Welche Posten die nächste Regierung besetzen muss – und wie das ohne Sideletter gehen könnte

Nach den Ausführungen des Bundeskanzlers sollen künftig keine Sideletters vorgesehen und damit Postenbesetzungen transparent gemachen werden. Wie genau Postenbesetzungen vorgenommen werden sollen, bleibe offen. Der Standard schlägt in einem Beitrag vor, dass ein Lösungsweg über ein System führen könnte, wie es mittlerweile am Obersten Gerichtshof (OGH) gesetzlich vorgesehen sei. Dort müsse die Justizministerin ihre Entscheidung basierend auf den Vorschlag einer unabhängigen Kommission im Fall einer Abweichung vom Reihungsvorschlag schriftlich begründen. Das sorge für Transparenz und mache Personalentscheidungen überprüfbar.

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Allein der Verzicht auf Sideletter macht Ernennungsverfahren nicht transparenter

Markus Thoma, Sprecher des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen, zeigt in seinem Gastkommentar im Standard auf, dass der Verzicht auf Sideletter bei der Postenbesetzung bei Gericht längst nicht alle offenen Fragen löse. Er repliziert dabei auf die Aussage des Bundeskanzlers kürzlich in der ZIB 2, er wolle Jobbesetzungen transparent ins Regierungsprogramm aufnehmen. Dazu müsse das Regierungsprogramm – so Thoma – konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren unter Einbindung der Justiz und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorsehen, um den europäischen Standards zu entsprechen.

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Appell an Parteien zur Begrenzung ihres Einflusses auf die öffentliche Verwaltung

Die Vertreter der Initiative Bessere Verwaltung richteten am Freitag in einer Pressekonferenz ihre Forderungen und Reformvorschläge an die zukünftige Regierung und betonten, dass es um den Stil des Regierens gehe. Es müsse vor allem bei der Personalpolitik in der Bürokratie angesetzt werden. Durch parteipolitische Intervention sei die Bürokratie zunehmend unter Druck geraten, was sich auch an der sinkenden Qualität der Legistik sowie dem Verlust von Expertise, Intelligenz und damit Handlungsfähigkeit in den Ministerien zeige. Dies führe zu einer Selbstverblödung des Staates. Diese Ausführungen werden von niemanden geringeren als Clemens Jabloner, Präsident des Verwaltungsgerichtshofes und Mitglied dieser Initiative, wie in einem Artikel der Presse am Wochenende zu lesen ist, gemacht.

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Deutliche Intransparenz bei der Bestellung des EGMR-Richters

In einem der wenigen Beiträge in den Medien zur Bestellung des nächsten aus Österreich entsandten Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zeigt der Gastkommentar von Alexander Latzenhofer in der Presse zum neuen österreichischen Richter am EGMR, András Jakab, offene Fragen bei der Richterbestellung am EGMR auf und versucht, Erklärungen zu finden.

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Neubeurteilung der Bewerber für die Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts Münster

Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht eine neuerliche Überprüfung des Auswahlverfahrens für die Präsidentenstelle am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster angeordnet hat, sollen nun alle drei Bewerber neu beurteilt werden, womit das Beschwerdeverfahren des unterlegenen Kandidaten, in dem hochrangige Politiker als Zeugen geladen worden seien, eingestellt habe werden können.

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KI im Verwaltungsverfahren

Claudia Wutscher, assoziierte Professorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU Wien und Director des WU Legal Tech Centers, befasst sich mit dem Einsatz von KI im Verwaltungsverfahren. Als Hilfsmittel haben KI-Systeme vielfältige Einsatzmöglichkeiten und seien zum Teil bereits Realität. Dies sei auch verfassungsrechtlich unter gewissen Voraussetzungen gedeckt. Im verwaltungsgerichtlichem Verfahren seien die Grenzen enger, da die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten sei.

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Rechtsstaatlichkeitsindex 2024 und Demokratie-Index 2024 belegen Handlungsbedarf auch im Bereich der Justiz

In dem von World Justice Project veröffentlichten Rechtsstaatlichkeitsindex 2024 wurde auch heuer der globale Stand der Rechtsstaatlichkeit in 142 Staaten und Gebiete erhoben und bewertet. Österreich ist danach erneut zurückgefallen, und zwar bei der globalen Bewertung von Platz 11 auf Platz 13, europaweit von Platz 10 auf Platz 11. Bedenklich ist der Trend, da im Bericht 2015 Österreich noch auf Platz 7 (global und europaweit) lag.

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Bilanz über Justizpolitik: Reformbedarf zur Verringerung des Einflusses der Politik auf Justiz vor allem bei Postenbesetzungen

In der ZIB 2 wurde über die Justizpolitik der türkis-grünen Bundesregierung der ablaufenden Legislaturperiode Bilanz gezogen. Das Ansehen der Justiz sei im europäischen Vergleich grundsätzlich sehr hoch, doch sehe mehr als jeder Zweite zu viel Einfluss der Politik auf die Justiz. Das betreffe etwa die Postenbesetzungen wie beim Bundesverwaltungsgericht. Auch beim Thema Korruption und Transparenz habe sich Österreich verschlechtert.

Markus Thoma vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen sieht im Interview Verbesserungsbedarf vor allem bei jenen Vorhaben, die auch der Rule of Law Report 2024 der Europäischen Union anspricht, d.h.

  • eine Reform der Ernennungsverfahren für Präsident:innen und Vizepräsident:innen,
  • die Sicherstellung, dass die Politik die Ernennungsverfahren nicht verzögern kann, und 
  • die Verbesserung des Rechtschutzes im Ernennungsverfahren. 

Insgesamt müsse der Einfluss der Politik auf die Justiz verringert werden.

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Heinz Mayer ruft Zivilbevölkerung zu Mut zum Widerspruch auf

In seinem Gastkommentar im Standard skizziert der Verfassungsjurist Heinz Mayer anhand von drei Gesetzesvorhaben der Regierung in dieser Legislaturperiode die Erschwerung des Kampfes gegen die Korruption, die durch den Widerstand der Staatsanwaltschaften, Richter:innen und vor allem einer sehr wachen Zivilgesellschaft verhindert habe werden können. Indem sie sich massiv zu Wort gemeldet und auch auf die Verfassungswidrigkeiten hingewiesen haben, sei die Bekämpfung der Korruption zumindest nicht eingeschränkt worden und der Versuch, etwa durch zu kurze Begutachtungsfristen von wenigen Tagen die Korruptionsbekämpfung massiv zu erschweren und alle zu überrumpeln, zumindest derzeit misslungen.

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Einfluss der Politik auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte durch Reformen unterbunden werden

Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, weist im Interview mit dem Standard auf die Notwendigkeit von Reformen zur Reduktion der Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit hin. Dies betreffe insbesondere die Bereiche der Richter:innenernennung, vor allem auch in Leitungsfunktionen sowie der finanziellen Ausstattung und der Besoldung der Richter:innen.

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