Erfolgreiche Digitalisierung am LVwG Steiermark

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Steiermark, das bereits im Jahr 2020 das Projekt Digitalisierung in Angriff genommen hat, gestaltet nun sämtlichen Verfahrensabläufen am Gericht papierlos. Dabei wurde eine Eigenentwicklung, die auf die Bedürfnisse des Verwaltungsgerichtes abgestimmt ist, umgesetzt und steht diese bereits seit dem 01.11.2022 im Produktiveinsatz. Da auch die öffentlich mündliche Verhandlung elektronisch geführt wird, wurden die Verhandlungssäle entsprechend umgebaut und es besteht für die Parteien die Möglichkeit, online Akteneinsicht zu nehmen.

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ORF Science: KI schreibt überzeugende Falschmeldungen

Im Mittelpunkt der Debatte über künstliche Intelligenz (KI) steht auch die Sorge vor automatisch generierter Falschinformation. Wie berechtigt diese ist, untermauert eine aktuelle Studie, wonach KI-generierte Texte in sozialen Netzwerken oft glaubwürdiger erscheinen als jene von Menschen. Ein heimischer Experte plädiert für eine strenge Regulierung – in Österreich gebe es generell großen Aufholbedarf.

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Richter ließ sich für Urteil von ChatGPT beraten

Ein Richter in Kolumbien zog den populären Chatbot zu Rate, um medizinische Rechte eines Kindes abzuwägen

Mit steigender Nutzung von ChatGPT mehren sich auch Berichte über problematische Anwendungsbereiche. In dem Irrglauben, dass die verblüffend überzeugenden Antworten des Chatbots auf jede Frage auch richtig seien, glauben manche Anwender eine Arbeitsentlastung darin gefunden zu haben. In diesem Zusammenhang sorgt nun ein weiterer Fall für Aufsehen: Ein kolumbianischer Richter hat zugegeben, dass er die künstliche Intelligenz von ChatGPT für eine Urteilsfindung zu Rate gezogen hat.

Juan Manuel Padilla vom Arbeitsgericht in Cartagena hat entschieden, dass die Behandlungskosten eines autistischen Minderjährigen von der Krankenkasse übernommen werden sollten, da dessen Familie nur über ein begrenztes Einkommen verfüge. Dieses Urteil mag an sich nicht brisant sein, sehr wohl aber die Art und Weise, wie der Richter zu seinem Entschluss gekommen ist. Er habe eigenen Angaben zufolge zwar Präzedenzfälle zur Urteilsfindung herangezogen, aber auch Fragen zum Fall an ChatGPT gestellt.

Unterstützung für Richter, kein Ersatz

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Wäre die Verwendung von ChatGPT im Gerichtsverfahren „Winkelschreiberei“?

Der von der US-Firma OpenAI entwickelte Text-Roboter ChatGPT, eine Sprachsoftware mit künstlicher Intelligenz (KI), ist derzeit in aller Munde. Für 22. Februar war von einem New Yorker Start-up sogar geplant, dieses Programm im Rahmen einer Gerichtsverhandlung in Kalifornien als „Anwalt“ einzusetzen. Der Kläger in einem Bußgeldverfahren sollte im Gerichtssaal eine smarte Brille tragen, die per Worterkennung den Verlauf der Gerichtsverhandlung erfassen und dem Kläger dank künstlicher Intelligenz passende Antworten ins Ohr flüstern sollte.

Doch das Unternehmen hatte die Rechnung ohne die US-Anwaltskammern gemacht. In einem Schreiben wies die Kammer darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Anwendung dieses Programms in einigen US-Bundesstaaten eine unerlaubte Ausübung des Rechtsanwaltsberufs sei. Darauf stünden Haftstrafen von bis zu sechs Monaten.

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KI-Anwalt vertritt erstmals Angeklagten vor Gericht

Zum ersten Mal wird eine künstliche Intelligenz die Aufgaben eines Anwalts übernehmen und einen Mandanten vor Gericht vertreten.

In den USA soll ein KI-Anwalt zum ersten Mal überhaupt einen Gerichtsprozess führen und echte Mandanten vertreten. In einem Prozess soll die KI helfen, Strafzettel anzufechten. Dahinter steckt das Unternehmen Donotpay, das schon in der Vergangenheit mittels Bots rechtliche Unterstützung bot. Bislang war es aber nur möglich, mittels eines Bots Online-Abläufe zu automatisieren und Beratung einzuholen. Doch das Unternehmen ist sich sicher, dass die KI auch vor Gericht funktioniert.

Die Prozedur soll so ablaufen: Die KI wird auf einem Smartphone installiert, hört im Gericht mit und kann so die Abläufe und Argumente des Gerichts verfolgen. Mittels eines Headsets ist sie mit dem Mandanten verbunden und kann in Echtzeit Informationen weitergeben, etwa Antworten auf Fragen des Gerichts. Es ist also der Mandant, der das eigentliche Reden übernimmt, aber eben “gesteuert” durch die KI.

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Forschung verlangt „bessere“ Daten

In Österreich erheben zahlreiche unterschiedliche Stellen Daten aus allen Lebensbereichen. Zur Bewertung komplexer Situationen fehlen trotzdem weitgehend notwendige Informationen – das hat auch die Datensituation rund um das Coronavirus gezeigt. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) hat nun das heimische Datenökosystem prüfen lassen und kommt zu einem durchwachsenen Fazit.

