Die Landesverwaltungsgerichte haben jährlich bzw. mehrjährig über ihre Tätigkeit zu berichten. Das LVwG Vorarlberg und das LVwG Tirol haben ihre Tätigkeitsberichte für das Jahr 2022 bereits veröffentlicht.


Die Landesverwaltungsgerichte haben jährlich bzw. mehrjährig über ihre Tätigkeit zu berichten. Das LVwG Vorarlberg und das LVwG Tirol haben ihre Tätigkeitsberichte für das Jahr 2022 bereits veröffentlicht.



Der VwGH hat diesbezüglich Bedenken und einen Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH eingebracht. Begründend wird ausgeführt, dass die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde (als Teil der Verwaltung) für die Aufsicht der Staatsanwaltschaften (als Teil der Justiz) – ohne verfassungsrechtliche Grundlage – den Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung nach Art. 94 Abs. 1 B-VG widerspreche.

Bei der Kritik der BDVR geht es neben der Wertschätzung von richterlicher Arbeit auch um die Zukunftsfähigkeit der Justiz. Die Angemessenheit der Besoldung und Versorgung ist nach der Rechtsprechung von ganz erheblicher Bedeutung für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit.

Kaum jemand hat die Entwicklung der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung persönlich so geprägt wie Edith Zeller. Ab dem Jahr 2006 als Generalsekretärin unter dem leider zu früh verstorbenen Präsidenten Heinrich Zens, die letzten neun Jahre als Präsidentin. Die Welt ist in dieser Zeit eine andere geworden, wie Edith Zeller in ihrer beeindruckenden Abschiedsrede feststellte, die Anforderungen und Herausforderungen an die Tätigkeit der Richter:innenvereinigungen haben sich geändert. Die Vereinigung sah und sieht sich Herausforderungen gegenüber, die es in dieser Form zuvor noch nicht gegeben hatte.

Bei der Generalversammlung der Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter:innen (AEAJ) am 12.05.2023 am Oberverwaltungsgericht Versailles übergab Edith Zeller (Verwaltungsgericht Wien) nach neunjähriger Tätigkeit als Präsidentin der Vereinigung an den neu gewählten Präsidenten Sylvain Mérenne, Richter am Oberverwaltungsgericht Marseille. Eva Wendler (Bundesverwaltungsgericht) wurde neben Eugenia Papadopoulou (Oberverwaltungsgericht Thessaloniki), David Rabenschlag (Verwaltungsgericht Berlin), Indre Zvaigzdiniene (Verwaltungsgericht Vilnius) neue Vizepräsidentin der Vereinigung.

Der EuGH hat in seinem Erkenntnis vom 25.05.2023, C-575/21, entschieden, dass das Unionsrecht Schwellenwerten entgegensteht, die so hoch angesetzt sind, dass in der Praxis alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entzogen sind.

Martin Riedl, Rechtsanwalt in Wien, sprach in seiner Keynote über „Verwaltungsrichter:innen als Rechtsprechungsorgane einerseits und als Rechtsschutzsuchende andererseits“ und führte den Zuhörenden dabei eine Sicht von innen und außen vor Augen. Er stellte fest, dass die Unabhängigkeit der Richter:innen ohne Frage ebenso gewährleistet sei, wie der Schutz der Grundrechte.

Seitens des Dachverbandes wird schon seit langem eine abschließend geregelte, eigenständige Verfahrensordnung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert. Die Verwaltungsgerichte wurden als „niederschwellige“ Rechtschutzeinrichtung eingerichtet, weshalb auch unvertretene Verfahrensparteien das Verfahrensrecht durch dessen bloße Lektüre eigenständig erfassen können sollten.

Zur Eröffnung des Maiforums mahnte der Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichter:innen Markus Thoma die Umsetzung der europäischen Standards zur Bestellung von Richter:innen und Gerichtspräsident:innen durch richterliche Organe als Ausfluss der richterlichen Selbstverwaltung und Unabhängigkeit ein. Die Bestellung der offenen Posten, so aktuell der Posten des/der Präsident:in des BVwG, sollen auch zeitnah und unparteiisch erfolgen.

Seit mehr als 165 Tagen ist das weitaus größte Gericht Österreichs ohne ordnungsgemäße Führung. In einer gemeinsamen Pressekonferenz forderten die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die netzpolitische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works, die Umweltschutzorganisation Ökobüro – Allianz der Umweltbewegung und die asylpolitische Plattform asylkoordination österreich die Regierung auf, die Stelle sofort zu füllen und die Besetzung nicht weiter aus parteipolitischem Interesse zu
verzögern.