Am 19.12.2024 hat der Bundestag die Resilienzpläne für Deutschlands höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), abgesegnet. Mit dieser Grundgesetzänderung soll das BVerfG gegen den Zugriff verfassungsfeindlicher Kräfte resilienter gemacht werden. Es soll dadurch die Grundstruktur des Gerichts, seine Einheit und Kontinuität, seine Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Richter:innen abgesichert werden.
Der Blick nach Polen, Ungarn, Türkei, Israel aber auch in die USA habe gezeigt, dass auch die stärksten Verfassungsgerichte verwundbar seien. „Schnell werden sie zur Zielscheibe der Politik, wenn kritische Richter unliebsame Urteile sprechen“ sagte der amtierende Bundesjustizminister Volker Wissing. Mit dieser Reform soll verhindert werden, dass durch die Schaffung neuer Senate oder die Herabsetzung der Altersgrenze neue Verfassungsrichterstellen geschaffen werden, die mit Günstlingen besetzt werden können.
Zur Absicherung der Unabhängigkeit des BVerfG werde im Grundgesetz unter anderem die zwölfjährige Amtszeit der Richter:innen, der Ausschluss einer Wiederwahl, die Altersgrenze der Richter:innen von 68 Jahren und die Festlegung auf 16 Richter:innen und zwei Senate zu je 8 Mitglieder festgesetzt. Außerdem soll die Geschäftsordnungsautonomie des BVerfG zukünftig im Grundgesetz geregelt sein. Durch die Übernahme der Bestimmungen in das Grundgesetz können diese nur mehr mit jeweils zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages bzw. Bundesrates geändert werden.
Durch die Verfassungsänderung werde der Status des BVerfG als Verfassungsorgan, die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit sowie die Bindungswirkung seiner Entscheidungen verfassungsrechtlich verankert.
Der Vorschlag einiger Verfassungsrechtler:innen, das BVerfG insgesamt zu einem Zustimmungsgesetz zu machen, sohin sowohl die Zustimmung vom Bundestag als auch vom Bundesrat bei Änderungen vorzusehen, sei jedoch nicht umgesetzt worden. Dies sei als sachwidrig kritisiert worden, da Änderungen der Regelungen zur Arbeit des BVerfG doch solche seien, für die sowohl der Bund und als auch die Länder gemeinsam Verantwortung tragen.
Gegen den Gesetzentwurf stimmten im Bundestag nur die AfD und das BSW (69 von 600 Abgeordneten). Die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit sei damit erreicht worden. Bei der Abstimmung im Bundesrat haben alle Länder bis auf Brandenburg für die Änderungen gestimmt, Brandenburg habe sich enthalten.
Siehe dazu die Beiträge auf lto.de:
Bundestag beschließt Resilienzpläne fürs BVerfG
Resilienzpläne fürs BVerfG: Auch Bundesrat stimmt zu
So wollen Ampel und Union das BVerfG stärker schützen
Siehe dazu die Beiträge in zeit.de:
Bundesverfassungsgericht: Bundesrat stimmt Reform zum Schutz des Verfassungsgerichts zu
Bundesverfassungsgericht: „Ich sehe eine gewisse Dringlichkeit“