Wie der Standard berichtet, bleibt die Spitze des größten Gerichts Österreichs vorerst weiter unbesetzt, obwohl es seit 13. Februar bereits einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung gibt. Die Entscheidung liegt bei der türkis-grünen Bundesregierung, die dem Bundespräsidenten einen Kandidaten oder eine Kandidatin zur formalen Ernennung vorschlagen muss. Bis dato gebe es aber keine Einigung.
Aufgrund von Umstrukturierungen mussten am BVwG zuletzt mehrere Leitungspositionen neu besetzt werden – noch bevor die neue Person an der Spitze ihr Amt übernimmt. Aus dem BVwG hieß es im Jänner auf STANDARD-Anfrage, dass keine endgültigen Entscheidungen getroffen werden, sondern die Besetzungen interimistisch erfolgen, um die künftige Gerichtsspitze nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. „Dadurch wird sichergestellt, dass der:die neu zu bestellende Präsident:in seine:ihre Führungskräfte selbst auswählen können wird“, schrieb das Gericht.
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Siehe auch bereits: Scharfe Kritik: OLG-Präsident:innen machen Druck zur Besetzung des BVwG