Erstmals war die Künstliche Intelligenz (KI) Gegenstand eines Urteils des OGH. Der Österreichische Rechtsanwaltsverein scheiterte mit dem Versuch, eine Plattform für Anwaltsdienstleistungen verbieten zu lassen.
Independence and efficiency
Was muss noch passieren, damit die Postenbesetzung beim BVwG vorangeht?
Bereits im Juli des Vorjahres erfolgte die Ausschreibung der Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichtes. Beworben haben sich zwölf Jurist:innen. Von Beginn an wurde kritisiert, dass in den im Jänner 2022 bekanntgewordenen „Sideletters“ der türkis-grünen Bundesregierung der ÖVP das Nominierungsrecht für diesen Posten zukommen soll. Seit 1. Dezember 2022 ist die Position mit Pensionsantritt von Harald Perl vakant.
Spitze des Bundesverwaltungsgerichts noch immer unbesetzt
Wie der Standard berichtet, bleibt die Spitze des größten Gerichts Österreichs vorerst weiter unbesetzt, obwohl es seit 13. Februar bereits einen Dreiervorschlag für die Nachbesetzung gibt. Die Entscheidung liegt bei der türkis-grünen Bundesregierung, die dem Bundespräsidenten einen Kandidaten oder eine Kandidatin zur formalen Ernennung vorschlagen muss. Bis dato gebe es aber keine Einigung.
Druck von außen soll die Situation bei der Besetzung von Leitungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten verbessern
Die Zeitschrift Profil berichtet umfangreich über die derzeitige „Blockadesituation“ bei der Nachbesetzung der Leitungsfunktion des Bundesverwaltungsgerichts und macht im Interview mit Markus Thoma generell auf die Problematik bei der Besetzung von Führungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten aufmerksam.
Scharfe Kritik: OLG-Präsident:innen machen Druck zur Besetzung des BVwG
Die Präsident:innen der vier Oberlandesgerichte (OLG) urgieren in einem Schreiben an Kanzler und Vizekanzler erneut die Nachbesetzung der Leitung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) und führen aus: „Dies stellt unseres Erachtens – ebenso wie die offenbare Verknüpfung mit der Besetzung der Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde – einen groben Missstand in unserer Republik dar.“
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 der Europäischen Kommission wurde veröffentlicht
Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich ist darin erneut festgehalten, dass es keine Fortschritte in Bezug auf die Notwendigkeit einer richterlichen Mitwirkung an den Verfahren zur Ernennung von Verwaltungsgerichtspräsident:innen und Vizepräsident:innen gibt. Es wird neuerlich die Notwendigkeit der Beteiligung der Richterschaft an den Verfahren zur Ernennung von Gerichtsvorsitzenden empfohlen und auf die Beachtung der europäischen Standards bei der Bestellung und dem Auswahlverfahren hingewiesen.
Sind die Spielregeln der Demokratie in Gefahr?
Im Interview in der Süddeutschen Zeitung legt Nora Markard, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität Münster und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Schwächen der Demokratie in Deutschland dar.
Verbesserung der Bestellungsvoraussetzungen für die Leitungsfunktionen der LVwG
In Tirol bemüht sich die Politik, die Bestellungsvoraussetzungen für die Leitungsfunktion des Landesverwaltungsgerichts zu verbessern. Ein Vergleich mit anderen Bundesländern ergibt folgendes Bild:
Das LVwG Steiermark hat im Jahr 2022 einen erheblichen Aktenanfall zu verbuchen
Laut dem Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2022 sind beim Landesverwaltungsgericht Steiermark insgesamt 8.127 Rechtssachen für die dort tätigen 39 Richter:innen neu angefallen (entspricht 36,72 Vollzeitäquivalente). Dieser Aktenanfall führte effektiv zu 9.514 Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Im Vergleich mit der Jahresbilanz 2021 (3.841 Fälle, 5.076 Verfahren) sind beim Landesverwaltungsgericht somit um 4.286 Fälle (+111,59 %) und 3.010 Verfahren (+59,30 %) mehr angefallen. Anders als in Tirol und Vorarlberg sind vom Akteneingang nur 20,49 % Verwaltungsübertretungen (1.665) betroffen und ist im Vergleich zum Vorjahr (1.796 Fälle) die Zahl sogar weiter um 7,29 % gesunken.
Richter:innen müssen entsprechend bezahlt werden
Das Verwaltungsgericht Berlin ist der Meinung, dass die Besoldung der Berliner Richter:innen und Staatsanwält:innen in verfassungswidriger Weise zu niedrig war und hat daher zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage der Besoldung diese Frage dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgelegt.