Claudia Wutscher, assoziierte Professorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der WU Wien und Director des WU Legal Tech Centers, befasst sich mit dem Einsatz von KI im Verwaltungsverfahren. Als Hilfsmittel haben KI-Systeme vielfältige Einsatzmöglichkeiten und seien zum Teil bereits Realität. Dies sei auch verfassungsrechtlich unter gewissen Voraussetzungen gedeckt. Im verwaltungsgerichtlichem Verfahren seien die Grenzen enger, da die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zu beachten sei.
Digitalisierung
KI-Einsatz bei Asylverfahren
Die Presse berichtet über die Arbeit von Laura Jung, Politikwissenschaftlerin, die an der Uni Graz als Postdoc im Projekt „Elastic Borders“ die Transformation an den europäischen Außengrenzen erforscht. Sie befasst sich aus juristischer Sicht mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz in Asylverfahren. Dabei beleuchtet sie neueste Entwicklungen, die Gefahren und die Chancen der neuen Technik.
KI fasst Informationen aus dem Parlament auf einer neuen Plattform verständlich zusammen
parlament.fyi ist Österreichs erste KI-basierte Plattform über Politik. Künstliche Intelligenz fasst Beschlüsse und Reden aus dem Nationalrat einfach zusammen und liefert kompakte Analysen zu Sprachmustern und Argumenten der Parteien. Ergebnisse aus der Politik werden damit für alle leichter zugänglich und transparent.
Onlinedienste österreichischer Behörden weisen massive Sicherheitslücken auf
Auf der IKT (Sicherheitskonferenz des Österreichischen Bundesheeres), der größten Veranstaltung zum Thema Cybersecurity in Österreich, haben sich Sicherheitsexperten der Firmen Alphastrike und Limes Security die Sicherheit von öffentlich zugänglichen Onlinediensten heimischer Behörden und der kritischen Infrastruktur angesehen. Das Ergebnis liege nach einem Bericht im Standard irgendwo zwischen „besorgniserregend“ und „alarmierend“. Die Dienste seien in einem beachtlichen Ausmaß von bis zu zwölf Prozent offen für technisch selbst nur minimal begabte Angreifer. Die Experten haben dabei lediglich automatisierte Scans durchgeführt, wie sie jeder mit etwas technischem Fachwissen durchführen könne. Dies habe nichts mit Hacks oder gezielten Scans zu tun.
Erste weltweite Vorschriften für künstlichen Intelligenz (KI – AI) von der EU kundgemacht
Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Mai 2024 den weltweit ersten Rechtsrahmen zur Harmonisierung der Vorschriften für künstlichen Intelligenz (AI Act – AIA oder auch KI-Verordnung – KI-VO) angenommen. Die Leitgesetzgebung folgt einem „risikobasierten“ Ansatz, d. h. je höher das Risiko ist, der Gesellschaft Schaden zuzufügen, desto strenger sind die Vorschriften. Ab 1. August 2024 tritt die Verordnung in Kraft, und ab Februar 2025 werden die ersten Bestimmungen verpflichtend.
Waffengleichheit bei der KI-Nutzung von Richter:innen und Anwalt:innen erforderlich
Sophie Martínez, Juristin und Expertin für Digitalisierung im Recht, gab in der Presse ein Interview zum Thema „Risiken und Chancen beim Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)“ und betonte das Erfordernis der Waffengleichheit bei der Technologienutzung zum Wohl des Rechtsstaates, insbesondere im Bezug auf die „KI-Verordnung“ („AI-Act“), die KI reguliert. Die Rechtspflege zähle aktuell zu den Hochrisikobereichen laut AI Act und sehe sehr strenge Auflagen vor. Dadurch entstehende ungleichen technologischen Ausstattung der Gerichte im Vergleich zu Anwaltskanzleien könnten zu Ungleichheiten in der Technologienutzung zwischen Richter:innen und Anwält:innen führen. Man dürfe die Justiz nicht schwächen, indem man ihr State-of-the-Art-Tools vorenthalte, sondern müsse die Waffengleichheit zum Wohl des Rechtsstaats sichterstellen.
Zudem könnten sich Jurist:innen einen Arbeitstag pro Woche durch den Einsatz von KI ersparen, wenn diverse Recherchearbeiten mit Hilfe von KI erledigt werden könne. Dabei werde nicht einfach ChatGPT eingesetzt, das als Sprachprogramm grundsätzlich nicht als Recherchetool geeignet sei, sondern arbeiten die juristischen Fachverlage zusätzlich mit anderen KI, die gut suchen können.
Das war das Maiforum 2024 (2): Einsatz von KI in der Rechtsprechung
Im Anschluss an die zwei hochinteressanten Vorträge wurde der Einsatz von KI in der Rechtsprechung aus verschiedenen Blickwinkeln in der Podiumsdiskussion beleuchtet.
Gernot Winter erklärte, dass zurzeit die KI noch nicht in der Lage sei, einen Richter zu ersetzen, es gebe noch sehr viele technische Hindernisse. Man sollte die Zeit, bis es soweit sei, aber nutzen, um sich Gedanken darüber zu machen, in welcher Form wir KI tatsächlich einsetzen wollen.
Ein Richter müsse jedenfalls etwas von KI verstehen, wenn er diese zur Unterstützung der Entscheidungsfindung auch einsetzen möchte. Selbst wenn er sie nicht selbst einsetze, sei eine Grundkenntnis für die Würdigung von möglicherweise durch KI erstellte oder bearbeitete Beweise erforderlich. Eine KI selbst könne nicht zuverlässig erkennen, ob z.B. das Beweismittel mit KI erstellt worden sei.
Das war das Maiforum 2024 (1): Künstliche Intelligenz (KI) in der Rechtsprechung
Im schönen Rahmen des Niederösterreichischen Landtagssaals in St. Pölten wurde nach den Grußworten von Landtagspräsident Karl Wilfing und der Eröffnung durch den Präsidenten des LVwG Niederösterreich Patrick Segalla zunächst darauf eingegangen, was überhaupt unter KI zu verstehen ist und wie sie derzeit genutzt wird, teilweise auch ohne dass es uns bewusst wäre. Im Weiteren wurde beleuchtet, ob der menschliche Richter in unserer Rechtsordnung als Rechtssprechungsorgan überhaupt vorausgesetzt wird oder ob und unter welchen Voraussetzungen KI die Rechtsprechungsfunktion übernehmen könnte.
Das war der 20. Deutsche Verwaltungsgerichtstag (1)
Mit über 1.000 Besuchern war der 20. Deutsche Verwaltungsgerichtstag von 15. bis 17.05.2024 in Würzburg sehr gut besucht. In der Eröffnungsveranstaltung wurde ein Überblick über die Themen gegeben, die die Verwaltungsgerichtsbarkeit derzeit bewegen und welche Veränderungen anstehen. Diese Themen wurden sodann in den zahlreichen Workshops vertieft behandelt.
Hohe Cybersicherheit soll durch die Umsetzung der NIS2-Richtlinie erreicht werden
Mit dem geplanten Bundesgesetz zur Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen (NISG 2024) sollen Maßnahmen festgelegt werden, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen der Einrichtungen, die in den Anwendungsbereich fallen, erreicht werden soll. Betroffen von diesem Bundesgesetz ist auch die gesamte öffentliche Verwaltung und damit auch die Justizverwaltung. Die Begutachtungsfrist endet am 01.05.2024.