Claudia Wutscher, assoziierte Professorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU Wien und Director des WU Legal Tech Centers, befasst sich mit dem Einsatz von KI im Verwaltungsverfahren. Als Hilfsmittel haben KI-Systeme vielfältige Einsatzmöglichkeiten und seien zum Teil bereits Realität. Dies sei auch verfassungsrechtlich unter gewissen Voraussetzungen gedeckt. Im verwaltungsgerichtlichem Verfahren seien die Grenzen enger, da die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten sei.
Independence and efficiency
Rechtsstaatlichkeitsindex 2024 und Demokratie-Index 2024 belegen Handlungsbedarf auch im Bereich der Justiz
In dem von World Justice Project veröffentlichten Rechtsstaatlichkeitsindex 2024 wurde auch heuer der globale Stand der Rechtsstaatlichkeit in 142 Staaten und Gebiete erhoben und bewertet. Österreich ist danach erneut zurückgefallen, und zwar bei der globalen Bewertung von Platz 11 auf Platz 13, europaweit von Platz 10 auf Platz 11. Bedenklich ist der Trend, da im Bericht 2015 Österreich noch auf Platz 7 (global und europaweit) lag.
Bilanz über Justizpolitik: Reformbedarf zur Verringerung des Einflusses der Politik auf Justiz vor allem bei Postenbesetzungen
In der ZIB 2 wurde über die Justizpolitik der türkis-grünen Bundesregierung der ablaufenden Legislaturperiode Bilanz gezogen. Das Ansehen der Justiz sei im europäischen Vergleich grundsätzlich sehr hoch, doch sehe mehr als jeder Zweite zu viel Einfluss der Politik auf die Justiz. Das betreffe etwa die Postenbesetzungen wie beim Bundesverwaltungsgericht. Auch beim Thema Korruption und Transparenz habe sich Österreich verschlechtert.
Markus Thoma vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen sieht im Interview Verbesserungsbedarf vor allem bei jenen Vorhaben, die auch der Rule of Law Report 2024 der Europäischen Union anspricht, d.h.
- eine Reform der Ernennungsverfahren für Präsident:innen und Vizepräsident:innen,
- die Sicherstellung, dass die Politik die Ernennungsverfahren nicht verzögern kann, und
- die Verbesserung des Rechtschutzes im Ernennungsverfahren.
Insgesamt müsse der Einfluss der Politik auf die Justiz verringert werden.
Heinz Mayer ruft Zivilbevölkerung zu Mut zum Widerspruch auf
In seinem Gastkommentar im Standard skizziert der Verfassungsjurist Heinz Mayer anhand von drei Gesetzesvorhaben der Regierung in dieser Legislaturperiode die Erschwerung des Kampfes gegen die Korruption, die durch den Widerstand der Staatsanwaltschaften, Richter:innen und vor allem einer sehr wachen Zivilgesellschaft verhindert habe werden können. Indem sie sich massiv zu Wort gemeldet und auch auf die Verfassungswidrigkeiten hingewiesen haben, sei die Bekämpfung der Korruption zumindest nicht eingeschränkt worden und der Versuch, etwa durch zu kurze Begutachtungsfristen von wenigen Tagen die Korruptionsbekämpfung massiv zu erschweren und alle zu überrumpeln, zumindest derzeit misslungen.
Einfluss der Politik auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte durch Reformen unterbunden werden
Markus Thoma, Präsident des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen, weist im Interview mit dem Standard auf die Notwendigkeit von Reformen zur Reduktion der Einflussmöglichkeiten auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit hin. Dies betreffe insbesondere die Bereiche der Richter:innenernennung, vor allem auch in Leitungsfunktionen sowie der finanziellen Ausstattung und der Besoldung der Richter:innen.
