Auch harte Kritik an der Justiz ist zulässig

Peter Bußjäger, Universitätsprofessor an der Universität Innsbruck, führt im Interview mit der Kleinen Zeitung aus, dass sich die Justiz Kritik gefallen lassen müsse, die persönlich und untergriffig argumentiere. Dies sei Ausfluss der Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit in den vergangenen Jahren in Grundsatzurteilen.

Die Justiz müsse sich ihrer Rolle und Verantwortung stellen und dazu gehöre heute auch harte Kritik, wie sich anhand der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) nachvollziehen lasse. Destruktiv beginne es dort zu werden, wenn Kritik an Verfahren oder Urteilen die dahinterstehenden Personen persönlich angreife. Diese Menschen handeln nicht im luftleeren Raum, das müsse bei solchen Debatten immer mitbedacht werden.

Das Fehlerkalkül bei der Justiz sei ein heikles Terrain und – im Unterschied zur Verwaltung – noch wenig ausgeprägt. Das habe mit dem Verständnis der eigenen Unabhängigkeit zu tun, zumal ja Fehler in der Regel im justizinternen Instanzenzug ausgebügelt werden können.

Das Thema Parteipolitik werde in der Justiz totgeschwiegen, daher seien wirksame Compliance-Regeln umso wichtiger. Bußjäger betont im Zusammenhang mit Urteilen zu Umwelt- und Klimaschutz, dass die Gesetzgebung Sache demokratischer Politik sein und bleiben müsse, sonst würde die Legitimation der Gerichte Schaden nehmen.

Hier geht es zum Interview in der Kleinen Zeitung …

Teilen mit: