Viele Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass Gerichte autoritären Populisten bei der Umsetzung ihrer Strategie ein Hindernis aber auch hilfreich sein können. Wie kann die Justiz bei der Ausübung ihrer Kontroll- und Rechtschutzfunktion blockiert und behindert werden? Welche Schwachstellen gibt es bei der Gerichtsorganisation und beim Gerichtspersonal? Wie resilient sind die deutschen Verfassungsgerichte? Diesen Fragen geht ein Forschungsprojekt in Deutschland zur Unabhängigkeit der Justiz nach.
In der Vorabentscheidung in der Rechtssache C‐16/24 [Sinalov] vom 27.02.2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Vorgaben für die Zulässigkeit von Aktenzuweisung durch den Gerichtspräsidenten aufgestellt und festgehalten, dass ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zuteilung für den Richter gegeben sein muss.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) präzisiert in seinem Urteil vom 25.02.2025, C-146/23 und C-374/23, die Voraussetzungen, unter denen der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit es der Gesetzgebung und der Exekutive eines Mitgliedstaats erlaubt, zum einen die Bezüge der Richter festzusetzen und zum anderen von den nationalen Rechtsvorschriften, die die Modalitäten der Festsetzung der Bezüge der Richter objektiv festlegen, abzuweichen, zB durch Einfrieren oder Kürzen der Vergütung.
Seit der Veröffentlichung des Regierungsprogramms ist klar, wie die neue Regierung mit den (nach)zubesetzenden Spitzenposten umgehen wird. Dabei wird auf Transparenz gesetzt, indem offengelegt wird, welches Regierungsmitglied und damit welche Partei das Nominierungsrecht für welchen Posten hat. Die lange Forderung nach der Einführung von objektiven Bestellungsverfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit z.B. nach dem Vorbild des Besetzungsverfahren beim Obersten Gerichtshof, ist danach nach wie vor nicht geplant; vielmehr scheinen sich drei Regierungsparteien nun die Nominierungen für die Nachbesetzungen aufzuteilen. Wie im Rechtstaatlichkeitsbericht seit Jahren angeführt wird, müssten jedoch konkrete gesetzliche Schritte zu transparenten Besetzungsverfahren und gerichtlicher Überprüfbarkeit vorgesehen werden, was offensichtlich auch die neue Regierung nicht andenkt. Auch eine Blockade wie zuletzt bei der Besetzung der Leitungsposition des Bundesverwaltungsgerichts oder auch die lange Vakanz der Leitungsposition des Bundesfinanzgerichts könnte unter diesen Umständen bei den Bestellungen erneut eintreten.
Die Ungarische Richtervereinigung (MABIE) organisierte am Samstag eine unpolitische Demonstration zur Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und forderte freie Meinungsäußerung der Richter:innen und eine „berufswürdige“ Entlohnung. „Keine Freiheit ohne unabhängige Justiz“ wurde von den Teilnehmenden betont. Es haben laut Medienberichten mehrere tausend Menschen am Protest teilgenommen, darunter waren Vertreter der Europäischen und der Internationalen Richtervereinigung sowie Vertreter aus der Richterschaft aus Österreich und zahlreiche Sympathisanten. Diese Demonstration habe zum ersten Mal in der ungarischen Geschichte stattgefunden und sei ein einzigartiges Ereignis im Interesse der Staatsbürger.
Die Forderung nach einem parteifreien Justizminister greife zu kurz.
Nachdem Österreich im Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International (TI) auf das historisch schlechteste Ergebnis von nur mehr 67 von 100 Punkten auf 25 abgerutscht ist, nimmt der Sprecher des Dachverbands der Verwaltungsrichter und Richterinnen, Markus Thoma, Stellung zum Grund über rechtsstaatliche Probleme, Postenbesetzungen und politische Einflussnahme.
Österreich erreicht im Index von Transparency International für das Jahr 2024 nur mehr den Rang 25 (65 Punkte), das schlechteste Ergebnis Österreichs seit dem Einführung des Indexes zur Korruption in 180 Ländern. Im Jahr 2021 war es noch der Platz 13 (74 Punkte), im Jahr 2023 nur noch Platz 20 (71 Punkte). Der Negativtrend sei besorgniserregend und die zukünftige Regierung werde dringend gefordert, Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption zu setzen, um diesen Negativtrend zu stoppen.
Die Initiative für den Rechtsstaat appelliert an den Bundespräsidenten sich für eine angesehene, parteiunabhängige Persönlichkeit an der Spitze des Justizministeriums einzusetzen. Mehr als 38.000 Menschen haben die Petition dieser Initiative bereits unterschrieben. Florian Klenk, Chefredakteur beim Falter, sieht dies in einem Kommentar als den falschen Weg, da dies ein System legitimiere, das grundlegende Reformen bedürfe. Beide sind sich aber einig, dass es eine Stärkung der Justiz brauche.
Vom Rücktritt des Verfassungsrichters Helmut Hörtenhuber mit 31.12.2024 wurde die Allgemeinheit mit der Pressemitteilung des VfGH am 15.10.2024 informiert, nachdem der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) den Bundeskanzler davon in Kenntnis gesetzt hat. Seit 01.01.2025 ist die Stelle daher vakant. Bis dato ist sie jedoch nicht einmal ausgeschrieben worden.
Der Beirat europäischer Richterinnen und Richter (CCJE) des Europarates hat eine neue Stellungnahme – CCJE Opinion Nr. 27 (2024) – in der 25. Vollversammlung am 06.12.2024 zur disziplinarischen Verantwortlichkeit von Richter:innen verabschiedet. Dieses Strategiepapier enthält konkrete Empfehlungen, um das sensible Gleichgewicht zwischen der Verantwortlichkeit von Richter:innen und der Achtung ihrer Unabhängigkeit als einen Grundpfeiler der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten.
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