Ablehnende Stellungnahme des Dachverbandes zu einem richterlichen „Verhaltenskodex“ über das gesetzliche richterliche Dienst- und Disziplinarrecht hinaus
An manchen Landesverwaltungsgerichten wurde von dem/der Präsidenten/Präsidentin ein Entwurf eines „Verhaltenskodex für Gerichtsangehörige“ an die jeweiligen Richter:innen versendet, in dem Regeln über das Verhalten von Richter:innen aufgestellt werden. Dieser Entwurf ist nicht von der Richterschaft mitgetragen, ausgearbeitet oder beschlossen worden. Auch ist die Standesvertretung nicht einbezogen worden. Aus diesem Anlass sieht sich der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen veranlasst, dazu eine Stellungnahme abzugeben und lehnt die Aufstellung von zusätzlichen Verhaltensregeln für Richter:innen ohne gesetzliche Grundlage und entgegen Europäischen Standards ab.
Wie schlecht steht es um Österreichs Rechtsstaat?
In einem Interview der Wochenzeitung Die Zeit wurde Ex-Justizminister Clemens Jabloner zu Postenschacher und politischen Interventionen zugunsten der Mächtigen befragt. Er führte im Wesentlichen aus:
Seine Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes im Jahr 1993 während der rot-schwarzen Regierung unter SPÖ-Kanzler Franz Vranitzky sei sicher eine politische Entscheidung gewesen. Ob sein Name auch auf einem Sideletter zur Koalitionsvereinbarung gestanden sei, wisse er nicht. Bei einer Postenbesetzung sei eine gewisse politische Komponente nicht zu vermeiden, die Teil des demokratischen Gesamtgefüges sei. Als Mitglied der Besetzungskommission aus Höchstrichtern, Experten und Vertretern des Bundeskanzleramts und Justizministeriums für die Auswahl der Nachfolge der Leitungsposition des BVwG wolle er dies nicht kommentieren. Aber er meinte:
Wie die Regierung mit Richterposten umgeht, ist eines Rechtsstaats unwürdig
In diesem Kommentar im Standard wird erneut auf schärfste kritisiert, dass Postenbesetzungen von der Regierung „ausgeschnapst“ würden. So wurde daran erinnert, dass die Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts über ein Jahr nicht nachbesetzt worden sei und auch nun die offenen Posten für Verwaltungsrichter offenbar als politische Verhandlungsmasse missbraucht werde. Die Richterstellen würden aus politischem Kalkül monatelang unbesetzt lassen und mit Personalentscheidungen für andere staatliche Stellen verknüpft. Diese Verknüpfungen gerade bei Verwaltungsgerichten vorzunehmen, deren ureigene Aufgabe es sei, gerade Behörden, Landesregierungen und Ministerinnen zu kontrollieren, sei untragbar.
Dachverband fordert verfassungsmäßiges Vorgehen der Regierung und rasche Besetzungen
Die Besetzung von 11 ausstehenden Richter:innenposten stehe seit April an und werde – aus nicht nachvollziehbaren Gründen – nicht von der Bundesregierung beschlossen. Damit werde die Funktionsweise des Gerichts beeinflusst, indem Verfahren länger dauern, kritisiert Markus Thoma im Namen des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen erneut in einem Interview auf PULS 24. Dies könne beispielsweise Asylverfahren, aber auch UVP-Verfahren betreffen.
Untätigkeit der Regierung bei Nachbesetzungen von RichterInnen beim BVwG
Im heutigen Ö1 Morgenjournal wird berichtet, dass elf RichterInnenposten beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) auf ihre Nachbesetzung warten. Markus Thoma, Sprecher für den Dachverband der VerwaltungsrichterInnen, kritisiert dies und führt aus, dass aus Gründen, die überhaupt nichts mit dem Gericht zu tun haben, die Auswahl- und Ernennungsentscheidungen schlichtweg nicht vorgenommen werden. Es könne nicht sein, dass das Funktionieren der Gerichte letztlich von einer Untätigkeit der Exekutive beeinflusst werde. Er verweist auch auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024, in welchem die EU-Kommission die politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Justiz und die erheblichen Verzögerungen bei den Ernennungen durch die Regierung neuerlich kritisiert hat.