
Nach dem Entwurf des 5. Modernisierungsgesetzes soll in Bayern in Zukunft auch in Ermessensfragen die Künstliche Intelligenz (KI) die Behördenentscheidung treffen. Dabei soll das Verwaltungsverfahrensrecht umgestaltet werden und festgelegt werden, dass ein Verwaltungsakt vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden kann. Die Durchführung von Verwaltungsverfahren mittels vollständig automatischer Einrichtungen und der Einsatz von KI sollen vorbehaltlich anderer Vorgaben zulässig sein. Zum Einsatz kommen könnte das bei einfachen Bau- oder Veranstaltungsgenehmigungen, Kfz-Zulassungen und auch im Bereich des Sozialrechts. Der Landtag von Bayern müsse diesem Vorhaben noch zustimmen.






