Scharfe Kritik: OLG-Präsident:innen machen Druck zur Besetzung des BVwG

Die Präsident:innen der vier Oberlandesgerichte (OLG) urgieren in einem Schreiben an Kanzler und Vizekanzler erneut die Nachbesetzung der Leitung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) und führen aus: „Dies stellt unseres Erachtens – ebenso wie die offenbare Verknüpfung mit der Besetzung der Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde – einen groben Missstand in unserer Republik dar.“ 

Einen früheren Appell der OLG-Präsident:innen haben Nehammer und Kogler offenbar ignoriert. Die OLG-Präsident:innen weisen darauf hin, dass Gerichte auf allen Ebenen wirksam geleitet werden müssen, damit die Rechtsprechung funktioniert. „Bleibt die Spitze eines Gerichts über einen längeren Zeitraum unbesetzt, stellt dies schon für sich allein einen Fehler im System dar. Dieser Missstand wiegt umso schwerer, wenn davon das Bundesverwaltungsgericht als größtes österreichisches Gericht und Kontrollinstanz der Bundesverwaltung betroffen ist.“ Es liegt in der Verantwortung der Vollziehung, alle erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um die an der Spitze der Gerichte tätigen Organe rechtzeitig zu bestellen. „Parteipolitische Überlegungen sind dabei auszuklammern.“

Beim BVwG ist im Dezember 2022 der langjährige Präsident Harald Perl in Pension gegangen, hier habe sich bei der Ausschreibung dem Vernehmen nach Sabine Matejka, derzeit Präsidentin der Richtervereinigung, durchgesetzt. Die Leitung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist bereits seit Sommer 2022 vakant und wurde bis dato ebenso nicht nachbesetzt.

Die OLG-Präsident:innen fordern daher, die Blockadehaltung aufzugeben
und eine umgehende Entscheidung über die Besetzung der Funktion des Präsidenten/der
Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts in die Wege zu leiten.

Hier geht es zum offenen Brief der OLG-Präsident:innen

Hier geht´s zum Beitrag in den Salzburger Nachrichten

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Hier geht’s zum Beitrag im Kurier

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