Der vorliegende zweite Umsetzungsbericht vom 9. Juni 2023 (veröffentlicht am 16.11.2023) bewertet die Fortschritte, die bei der Umsetzung der noch ausstehenden Empfehlungen von GRECO (Staatengruppe des Europarats gegen Korruption) seit dem letzten Zwischenbericht erzielt wurden, und gibt eine Gesamtbeurteilung des Grades der Umsetzung dieser Empfehlungen durch Österreich ab. GRECO stellt fest, dass Österreich keine ausreichenden oder entscheidenden Fortschritte bei der vollständigen Umsetzung der Empfehlungen gemacht hat und ist der derzeitige Stand der Umsetzung der Empfehlungen erneut „insgesamt unbefriedigend“. Von den neunzehn Empfehlungen des Evaluierungsberichtes wurden elf teilweise umgesetzt, fünf nicht umgesetzt und nur drei zufriedenstellend umgesetzt oder in zufriedenstellender Weise behandelt.
Bei der Empfehlung, dass Personalsenate stärker mit der Auswahl und Karriereentwicklung von Richtern an ordentlichen Gerichten und an Verwaltungsgerichten, und auch der Präsidenten und Vizepräsidenten zu befassen sind, gab es lediglich beim OGH Verbesserungen. Nach wie vor wird kritisiert, dass die Vorschläge der Personalausschüsse an das ernennende Exekutivorgan weiterhin nur beratenden Charakter haben und von der Ernennungsbehörde nicht befolgt werden müssen.
Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit gab es keine Verbesserungen seit dem letzten Umsetzungsbericht.
Hier geht es zum 2. Umsetzungsbericht der 4. Evaluierungsrunde von GRECO …