EU-Rechtstaatlichkeitsbericht 2024 kritisiert Österreich erneut wegen politischer Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Justiz

In dem heute von der EU-Kommission veröffentlichten EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024 wird erneut die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in Österreichs Justiz kritisiert und moniert, dass es „keine Fortschritte bei der Beteiligung der Justiz an der Ernennung von Gerichtspräsidenten der Verwaltungsgerichte“ gegeben habe. Die lange Verzögerung vor der Ernennung des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts weise auf die anhaltende Bedenken hin. Bestimmte Herausforderungen bestehen in Bezug auf den Zugang zur Justiz im Zusammenhang mit hohen Gerichtsgebühren und in Bezug auf den Zugang zu Rechtsberatung in Verwaltungssachen, wobei einige Schritte unternommen werden, um letztere zu beheben.

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Erste weltweite Vorschriften für künstlichen Intelligenz (KI – AI) von der EU kundgemacht

Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Mai 2024 den weltweit ersten Rechtsrahmen zur Harmonisierung der Vorschriften für künstlichen Intelligenz (AI Act – AIA oder auch KI-Verordnung – KI-VO) angenommen. Die Leitgesetzgebung folgt einem „risikobasierten“ Ansatz, d. h. je höher das Risiko ist, der Gesellschaft Schaden zuzufügen, desto strenger sind die Vorschriften. Ab 1. August 2024 tritt die Verordnung in Kraft, und ab Februar 2025 werden die ersten Bestimmungen verpflichtend.

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Tätigkeitsbericht des VG Wien 2023 bestätigt weiteren Anstieg der Arbeitsbelastung

Das VGW hatte im Berichtszeitraum eine Erhöhung des Akteneinlaufs von insgesamt 15.990 auf 16.258 Verfahren zu verzeichnen, was zu einer Gesamtbelastung von 24.503 anhängigen Verfahren führte. 48,3% (7.860) der neu anhängigen Verfahren betrafen Strafverfahren und 51,7% (8.398) Administrativverfahren. Pro Richter bedeutete dies einen Zuwachs um 2,23% und damit einen weiteren Anstieg der Arbeitsbelastung im Vergleich zum Vorjahr. Der Stand der offenen Rechtssachen konnte am Ende des Berichtsjahres jedoch aufgrund des hohen Einsatzes von 8.245 auf 7.888 Rechtssachen reduziert werden.

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Zweijahresbericht des LVwG Salzburg wurde veröffentlicht

Das LVwG Salzburg berichtet über seine Tätigkeit nur alle zwei Jahre und hat dies nun für die Jahre 2022 und 2023 gemacht.

Neben der Präsidentin und dem Vizepräsidenten waren 13 Richterinnen und 13 Richter bzw. 12 Richter im Jahr 2023 beschäftigt, insgesamt waren 28,5 Vollzeitäquivalenten im Dienstpostenplan vorgesehen.

Der Stand der offenen Verfahren konnte zum Ende der Berichtsperiode auf 641 drastisch gesenkt werden. Insgesamt waren 2.440 Akten im Jahr 2022 eingegangen und konnten 2.809 Angelegenheiten erledigt werden, darunter 1074 Abweisungen. Es gab 220 Revisionen an den VwGH und 91 Beschwerden an den VfGH, dh in nur 8 % der Fälle wurde der Weg zu den Höchstgerichten eingeschlagen. In 28 Fällen hat der VwGH der Revision zumindest teilweise stattgegeben; in 7 Fällen wurde der Beschwerde am VfGH Folge gegeben.

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Tätigkeitsbericht des LVwG Tirol für 2023

Bei der personellen Situation hat es beim LVwG Tirol Änderungen an der Spitze gegeben. Nach der Pensionierung des bisherigen Präsidenten Christoph Purtscher wurde Klaus Wallnöfer mit 01.05.2023 zum Präsidenten bestellt. Mit Ende des Berichtsjahres waren 38 Richter:innen (oder 32 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Zwei Richterpositionen wurden letztes Jahr ausgeschrieben. Das Evidenzbüro wurde auf zwei juristische Mitarbeiter aufgestockt, wobei noch eine weitere Mitarbeiterin zur Verfügung stand.

