Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinen Entscheidungen vom 02.12.2024, E 1379/2024 und E 1380/2024, ausgesprochen, dass das Auskunftspflichtgesetz das Recht auf Auskunftserteilung „jedermann“ einräumt. Das Recht auf Auskunft steht damit sowohl natürlichen als auch juristischen Personen zu. Ein Abgeordneter des Nationalrates, der ein Begehren bzw. einen Antrag im Sinn des Auskunftspflichtgesetzes stellt, handelt nicht in seiner Organstellung. Insoweit räumt das Auskunftspflichtgesetz einem Abgeordneten wie „jedermann“ das Recht ein, ein Auskunftsbegehren einzubringen und, im Fall der Nichterteilung der Auskunft, einen Antrag auf Erlassung eines Bescheides hierüber zu stellen.
Informationsfreiheit
Transparenz in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit – Status Quo und Ausblick
Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 wurde von Dr. Helmut Katzmayr, Präsident des OLG Linz, die Transparenz in der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit beleuchtet. Neben der Darlegung der Besonderheiten des Öffentlichkeitsgrundsatzes und seiner Bedeutung, zeigte er die Rolle der Volksöffentlichkeit aber auch der Medien auf und stellte die Zukunft der Medienarbeit bei Gericht dar.
Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts – Status Quo und Änderungsbedarf durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Im Rahmen des Linzer Verwaltungsgerichtstages 2024 am 24.09.2024 hat Hans Peter Lehofer, Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof, die Transparenz in der Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts beleuchtet, den derzeitigen Stand dargelegt und auf die Änderungen, die auf die Verwaltungsgerichte aufgrund des Informationsfreiheitsgesetze (IFG) zukommen, hingewiesen. Transparenz sei kein Selbstzweck, Information über die Rechtsprechung sei von besonderer Bedeutung für den Rechtsstaat.
Datenschutzreparatur für das Medienprivileg geplant
Der Verfassungsgerichtshof (Erkenntnis vom 14.12.2022, G 287/2022) hat bereits vor eineinhalb Jahren das datenschutzrechtliche Medienprivileg für verfassungswidrig erklärt, das in § 9 Abs. 1 DSG für die Tätigkeiten zu journalistischen Zwecken der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit kategorisch den Vorrang gegenüber dem Recht auf Datenschutz einräumte und sämtliche Datenschutzregeln ausschloss. Die Reparatur des „Medienprivilegs“ soll nun mit dem vom Justizministerium vorgelegten Entwurf gerade noch rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Aufhebung mit Ablauf des 30.06.2024 erfolgen.
Anti-SLAPP-Richtlinie der EU in Kraft
In einem Gastkommentar im Rechtspanorama der Presse fordert Charlotte Deiss, dass Österreich weiter gehen müsse, als nur die Mindeststandards der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU gegen Einschüchterungsklagen umzusetzen. Es gehe hier um Klagen, die missbräuchlich eingesetzt werden, um Personen einzuschüchtern, die sich kritisch zu öffentlichen Themen äußern. Österreich habe zwei Jahre Zeit zur Umsetzung. Sie streicht heraus, dass die Richtlinie nur für Zivil- oder Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug gelte und daher rein innerstaatliche Fälle sowie Straf- und Verwaltungsverfahren von der Richtlinie nicht erfasst seien. Es brauche aber auch hier Maßnahmen und Schutz, wie die Erfahrung aus der Praxis deutlich mache.
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): (eingeschränkter?) Rechtschutz
Im Rahmen der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) am 18.-19.04.2024 hat sich Michael Rohregger, Rechtsanwalt und Präsident der Wiener Rechtsanwaltskammer, mit dem Thema Rechtschutz nach dem IFG beschäftigt und die Fragestellungen und Unsicherheiten, die es bis zum Inkrafttreten zu klären und zu lösen gilt, aufgezeigt.
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Zur Rolle der Gerichtsbarkeit
Im Rahmen der Frühjahrstagung der Österreichischen Juristenkommission (ÖJK) am 18.-19.04.2024 wurden aus den verschiedenste Perspektiven die Auswirkungen und dementsprechend die erforderlichen Umsetzungsthemen und offenen Fragen im Zusammenhang mit dem IFG in einer hochkarätigen Runde aus Vertreter:innen der Rechtsanwälte, der Richter und der Verwaltung beleuchtet. Eva Souhrada-Kirchmayer, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, hat sich mit der Rolle der Verwaltungsgerichte beschäftigt und Problemstellungen und Aufgaben aufgezeigt, die es von den Gerichten nun bereits zu lösen gilt, um entsprechend bei Inkrafttreten des Gesetzes vorbereitet zu sein.
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Nationalrat beschlossen
Mit einer Zweidrittelmehrheit und der Zustimmung von ÖVP, SPÖ und Grünen wurde am 31.01.2024 im Nationalsrat das Amtsgeheimnis „abgeschafft“ und ein Recht auf Zugang zu Informationen gegenüber dem Staat mit 1. September 2025 eingeführt.
Wie Lehofer in seinem Beitrag auf X (vormals Twitter) hinweist, sei das Amtsgeheimnis übrigens nicht tot (auch nicht ab 01.09.2025). Es heiße dann nur anders: „Geheimhaltung [ua] zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen erforderlich“.
VwGH Judikatur / Auskunftspflicht für Verwaltungsorganisationen und Körperschaften öffentlichen Rechts
Bereits jetzt – vor dem Beschluss und Inkrafttreten eines Informationsfreiheitsgesetzes – hat der VwGH wegweisende Judikatur zur Auskunftsplicht für Verwaltungsorganisationen bei der Besorgung von Verwaltungsaufgaben geschaffen:
Einigung auf das Informationsfreiheitsgesetz
Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit haben sich laut Medienberichten SPÖ, ÖVP und die Grünen darauf geeinigt, der Beschluss sei im Jänner geplant. Davor werde noch ein Expertenhearing im Verfassungsausschuss angesetzt. Mit Sommer 2025 soll die Informationsfreiheit dann gelten.