Transparenz in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit – Status Quo und Ausblick

Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 wurde von Dr. Helmut Katzmayr, Präsident des OLG Linz, die Transparenz in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit beleuchtet. Neben der Darlegung der Besonderheiten des Öffentlichkeitsgrundsatzes und seiner Bedeutung, zeigte er die Rolle der Volksöffentlichkeit aber auch der Medien auf und stellte die Zukunft der Medienarbeit bei Gericht dar.

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Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts – Status Quo und Änderungsbedarf durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 hat Hans Peter Lehofer, Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof, die Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts beleuchtet, den derzeitigen Stand dargelegt und auf die Änderungen, die auf die Verwaltungsgerichte aufgrund des Informationsfreiheitsgesetze (IFG) zukommen, hingewiesen. Transparenz sei kein Selbstzweck, Information über die Rechtsprechung sei von besonderer Bedeutung für den Rechtsstaat.

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Datenschutzreparatur für das Medienprivileg geplant

Der Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 14.12.2022, G 287/2022) hat bereits vor eineinhalb Jahren das datenschutzrechtliche Medienprivileg für verfassungswidrig erklärt, das in § 9 Abs. 1 DSG für die Tätigkeiten zu journalistischen Zwecken der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit kategorisch den Vorrang gegenüber dem Recht auf Datenschutz einräumte und sämtliche Datenschutzregeln ausschloss. Die Reparatur des „Medienprivilegs“ soll nun mit dem vom Justizministerium vorgelegten Entwurf gerade noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Aufhebung mit Ablauf des 30.06.2024 erfolgen.

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Anti-SLAPP-Richtlinie der EU in Kraft

In einem Gastkommentar im Rechtspanorama der Presse fordert Charlotte Deiss, dass Österreich weiter gehen müsse, als nur die Mindeststandards der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU gegen Einschüchterungsklagen umzusetzen. Es gehe hier um Klagen, die missbräuchlich eingesetzt werden, um Personen einzuschüchtern, die sich kritisch zu öffentlichen Themen äußern. Österreich habe zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Sie streicht heraus, dass die Richtlinie nur für Zivil- oder Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug gelte und daher rein innerstaatliche Fälle sowie Straf- und Verwaltungsverfahren von der Richtlinie nicht erfasst seien. Es brauche aber auch hier Maßnahmen und Schutz, wie die Erfahrung aus der Praxis deutlich mache.

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Informationsfreiheitsgesetz (IFG): (eingeschränkter?) Rechtschutz

Im Rahmen der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) am 18.-19.04.2024 hat sich Michael Rohregger, Rechtsanwalt und Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, mit dem Thema Rechtschutz nach dem IFG beschäftigt und die Fragestellungen und Unsicherheiten, die es bis zum Inkrafttreten zu klären und zu lösen gilt, aufgezeigt.

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Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Zur Rolle der Gerichtsbarkeit

Im Rahmen der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) am 18.-19.04.2024 wurden aus den verschiedenste Perspektiven die Auswirkungen und dementsprechend die erforderlichen Umsetzungsthemen und offenen Fragen im Zusammenhang mit dem IFG in einer hochkarätigen Runde aus Vertreter:innen der Rechtsanwälte, der Richter und der Verwaltung beleuchtet. Eva Souhrada-Kirchmayer, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, hat sich mit der Rolle der Verwaltungsgerichte beschäftigt und Problemstellungen und Aufgaben aufgezeigt, die es von den Gerichten nun bereits zu lösen gilt, um entsprechend bei Inkrafttreten des Gesetzes vorbereitet zu sein.

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Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Nationalrat beschlossen

Mit einer Zweidrittelmehrheit und der Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen wurde am 31.01.2024 im Nationalsrat das Amtsgeheimnis „abgeschafft“ und ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber dem Staat mit 1. September 2025 eingeführt.

Wie Lehofer in seinem Beitrag auf X (vormals Twitter) hinweist, sei das Amtsgeheimnis übrigens nicht tot (auch nicht ab 01.09.2025). Es heiße dann nur anders: „Geheimhaltung [ua] zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen erforderlich“.

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Teile der Bestellung und Zusammensetzung von ORF-Stiftungs- und Publikumsrat sind verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat mit Erkenntnis vom 5. Oktober 2023, G 215/2022, einzelne Bestimmungen des ORF-Gesetzes über die Bestellung und die Zusammensetzung des Stiftungsrats und des Publikumsrats als verfassungswidrig aufgehoben. Die verfassungswidrigen Bestimmungen treten mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft. Die Bestimmungen verstoßen gegen das in Art I Abs 2 des Bundesverfassungsgesetzes über die Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk) verankerte Gebot der Unabhängigkeit und pluralistischen Zusammensetzung dieser Organe.

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