Tätigkeitsbericht des VwGH für das Jahr 2022

Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 wurde von der Vollversammlung des VwGH am 29. Juni 2023 beschlossen und ergibt sich daraus, dass im Jahr 2022 neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin 23 Senatspräsident:innen sowie 53 Hofrät:innen an diesem Gericht in 22 Senaten tätig waren.

Im Jahr 2022 sind 6.158 Verfahren beim VwGH angefallen. Aufgrund der 3.812 aus den Vorjahren übernommene Verfahren und im Berichtsjahr 6.694 abgeschlossene Verfahren ergibt sich zum Jahresende eine Anzahl von 3.433 anhängige Verfahren. 84 % des Aktenanfalls betrifft außerordentliche Revisionen, 8 % Fristsetzungsanträge, 7 % ordentliche Revisionen und 1 % sonstige Verfahren.

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Scharfe Kritik: OLG-Präsident:innen machen Druck zur Besetzung des BVwG

Die Präsident:innen der vier Oberlandesgerichte (OLG) urgieren in einem Schreiben an Kanzler und Vizekanzler erneut die Nachbesetzung der Leitung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) und führen aus: „Dies stellt unseres Erachtens – ebenso wie die offenbare Verknüpfung mit der Besetzung der Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde – einen groben Missstand in unserer Republik dar.“ 

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VfGH Judikatur / Umweltrecht: Einzelpersonen haben keinen Anspruch auf Erlassung einer Verordnung

Der VfGH hat eine u.a. von der Umweltorganisation GLOBAL 2000 eingebrachte Beschwerde abgewiesen. Das Verwaltungsgericht Wien ist zu Recht davon ausgegangen, dass Einzelpersonen keinen Anspruch darauf haben, dass der zuständige Minister per Verordnung ein Verkaufsverbot für fossile Treibstoffe und Heizöl erlässt.

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„Klimacamps“ können unter das Versammlungsgesetz fallen

Die Zurückweisung der Anmeldung verstieß gegen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit

Der VfGH hat den Beschwerden einer Frau stattgegeben, die Versammlungen in Form des „sechsten österreichischen Klimacamps“ abhalten wollte: Diesbezügliche Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wien, die die Frau angefochten hatte, verstoßen gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.  

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34. StVO-Novelle – Weitere Verschärfung der Sanktionen bei extremsten Geschwindigkeitsübertretungen

Der Nationalrat billigte am 05.07.2023 mehrheitlich diesen weiteren Schritt gegen das extreme Rasen im Straßenverkehr. Verfassungsrechtliche Bedenken, die es aufgrund des Eingriffs in das Grundrecht auf Eigentum gab, habe man ausräumen können, betonten Verkehrsministerin Leonore Gewessler und die Abgeordneten von ÖVP und Grünen. Auch die SPÖ billigte den Schritt als Beitrag zur Verkehrssicherheit. Grundsätzliche Ablehnung kam von den Abgeordneten von FPÖ und NEOS, die einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht sehen, der auch nicht die gewünschte Wirkung erzielen werde.

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Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 der Europäischen Kommission wurde veröffentlicht

Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich ist darin erneut festgehalten, dass es keine Fortschritte in Bezug auf die Notwendigkeit einer richterlichen Mitwirkung an den Verfahren zur Ernennung von Verwaltungsgerichtspräsident:innen und Vizepräsident:innen gibt. Es wird neuerlich die Notwendigkeit der Beteiligung der Richterschaft an den Verfahren zur Ernennung von Gerichtsvorsitzenden empfohlen und auf die Beachtung der europäischen Standards bei der Bestellung und dem Auswahlverfahren hingewiesen.

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VfGH prüft eine Bestimmung im niederösterreichischen Sozialhilfegesetz

Ist Kostenübernahme bei stationärer Pflege nur für Personen aus NÖ gleichheitswidrig?

Der VfGH prüft, ob im niederösterreichischen Sozialhilfegesetz die Kostenübernahme bei stationärer Pflege verfassungskonform geregelt ist. Anlass für dieses Gesetzesprüfungsverfahren ist die Beschwerde einer Tirolerin, die nach einem Schlaganfall in ein Pflegeheim in Niederösterreich überstellt worden ist und deren Antrag auf Kostenübernahme von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und in Folge vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich abgewiesen wurde.

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VwGH Judikatur / Umweltrecht: Bei geschützten Tierarten haben anerkannte Umweltorganisationen das Recht auf Überprüfung und Aufhebung von Verordnungen auf Grundlage des Unionsrecht

Obwohl der Wolf in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als „streng geschützte Art“ aufgelistet ist, ermöglichen bereits vier Bundesländer das Abschießen von Wölfen, zwei weitere wollen noch heuer folgen. Die „Entnahmen“ werden mittels Verordnung geregelt, gegen die es nationalstaatlich kein Rechtsmittel gibt. Nach dem „Fischotter“- Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof besteht aber das Überprüfungs-und Antragsrecht anerkannter Umweltorganisation auf Grundlage des Unionrechts.

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