Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 der Europäischen Kommission wurde veröffentlicht

Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich ist darin erneut festgehalten, dass es keine Fortschritte in Bezug auf die Notwendigkeit einer richterlichen Mitwirkung an den Verfahren zur Ernennung von Verwaltungsgerichtspräsident:innen und Vizepräsident:innen gibt. Es wird neuerlich die Notwendigkeit der Beteiligung der Richterschaft an den Verfahren zur Ernennung von Gerichtsvorsitzenden empfohlen und auf die Beachtung der europäischen Standards bei der Bestellung und dem Auswahlverfahren hingewiesen.

Wie bereits in früheren Berichten zur Rechtsstaatlichkeit festgestellt wurde, ist die Tatsache, dass die Ernennung der Vizepräsident:innen und Präsident:innen ohne systematische Beteiligung der Richterschaft in Zusammenhang mit ihrem breiten Aufgabenbereich und der Tatsache, dass sie nicht aus den bereits ernannten Richter:innen ausgewählt werden müssen, weiterhin Anlass für Bedenken hinsichtlich Einhaltung der europäischen Standards. Es wird daran erinnert, dass nach den Empfehlungen des Europarates eine unabhängige und gesetzlich festgelegte Kommission, die im wesentlichen aus Vertreter:innen der Judikative zusammengesetzt ist, befugt sein soll, Empfehlungen oder Stellungnahmen für die Besetzung abzugeben, denen die Exekutive folgt.

Zur Evaluierung von Verwaltungsrichter:innen werden weiterhin Bedenken im Zusammenhang mit der Möglichkeit einer automatischen Entlassung oder einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand bei zwei nicht zufriedenstellenden Beurteilungen in aufeinanderfolgenden Kalenderjahren geäußert.

In Bezug auf die Digitalisierung wird ausgeführt, dass diese im Bereich der Verwaltungsgerichte weniger gut ausgebaut ist, als in der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.

Gute Leistungen werden dem Justizsystem allgemein in Bezug auf die Effizienz attestiert, mit weiteren Verbesserungen in Verwaltungssachen. Die Erledigungsquote bei Verwaltungssachen ist sehr hoch und ist eine weitere Verkürzung der durchschnittlichen Erledigungszeiten im Vergleich zu den Vorjahren zu verzeichnen.

Hier geht’s zum EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht …

Hier geht’s zum EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht Länderkapitel Österreich (deutsch) …

Hier geht’s zum EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht Länderkapitel Österreich (englisch)…

Hier geht’s zum Beitrag im Ö1-Mittagsjournal …

Siehe dazu auch: EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2022: Weiterhin Kritik am Auswahlverfahren der Gerichtspräsidenten

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