
Der Tätigkeitbericht des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) für das Geschäftsjahr 2023 (1. Februar 2023 bis 31. Jänner 2024) wurde nun veröffentlicht und bestätigt sich der Trend nach weiterhin hohem, ansteigendem Akteneinlauf. Zukünftig soll auf die Einhaltung der gesetzlichen Entscheidungsfristen (in der Regel sechs Monate) geschaut werden. Dahingehend konnte schon 2023 eine Verbesserung festgestellt werden, da bereits ca. 60% der Fälle innerhalb der Frist erledigt wurden (2022 nur 48%) und der Anteil der Verfahren, die länger als zwei Jahre dauern, reduziert wurde. Auch die Fristsetzungsanträge waren rückläufig von 370 auf 200.








