Am Landesverwaltungsgericht Tirol ist mit Wirksamkeit 1. April 2025 die Funktion des/der Vizepräsident:in neu zu besetzen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 09.02.2025. Der Aufgabenbereich spannt sich von der Vertretung und Unterstützung des Präsidenten des LVwG Tirol über die Justizverwaltung bis hin zur Rechtsprechung. Neben der Erfüllung der allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 3 TLVwGG für ein Richteramt werden zahlreiche weitere Voraussetzungen von den Bewerber:innen erwartet.
Dies betrifft Folgendes:
- persönliche und fachliche Eignung für die mit der Ausübung der Tätigkeiten einer Richterin/eines Richters des Landesverwaltungsgerichts verbundenen Aufgaben
- weitreichende Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts und der Rechtsprechung
- überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Motivationsfähigkeit
- hohe soziale Kompetenz und sehr gute Teamfähigkeit
- Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit sowie gutes Verhandlungsgeschick
- Innovations- und Reformfähigkeit
- vorausschauendes, zielgerichtetes und lösungsorientiertes Handeln
- eingehende Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Verfahrens- und Verwaltungsmanagement von Vorteil
- Führungskompetenz, Erfahrung in der Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie die
Fähigkeit zur wirkungsorientierten ökonomischen Verwaltungsführung von Vorteil - Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der digitalen Aktenführung sowie in
Digitalisierungsprozessen von Vorteil
Bewerbungen sind an den Landesamtsdirektor zu richten.