder die automatisierte Einbindung von Zustellinformationen (= hybride Rückscheine).

Richterliche Unabhängigkeit

Im Tätigkeitsbericht wird im Zusammenhang mit der Ernennung von Richter:innen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR, den Umsetzungsbericht von GRECO und den Rechtsstaatlichkeitsbericht Folgendes gefordert:

– Verbindlichkeit der Besetzungsvorschläge des Personalausschusses im Auswahlverfahren für Richter:innen

– Einbeziehung des Personalausschusses in das Auswahlverfahren für Präsident:in bzw. Vizepräsident:in

– Übertragung von Kompetenzen bei Gerichtsorganisation an richterliche Gremien (Vollversammlung, Personalausschuss, Geschäftsverteilungsausschuss), soweit dies zur Sicherung der Unabhängigkeit des Gerichtes erforderlich ist. Dies betrifft alle Angelegenheiten der inneren Organisation des Gerichtes und die gerichtsinternen Arbeitsabläufe.

– Mitwirkungsrechte der richterlichen Gremien an der Justizverwaltung bei der Überprüfung der Effektivität und Effizienz der Organisationsabläufe nach dem Vorbild der Bundesverwaltungsgerichte

– Mitwirkungsrechte der richterlichen Gremien bei Entscheidungen über die notwendige Sach- und Personalausstattung des Gerichtes

– Informationsrechte der Vollversammlung zu den budgetären Angelegenheiten des Verwaltungsgerichtes Wien, insbesondere wegen der engen organisatorischen Verzahnung des Gerichtes mit der belangten Behörde.

Zur Gewährleistung der Anforderung an die richterliche Unabhängigkeit sollten Dreiervorschläge durch ausschließlich von Richter:innen besetzte Ausschüsse für alle Mitglieder des Verwaltungsgerichtes Wien vorgesehen werden und eine Reihung durch eine nichtrichterliche Kommission entfallen.

Des weiteren werden Änderung des Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes gefordert, insbesondere wird ausgeführt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Amtsenthebung von Richter:innen ohne Ruhestandsversetzung als Folge negativer Dienstbeurteilungen bestehen.

Hier geht es zum Tätigkeitsbericht …

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