In einem Interview mit der VRV zieht die profunde Kennerin der Materie und auf Medienrechtschutz spezialisierte Rechtsanwältin Dr.in Maria Windhager eine erste, durchwachsene Bilanz.
Problembewusstsein wurde gestärkt
Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten. Gefragt nach den Erfahrungen zu diesem Gesetz, werden diese von RA Dr.in Windhager als durchwachsen geschildert. Als entscheidender Erfolg des Gesetzes ist hervorzustreichen, dass das öffentliche Problembewusstsein auf die Problematik gelenkt wurde. Die Ahndung und Bekämpfung von Hass im Netz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen ist als Querschnittsmaterie schon zuvor auf Basis von guten, jedoch komplexen Rechtsgrundlagen möglich gewesen, die praktische Rechtsdurchsetzung war jedoch das Problem, dies sollte durch das HiNBG verbessert werden.