Polen (3): Polnische Richtervereinigung ersucht um Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen in Europa!

In einem offenen Brief fordert die polnische Richtervereinigung „Justitia“ die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge auf, gegen die Angriffe auf Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit von Gerichten in den EU Mitgliedstaaten entsprechend vorzugehen. Gleichzeitig ersucht die Richtervereinigung alle europäischen Richterinnen und Richter, diesen Appell zu unterstützen. Der Brief an die EU-Kommission kann unter folgenden Link unterzeichnet …

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Polen (2): Selbst im Gefängnis

Über die Zerstörung des polnischen Justizsystems als Zerstörung der europäischen Rechtsordnung.

Der Warschauer Richter Igor Tuleya war ein scharfer Kritiker der Justizreformen in seinem Land. Jetzt wurde er von seinem Amt suspendiert und seine Bezüge gekürzt. In einem auf www.verfassungsblog.de veröffentlichten Brief nimmt er zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung. Hier der Brief auf Deutsch (automatisierte Übersetzung, gekürzt):

„Im Dezember 2016 fand unter besonderen Umständen eine Abstimmung über den Haushalt im polnischen Unterhaus des Parlaments, dem Sejm, statt. Oppositionsabgeordnete wurden daran gehindert, an Parlamentsdebatten teilzunehmen. Die Debatte wurde vom Plenarsaal in den sogenannten Säulensaal (ein kleinerer Versammlungssaal) verlagert. Die Oppositionsmitglieder wurden physisch daran gehindert, sich dem Podium zu nähern und so absichtlich am Sprechen gehindert. All dies war im Voraus von der Regierungspartei „Recht und Gerechtigkeit“ geplant worden. Mehrere Abgeordnete übermittelten eine Mitteilung, dass der Sprecher des Sejm (der unteren Kammer des polnischen Parlaments) und seine untergeordneten Beamten damit eine strafbare Handlung begangen hatten.

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Polen (1): Europäische Richter fordern Europäischen Rat zu entschlossenen Maßnahmen gegen polnische Rechtsstaatkrise auf

Angesichts der weiter eskalierenden Krise in Polen haben die vier größten Europäischen Richtervereinigungen ein Schreiben an den derzeitigen Präsidenten des Europäischen Rates, Charles Michel, geschickt.

Grund für das Schreiben ist die Tatsache, dass jene Disziplinarkammer, welche in Polen Entscheidungen über Strafen und Suspendierungen von Richtern trifft -entgegen der ausdrücklichen Anordnung des EuGH vom 8.4.2020 – ihre Verfahren gegen missliebige Richterinnen und Richter weiter fortführt. Die Richtervereinigungen verweisen dazu auf aktuelle Entscheidungen der Disziplinarkammer vom November 2020, mit denen Richter von ihrem Amt suspendiert und gleichzeitig ihre Bezüge gekürzt wurden.

Da nach den Informationen der Richtervereinigungen viele weitere polnische Richterinnen und Richter missbräuchliche Disziplinar- oder Strafverfahren zu befürchten haben, würde die Entscheidungen der Disziplinarkammer, die entgegen der Anordnung des EuGH in der Rechtssache C-791/19 ihre Tätigkeit weiter fortzusetzt, zu schweren, nicht wieder gutzumachenden Schäden am gesamten polnischen Justizsystem führen.

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Richterdienstrecht: Größere Transparenz bei Richterernennungen, altersbedingte Herabsetzung der Dienstzeit

Die zur Begutachtung ausgesendete Novelle des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes soll größere Transparenz bei Richterernennung bringen. Ebenfalls vorgesehen wird die Möglichkeit zur altersbedingten Herabsetzung der Dienstzeit auch für Richterinnen und Richter.

Keine Verbindlichkeit, aber Erhöhung der Transparenz 

In den Erläuterungen zur vorgesehenen Neuregelung des § 33a RStDG wird ausdrücklich auf die Empfehlungen der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) verwiesen, welche empfohlen hatte, bei  Richterernennungen die Besetzungsvorschläge der Personalsenate bindend zu machen, zumindest aber das Ernennungsverfahren transparenter zu gestalten. (Siehe dazu: „Greco“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)

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VfGH/Judikatur: Bundesverwaltungsgericht kann für Disziplinarverfahren anderer Gerichte zuständig gemacht werden

Im Zuge eines gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts Wien (VGW) geführten Disziplinarverfahrens entstanden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Bedenken gegen die Übertragung der Zuständigkeit für dieses Verfahren auf das BVwG. Die Zuständigkeitsübertragung war durch den Wiener Landesgesetzgeber erfolgt, weil die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig aufgehoben worden war (G 29/2018 vom 14. Juni 2018).

