Das politische Gezerre um die Besetzung der Spitzen von Bundesverwaltungsgericht und Bundeswettbewerbsbehörde offenbart ein Defizit im System. So die Analyse von Benedikt Kommenda im Leitartikel in „Der Presse“. Es sei ein unwürdiges Theater, dass die Koalition um die Besetzung wichtiger Posten aufführe. Mit dem Ergebnis, dass die Spitze des größten Gerichts Österreichs, des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), seit 1. Dezember 2022 vakant sei.
Kommenda ortet in der Vorgangsweise der Bundesregierung eine flagrante Geringschätzung eines wichtigen Teils der Gerichtsbarkeit. Er weist darauf hin, dass mit der Einrichtung eines Personalsenates am Obersten Gerichtshof im Jahr 2022 nun die Besetzung aller Führungspositionen an den ordentlichen Gerichten auf Grund von Besetzungsvorschläge richterlicher Organe erfolgt. Möchte die Politik im Falle des OGH vom Besetzungsvorschlag abweichen, muss sie dies gegenüber dem Personalsenat schriftlich begründen, der dann nochmals am Wort ist. Damit sei eine nachvollziehbare Begründung von Personalentscheidungen gesichert.
Kommenda hält es nur für logisch, diese Prozedur auch auf die Besetzung der Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten anzuwenden.
Hier geht’s zum Beitrag in der Presse…
Siehe auch: „Was muss noch passieren, damit die Postenbesetzung beim BVwG vorangeht?„