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ÖRAK Präsident warnt vor Gefährdung des Rechtsstaats

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) analysiert in seiner Studie „Fieberkurve des Rechtsstaats“ die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich. Die Ergebnisse dieses Jahres seien laut Kammerpräsidenten ernüchternd. Das Fieber steige. Österreich erreiche den schlechtesten Wert, der je gemessen worden sei.

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Kritik an Bestellungsprozedere der Präsidentin bzw. des Präsidenten des BVwG

Rechnungshofpräsidentin Kraker kritisierte im Rechnungshofausschuss des Parlaments vom 04.06.2024 (III-886 d.B.) die Bestellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Weiters stellt der Rechnungshof am BVwG eine hohe Fluktuation juristischer Mitarbeiter:innen fest. Planstellen blieben unbesetzt, heißt es in dem Prüfbericht, und habe das BVwG keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Fluktuation gesetzt.

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EuG wies die Klagen der europäischer Richtervereinigungen wegen der Gefährdung der Rechtstaatlichkeit Polens als unzulässig zurück

Drei Verbände und eine Stiftung, die europäische Richter:innen vertreten, sind der Ansicht, dass die von Polen vorgeschlagenen und vom Rat genehmigten Etappenziele, u. a. solche zur Reform des polnischen Justizsystems, nicht mit dem Unionsrecht vereinbar seien. Die Kläger beantragten daher, den Beschluss des Rates für nichtig zu erklären. Polen habe den Anforderungen an die Justizreform, den Vorgaben des EuGH als Voraussetzung für Freigabe der Aufbauhilfen, nach Ansicht der vier klagenden Richtervereinigung nicht entsprochen.

Das Europäische Gericht I. Instanz (EuG) entschied jedoch nun überraschend mit Beschluss vom 04.06.2024, dass die klagenden Richtervereinigungen weder im eigenem Namen noch im Namen der Richter:innen, deren Interessen sie vertreten, wegen fehlender Rechtsgrundlage klagsbefugt seien. Auch regelmäßige Gespräche mit den Unionsorganen über die Frage der richterlichen Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit oder die Vertretung der Interessen von Richter:innen können keine Zuständigkeit begründen. Es sei vielmehr Aufgabe der Europäischen Kommission, auf die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit durch Polen hinzuwirken.

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Tätigkeitsbericht 2023: VfGH konnte Massenverfahren effizient bearbeiten

In 68 Sitzungshalbtagen hat der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2023 wieder zu seiner Arbeitsweise wie in Zeiten vor der Pandemie zurückgefunden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte deutlich reduziert werden und betrug rund 3 Monate (95 Tage).

Es war ein großer Zuwachs an neuen Rechtssachen von 7.993 im Vergleich zu 4.293 im Vorjahr zu verzeichnen, wobei die Erledigungen deutlich von 4.555 im Vorjahr auf 8.246 erhöht werden konnten, zumal noch 1.242 Verfahren aus dem Vorjahr anhängig waren. Der Rückstand konnte sohin auf 989 Angelegenheiten reduziert werden.

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Europäische Kommission stellt Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen nach Art 7 EUV ein

Das Art-7-Verfahren gegen Polen wegen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit wurde vor sieben Jahren eingeleitet. Heute erklärte die Europäische Kommission in Brüssel, das Artikel-7-Verfahren einzustellen, wie dies bereits Anfang des Monats angekündigt wurde. Die Überprüfung sei abgeschlossen und es bestehe keine Gefahr mehr. Auch die Mehrheit der zuständigen Europaminister:innen hätte keine Einwände dagegen.

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