Das BVwG machte geltend, zuständig für dieses Disziplinarverfahren könne gem. Art. 135 Abs. l 4. Satz B-V nur ein aus der Mitte der Vollversammlung des VGW gebildeter Ausschuss oder Senat sein, nicht aber ein nach der Geschäftsverteilung des BVwG eingerichteter Senat. Darüber hinaus zweifelt das Gericht an der Verfassungskonformität der Regelung, mit der das BVwG mit der Behandlung eines Strafantrages der Disziplinaranwältin des Landes Wien betraut wurde. Dabei würde es sich um eine verfassungsrechtlich unzulässige Übertragung einer erstinstanzlichen Zuständigkeit in einer hoheitlichen Angelegenheit an ein Verwaltungsgericht handeln.

VfGH prüft auf Grundlage eines einheitlichen Richterbildes

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EuGH: Vordienstzeiten-Anrechnung für Beamte ist rechtswidrig

Auch im neuen System würden Beamte ihres Alters wegen diskriminiert – Betroffene hätten nun Anspruch auf Ausgleichszahlungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat – erneut – eine Regelung für die Anrechnung von Berufserfahrung bei österreichischen Beamten und Vertragsbediensteten für EU-rechtswidrig erklärt. Konkret hält er in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest, dass auch das 2015 und 2016 reformierte Gesetz „weiterhin gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters“ verstößt.

In Österreich schlossen die Besoldungs- und Vorrückungssysteme für Beamte und für Vertragsbedienstete des Staates ursprünglich die Anrechnung von Berufserfahrung, die vor Vollendung des 18. Lebensjahrs erworben wurde, aus. Die Regelungen wurden schon einmal vom EuGH als diskriminierend verurteilt.

Zuletzt wurde das Gesetz 2015 und 2016 reformiert. Dabei wurde festgeschrieben, dass Mitarbeiter, die bereits im Dienststand sind, in ein neues Besoldungs- und Vorrückungssystem übergeleitet werden, in dem sich ihre erste Einstufung nach ihrem letzten, gemäß dem früheren System bezogenen Gehalt richtet.

Auch neue Systeme diskriminierend

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Österreich auf dem Weg zum digitalen Amt

Österreich solle „eine führende Nation“ im Bereich der digitalen Verwaltung werden, sagt Bundeskanzler Kurz. Denn diese sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. Die Digitalisierung der Verwaltung sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. „Die Verwaltung ist nicht alles, aber ein wesentlicher Bestandteil.“ Ziel sei es, dass „das digitale Amt auf allen Ebenen zum Einsatz kommt“.

Es ist allerdings nicht so, dass die öffentliche Verwaltung das Internet gerade erst entdeckt. Rund 6.000 elektronische Formulare können bereits über die staatliche Serviceseite Help.gv.at abgerufen werden. Ab März wird diese in Oesterreich.gv.at umbenannt und das Angebot noch ausgeweitet. Neu kommt etwa die Möglichkeit dazu, sich Behördengänge nach der Geburt eines Kindes zu ersparen.

Recht auf elektronische Kommunikation ab 2020

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Menschenrechte (2): Sogar Microsoft sieht Grundrechte durch Gesichtserkennung bedroht

(Foto: Getty Images)

Microsofts Chefjustiziar warnt in einem Essay vor Gesichtserkennung: Die Technologie sei so mächtig, dass sie die Grundrechte bedrohe, wenn sie falsch eingesetzt werde. Der Staat müsse eingreifen und Regularien schaffen, um seine Bürger zu schützen.

Kann man sich vorstellen, dass die heimische Autoindustrie den deutschen Gesetzgeber auffordert, endlich realistische Abgastests einzuführen und deren Einhaltung zu kontrollieren, damit Schaden von der Bevölkerung abgewendet wird? Weil die Politik dazu verpflichtet ist. Eine solche Idee gehört hierzulande ins Reich der Fantasie, ihr Wahrwerden ist so unwahrscheinlich wie ein kluger Gedanke des US-Präsidenten Trump oder die Abkehr von der Fußball-WM im Wüstenstaat Katar.

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Dienstrecht: Unvereinbarkeitsbestimmungen für RichterInnen werden adaptiert

Eine Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz soll einheitliche Regelungen für die Außerdienststellung von RichterInnen der ordentlichen Gerichte und für jene der Verwaltungsgerichtsbarkeit bringen, die ein politisches Mandat annehmen.

Bisher konnte der Unvereinbarkeitsausschuss des Nationalrats bzw. der zuständige Ausschuss des jeweiligen Landtags ordentlichen RichterInnen – und StaatsanwältInnen – im Einzelfall erlauben, ihren Beruf weiter auszuüben, wenn er eine objektive und unbeeinflusste Ausübung sichergestellt sah. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Damit wird auch einer Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (GRECO) Rechnung getragen.

„Cooling-off“-Phase für Mandatare

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Algorithmen entscheiden über Haft oder Bewährung

Das System heißt COMPAS, für „Correctional Offender Management Profiling for Alternative Sanctions“. Es ist ein Algorithmus, der auf Basis von 137 Merkmalen eine Wahrscheinlichkeit dafür errechnet, ob Straftäter rückfällig werden oder nicht. Richter in den USA setzen COMPAS unter anderem ein, um über die Frage zu entscheiden, ob jemand auf Bewährung freikommt oder in Haft …

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