Ministerrat beschließt B-VG Novelle zur Einführung von Verwaltungsgerichten erster Instanz

Der nun vorliegende Entwurf sieht die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit („9+2-Modell“) ab 1. Jänner 2014 vor. Die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern sollen in den Verwaltungsgerichten der Länder aufgehen.

Der Asylgerichtshof soll zum Verwaltungsgericht des Bundes werden. Das Verwaltungsgericht des Bundes soll jedenfalls an die Stelle des Bundesvergabeamtes treten, das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen an die Stelle des unabhängigen Finanzsenates. Die Zuständigkeiten der Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag und der sonstigen weisungsfrei gestellten Organe sollen, soweit sie eine rechtsprechende Tätigkeit ausüben, auf die Verwaltungsgerichte übergehen.

Die Verwaltungsgerichte erster Instanz sollen grundsätzlich in der Sache selbst entscheiden. Gegen ihre Erkenntnisse und Beschlüsse soll Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben werden können, die allerdings an gewisse Zulässigkeitsvoraussetzungen geknüpft ist.

Für das Bundesvergabeamt und den Unabhängigen Finanzsenat werden im Entwurf Übergangsbestimmungen vorgesehen, wie sie bereits bei der Umwandlung des UBAS in den Asylgerichtshof zur Anwendung gekommen sind. Für die Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern sieht der Entwurf vor, dass das Recht auf Ernennung zum Mitglied der Verwaltungsgerichte der Länder und das Ernennungsverfahren nach gleichartigen Grundsätzen durch Landesgesetz zu regeln sind.

SK

Ministerratsentwurf Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012

Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 Vorblatt und Erläuternde Bemerkungen

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