EuGH: Wolf bleibt in Österreich geschützt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rechtssache C-601/22 aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Landesverwaltungsgerichtes Tirol entschieden, dass eine Ausnahme vom Wolfsjagdverbot zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden nur gewährt werden kann, wenn sich die Wolfspopulation in einem günstigen Erhaltungszustand befindet, was in Österreich nicht der Fall ist.

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Salzburger Klimakleber beim VfGH erfolgreich

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Entscheidung E3792/2023 vom 26.06.2024 die Einstufung aller vier Teilnehmer der Klebeaktion als „Veranstalter“, die für nicht angemeldete Versammlungen bestraft wurden, als unzulässig angesehen. Das Landesverwaltungsgericht, dessen Entscheidung aufgehoben wurde, hat, indem es aus der Nichtfeststellbarkeit eines Veranstalters im Zweifel allen Teilnehmern eine gemeinsame Verantwortung für die Veranstaltereigenschaft zukommen lies, den Gleichheitssatz verletzt.

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Gesetzesprüfungsantrag zum Oö. NSchG zur Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden

Im Zuge der Behandlung anhängiger Beschwerdeverfahren sind beim LVwG OÖ Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung durch die Bestimmung des § 43a Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz (NSchG) entstanden. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs dürfen vom VwGVG abweichende Regelungen – wie die gegenständliche – nur getroffen werden, wenn sie „unerlässlich“ sind und dabei nicht anderen Verfassungsbestimmungen, etwa dem Rechtsstaatsprinzip und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes widersprechen.

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Auch harte Kritik an der Justiz ist zulässig

Peter Bußjäger, Universitätsprofessor an der Universität Innsbruck, führt im Interview mit der Kleinen Zeitung aus, dass sich die Justiz Kritik gefallen lassen müsse, die persönlich und untergriffig argumentiere. Dies sei Ausfluss der Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit in den vergangenen Jahren in Grundsatzurteilen.

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EGMR verhandelt Klimaklage

Sechs junge Portugies:innen fordern von 32 Staaten mehr Klimaschutz. Die globale Erwärmung betreffe ihre Generation am stärksten. Heute wird der Fall – Duarte Agostinho and Others v. Portugal and 32 Others (application no. 39371/20) – vor der Großen Kammer des EGMR verhandelt. Alleine die Große Kammer zeigt schon die Bedeutung des Falls.

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Oö. Wolfsmanagementverordnung: LVwG OÖ leitet Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiter

In einer Medienmitteilung führt das LVwG OÖ aus, dass gegen die Oö. Wolfsmanagementverordnung eine anerkannte Umweltorganisation eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht eingebracht habe. Darin werde die Verordnung ihrem „gesamten Umfang nach als rechtswidrig angefochten“, da unter anderem der Wolf europaweit einen hohen Schutzstatus genieße und sich Österreich durch die Berner Konvention, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und dem Washingtoner Artenschutzabkommen dazu verpflichtet habe, einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen und zu erhalten. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme von diesem Schutz lägen nicht vor.

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