Im Auftrag des RFTE hat eine Gruppe renommierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten – darunter Komplexitätsforscher Peter Klimek, Simulationsforscher Niki Popper, WU-Wien-Experte Jesus Crespo Cuaresma, Statistik-Austria-Direktor Tobias Thomas, Politikwissenschaftlerin Barbara Prainsack und die Wissenschaftsforscherin Helga Nowotny – ein Positionspapier zu Strategien für Österreichs Datenmanagement formuliert.

Der Forschungsrat leitete daraus eine Empfehlung mit drei wesentlichen und drängenden Maßnahmen ab: die politische Priorisierung einer nationalen Datenstrategie, die Entwicklung einer umfassenden Dateninfrastruktur und die Förderung einer positiv konnotierten Wahrnehmung des Themas Daten in der breiten Öffentlichkeit.

Pandemie hat Datenlücken offengelegt

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Digitale Überwachung (2): UN-Menschenrechtskommissar gegen Unterwanderung verschlüsselter Messenger

Der UN-Menschenrechtskommissar sieht im Einsatz der Überwachungstechnologie einen Paradigmenwechsel, der „erhebliche Risiken“ für Grundrechte mit sich bringe.

Ungeachtet der Urteile des EuGH zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung laufen auf europäischer Ebene Vorarbeiten zur nächste Variante der anlasslosen Massenüberwachung. Messenger-Hersteller sollen künftig in ihren Apps laufend nach Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM) scannen und Gefundenes an die Behörden melden müssen. In der breiteren Öffentlichkeit wird dieses Unterfangen unter dem Begriff „Chatkontrolle“ diskutiert.

In einem aktuellen Bericht widmet sich der UN-Menschenrechtskommissar generell der Frage des „Rechts auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“, einen zentralen Teil nehmen dabei aber die Ideen zu diesen offiziell „Client Side Scanning“ genannten Konzepten ein. Das Verdikt fällt dabei geradezu vernichtend aus, wie netzpolitik.org berichtet. „Client Side Scanning“ stelle geradezu einen „Paradigmenwechsel“ in Hinblick auf die Privatsphäre, aber auch andere Grundrechte dar – würde es doch im Gegensatz zu anderen Maßnahmen wirklich alle Menschen betreffen.

Fehlalarme und Selbstzensur

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Digitale Überwachung (1): EuGH hält auch deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung nicht mit Unionsrecht vereinbar

Der EuGH hat bereits wiederholt entschieden, dass die generelle Vorratsdatenspeicherung auf nationaler Ebene mit der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation nicht vereinbar ist. Jetzt hat es auch die deutsche Regelung getroffen (EuGH vom 20.09.2022, Rs. C-793/19, C-794/19 u.a.).

Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor. Damit bestätigt der EuGH seine bisherige Rechtsprechung, die auf eine lange Reihe von Urteilen zu den Regelungen anderer EU-Staaten zurückblicken kann.

Der EuGH beanstandet an den einschlägigen deutschen Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG), dass Verkehrs- und Standortdaten, die zehn bzw. vier Wochen lang gespeichert werden, sehr genaue Rückschlüsse auf das Privatleben – etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, Aufenthaltsorte, ausgeübte Tätigkeiten und soziale Beziehungen – zulassen und es insbesondere möglich wird, ein Profil dieser Personen zu erstellen.

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Grundrechte: Berichterstatter des EU-Parlaments fordern Verbot „vorausschauender Polizeiarbeit“ für künstliche Intelligenz

Im EU-Parlament wird aktuell die Verordnung zu „Künstlicher Intelligenz“ (KI) beraten. Die Berichterstatter des EU-Parlaments fordern dabei ein Verbot von „Predictive Policing‘“.

Methoden der Algorithmen-getriebenen „vorausschauenden Polizeiarbeit“ sollen in der EU untersagt werden. Für ein entsprechendes Verbot von Predictive Policing machen sich die beiden Berichterstatter im EU-Parlament für die geplante Verordnung für Künstliche Intelligenz (KI), der Sozialdemokrat Brando Benifei und der Liberale Dragoș Tudorache stark. Sie führen die Verhandlungen über das Dossier für die Ausschüsse für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie für Verbraucherschutz.

Auch die für Digitales zuständige Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, warnte davor, dass Migranten und Menschen, die bestimmten ethnischen Gruppen angehören, durch Techniken der vorausschauenden Polizeiarbeit ins Visier genommen werden könnten. Die Kommission selbst konnte sich aber nicht auf ein generelles Verbot von KI-Software wie PredPol oder Precobs verständigen.

Kampf um Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

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Europäische Kommission will digitale Identitäten einführen

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, Bürgerinnen und Bürgern europäische digitale Identitätsnachweise (EUid) zur Verfügung zu stellen, welche EU-weit genützt werden können.

Die EU-Kommission will dafür gemeinsam mit den EU-Staaten die technischen Voraussetzungen bis September 2022 schaffen.

Das Herzstück des Vorschlags bildet die sogenannte „Brieftasche für die europäische digitale Identität“ (European Digital Identity wallets). Diese bietet die Möglichkeit, sich digital ausweisen zu können, sowie Identitätsdaten und amtliche Dokumente – wie Führerschein oder Ausbildungsnachweise – in elektronischer Form speichern und verwalten zu können. Bereits im März hatte die Kommission in ihrem Digitalkompass das Ziel einer digitalen europäischen Identität verankert und angekündigt, einen verbindlichen EU-Rahmen für die Einführung schaffen zu wollen.

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