Die Zeitschrift Profil berichtet umfangreich über die derzeitige „Blockadesituation“ bei der Nachbesetzung der Leitungsfunktion des Bundesverwaltungsgerichts und macht im Interview mit Markus Thoma generell auf die Problematik bei der Besetzung von Führungsfunktionen bei den Verwaltungsgerichten aufmerksam.
„Die Nichtbesetzung der Präsidentschaft des BVwG ist symptomatisch für das offen zutage getretene Spannungsfeld zwischen Verwaltungsgerichtsbarkeit und Exekutive“, sagt Markus Thoma, Senatspräsident des Verwaltungsgerichtshofes und Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR). Schon in den vergangenen Jahren hätten etwa personelle Aufstockungen und Nachbesetzungen auf sich warten lassen.
Gleichzeitig macht die EU-Kommission in ihren „Rule-of-Law“-Reports seit Jahren darauf aufmerksam, dass die Justiz an der Ernennung der Präsidentinnen und Präsidenten der Verwaltungsgerichte beteiligt werden sollte. Bisher wurde dies in Österreich schlicht ignoriert, „was weiterhin Anlass zur Besorgnis gibt“, wie die EU-Kommission in ihrem aktuellen Bericht von Anfang Juli festhält. Dass die Regierung nun ihrer Verpflichtung, die BVwG-Spitze zu besetzen, nicht nachkommt, sei „wieder eine Einflussnahme“, findet Thoma: „Die Regierung hat die Verantwortung, von ihrer Kompetenz Gebrauch zu machen.“
Auch ihm ist keine offizielle Begründung der Regierung für die Verzögerung bekannt. Im internationalen Vergleich sei das Verhalten der Regierung nicht erklärbar, im Gegenteil: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits Verfahren (etwa in Island, aber auch in Polen) beanstandet, weil der entscheidende Richter nicht gesetzmäßig ernannt wurde. So weit sollte es in Österreich nicht kommen. Zumindest Thoma hofft aber auf den Druck von außen: „Es ist unsere Hoffnung als DVVR, dass international etwas passiert. In der Innenpolitik ist es sehr schwierig, etwas zu bewegen.“