Leitungsfunktionen am LVwG Steiermark sollen zukünftig befristet werden?

In der Steiermark wurde ein Entwurf zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetzes – StObjG zur Begutachtung versendet. Dieses Gesetz soll auch für die Bestellung der Leitungsfunktion des Landesverwaltungsgerichtes gelten. Es hat eine öffentliche Ausschreibung voranzugehen und ist eine Begutachtungskommission vorgesehen, die rein mit Personen aus der Verwaltung besetzt sein soll. Weiters ist vorgesehen, dass die Bestellung befristet für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen soll. Erst im Anschluss daran ist eine unbefristete Weiterbestellung zulässig. Parteistellung im Bewerbungsverfahren wird den Kandidaten keine gewährt.

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat zum Entwurf eine Stellungnahme abgegeben und dabei auf die einzuhaltenden europäischen Standards hingewiesen. Diese sehen insb. vor, dass die Verfahren zur Ernennung von Gerichtspräsident:innen den gleichen Weg wie bei der Auswahl und Ernennung von Richter:innen gehen sollten, vor allem sollte eine richterliche Kommission das Auswahlverfahren durchführen. Es wird auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht und den GRECO-Bericht verwiesen.

Die (Wieder-)Einführung einer Befristung der Leitungsstelle des Landesverwaltungsgericht wird in Widerspruch zu Art. 134 Abs. 7 B-VG gesehen, da die Mitglieder der Verwaltungsgerichte Richter:innen sind, und damit auch die Präsident:innen und Vizepräsident:innen:innen. Damit unterliegen auch diese Leitungspersonen den richterlichen Garantien und sei daher eine Befristung verfassungs- und rechtsstaatlicher Sicht äußerst bedenklich.

Angesichts dieser kritischen Stellungnahme des LVwG Steiermark an der Einbeziehung des Landesverwaltungsgerichts in den Anwendungsbereich es StObjG ist fraglich, ob seitens des ÖVP-Personallandesrat Werner Amon daran festgehalten wird. Scharfe Kritik wurde von NEOS und vor allem der früheren OGH-Präsidentin Irmgard Griss geäußert: „Es ist, als würde man das Landesverwaltungsgericht wie eine Landesbehörde sehen. Die Zeiten sind vorbei.“ eine Befristung des Richteramts auf drei Jahre sei mit der Verfassung nicht vereinbar.

Siehe Gesetzesentwurf samt Erläuterungen und Stellungnahmen zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetz

Siehe dazu auch: Steiermark intern: Streit über Richter auf Zeit unter ÖVP und Neos (kleinezeitung.at)

Landtag: Objektivierungsgesetz kommt noch heuer (steiermark.ORF.at)

Steiermark intern: Ist Amons neues Gesetz verfassungswidrig? (kleinezeitung.at)

Für Topjobs im Land: Neue Leiter sind nur befristet im Amt (kleinezeitung.at)

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