Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2022

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Vollversammlung des VwGH am 29. Juni 2023 beschlossen und ergibt sich daraus, dass im Jahr 2022 neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin 23 Senatspräsident:innen sowie 53 Hofrät:innen an diesem Gericht in 22 Senaten tätig waren.

Im Jahr 2022 sind 6.158 Verfahren beim VwGH angefallen. Aufgrund der 3.812 aus den Vorjahren übernommene Verfahren und im Berichtsjahr 6.694 abgeschlossene Verfahren ergibt sich zum Jahresende eine Anzahl von 3.433 anhängige Verfahren. 84 % des Aktenanfalls betrifft außerordentliche Revisionen, 8 % Fristsetzungsanträge, 7 % ordentliche Revisionen und 1 % sonstige Verfahren.

Von den erledigten 6.694 Verfahren sind 42 % mit Zurückweisung, 17 % mit Stattgebung, 10 % mit Einstellung und 2 % mit Abweisung erledigt worden. 29 % betraf sonstige Erledigungen (wie etwa Verfahrenshilfeanträge).

Aufgesplittet nach der Art der Revision kann Folgendes erkannt werden:

Ordentliche Revisionen wurden in 42 % zurückgewiesen, 30% stattgegeben, 13 % abgewiesen, in 10 % sonst erledigt und in 5 % eingestellt.

Bei außerordentlichen Revisionen stellt sich die Erfolgsquote schlechter dar: Sie wurden zu 45 % zurückgewiesen, 18 % stattgegeben, 2 % abgewiesen, 32 % sonst erledigt und 3 % eingestellt.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 6,2 Monate (185 Tage).

In der Sache selbst hat der VwGH in 24 Fällen entschieden.

Weiterhin ist der höchste Aktenanfall im Jahr 2022 an Asylakten mit fast einem Drittel des gesamten Akteneinlaufs (1.973) zu verzeichnen.

Hier geht’s zum Tätigkeitsbericht, der am Ende auch auf einige interessante Entscheidungen hinweist.

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