Verfassungsrichter:in gesucht

Vom Rücktritt des Verfassungsrichters Helmut Hörtenhuber mit 31.12.2024 wurde die Allgemeinheit mit der Pressemitteilung des VfGH am 15.10.2024 informiert, nachdem der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) den Bundeskanzler davon in Kenntnis gesetzt hat. Seit 01.01.2025 ist die Stelle daher vakant. Bis dato ist sie jedoch nicht einmal ausgeschrieben worden.

Das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung dieser Stelle liegt bei der Bundesregierung. Gemäß § 1 Abs. 3 VfGG obliegt es dem Bundeskanzler, diese Stelle zur allgemeinen Bewerbung auszuschreiben. Da Hörtenhuber von der Bundesregierung als Verfassungsrichter vorgeschlagen wurde, wird sein:e Nachfolger:in ebenfalls von der (neuen) Bundesregierung bestimmt, da das Vorschlagsrecht in einem bestimmten Schlüssel die Bundesregierung, der Nationalrat und der Bundesrat haben.

Der Standard berichtet in dem heutigen Beitrag, dass eine FPÖ-ÖVP-Koalition sofort eine:n neue:n Verfassungsrichter:in bestimmen könnte.

Es gebe grundsätzlich keine Eile – schließlich habe der österreichische VfGH ausreichend Ersatzmitglieder. Eine Ausschreibung sollte aber zeitnah erfolgen. Laut Standardinformationen aus dem Bundeskanzleramt werde gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Stelle spätestens einen Monat nach ihrem Freiwerden zur allgemeinen Bewerbung und damit bis Ende Jänner 2025 ausgeschrieben.

Grundsätzlich dürfen Verfassungsrichter:innen aus jedweder juristischen Berufssparte kommen, also etwa auch Rechtsanwälte oder Notare sein. Die Bundesregierung sei jedoch auf den Vorschlag von Personen eingeschränkt, die Richter:in, Verwaltungsbeamte/Verwaltungsbeamtin oder Rechtsprofessor:in sind. Von den derzeit 13 aktiven Verfassungsrichter:innen seien sieben von der Universität, während Zivil- oder Strafrichter:innen derzeit gar nicht vertreten seien.

Hier geht’s zum Beitrag im Standard …

Siehe auch: Nominierungsrechte in Koalitions-Sidelettern – am Beispiel VfGH (Lehofer Blog) …

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