In Bayern wird zukünftig KI auch für Ermessensentscheidungen angedacht

Nach dem Entwurf des 5. Modernisierungsgesetzes soll in Bayern in Zukunft auch in Ermessensfragen die Künstliche Intelligenz (KI) die Behördenentscheidung treffen. Dabei soll das Verwaltungsverfahrensrecht umgestaltet werden und festgelegt werden, dass ein Verwaltungsakt vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden kann. Die Durchführung von Verwaltungsverfahren mittels vollständig automatischer Einrichtungen und der Einsatz von KI sollen vorbehaltlich anderer Vorgaben zulässig sein. Zum Einsatz kommen könnte das bei einfachen Bau- oder Veranstaltungsgenehmigungen, Kfz-Zulassungen und auch im Bereich des Sozialrechts. Der Landtag von Bayern müsse diesem Vorhaben noch zustimmen.

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Folgen mangelnder Ausstattung in der Justiz sind weitreichend

Durch Sparen in der Justiz werde das Vertrauen der Bürger:innen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates riskiert, warnt Birgit Wittstock in einem Kommentar in der Zeitung der Standard. Folgen von Personalmangel in der Justiz seien nicht nur verzögerte Ermittlungen und längere Verfahren, sondern auch ein wachsender Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit des Staates, was gefährliche Folgen haben könne. Kurzfristig mögen die Sparmaßnahmen Zahlen verbessern, am Ende würden diese aber mehr kosten, als kurzfristig eingespart worden sei.

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Spardruck auch bei der Gerichtsbarkeit spürbar – KI könnte Unterstützung geben

Nach den Budgetplänen des Finanzministers sollen im öffentlichen Dienst 2.000 Planstellen bis zum Jahr 2029 eingespart werden, neue Planstellen werden – wie schon im Vorbudget – nicht vorgesehen. Auch wenn in der Justiz zwar nicht eingespart werde, seien in diesem Bereich aufgrund der steigenden Aufgaben grundsätzlich mehr Planstellen erforderlich und würden jetzt schon rund 280 richterliche Planstellen fehlen, warnten die Personalvertreter. Der Spardruck ist nicht nur beim Bund zu spüren, sondern schlägt auch auf die Länder durch. Der dringende Personalbedarf beim Landesverwaltungsgericht Wien ist evident, wie aus den Tätigkeitsberichten seit Jahren hervorgeht und sich zuspitzt, Abhilfe scheint bislang keine in Sicht. Auch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat eine spürbar erhöhte Arbeitsbelastung, Nachbesetzungen von vakanten Stellen lassen auch hier auf sich warten.

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Stellungnahme des Dachverbandes zur geplanten Einführung von Chatbots im Verwaltungs(gerichts)verfahren

Ein Begutachtungsentwurf zur Änderung der Verwaltungsverfahrensgesetze soll die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Einführung von Chatbots und vollautomatisierten Verfahren schaffen. Dazu hat der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) in seiner Stellungnahme hingewiesen und gewarnt, dass diese Regelungen auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Anwendung kämen, ein Ersatz von Richter:innen durch Entscheidungsautomaten aber einer eigenen verfassungsgesetzlichen Grundlage erfordere, die im Entwurf nicht vorgesehen sei. Da eine solche auch rechtspolitisch nicht wünschenswert wäre, wird der Gesetzesentwurf abgelehnt.

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Weitere Digitalisierung der Verwaltungsverfahren geplant

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung soll durch neue rechtliche Rahmenbedingungen für Chatbots und vollautomatisierte Verfahren beschleunigt werden. Ziel ist eine moderne, bürgerfreundliche und effiziente Verwaltung. Dazu hat das Bundeskanzleramt einen Begutachtungsentwurf versendet, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz und das Verwaltungsstrafgesetz geändert werden sollen.

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KI in der Justiz eine wachsende Herausforderung

Drei Beiträge im Standard zeigen auf, dass der Einsatz der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Justiz bzw. in der Anwaltschaft einerseits verlockend ist, andererseits aber auch einige Herausforderungen bringt. Dies beginnt bei der Zulässigkeit der Verwertung der Schriftsätze von Rechtsanwälten durch die KI im Justizbereich bis hin zur Gefahr, die KI als Einsparungspotenzial sowohl in der Justiz als auch in der Anwaltschaft zu nutzen. 

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Studienreise Tirana: Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien (Teil 2)

Am zweiten Tag der Studienreise fand die Tagung zum Thema Verwaltungsgerichtsbarkeit in Albanien und Österreich erneut mit der Unterstützung der OSCE und Mitwirkung von Justizrat und den verschiedenen Verwaltungsgerichten statt. In den zahlreichen Eröffnungsworten wurde ua. von Clarissa Pasztory, die Leiterin der albanischen OSCE Niederlassung, betont, dass gerade den Verwaltungsrichter:innen eine besondere Rolle zukommt, um Korruption in Albanien vorzubeugen. Daher sollte man die Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht unterschätzen, gerade um auch in einem Land wie Albanien den Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen.

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Studienreise Tirana: Auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union (Teil 1)

Die heurige Studienreise führte die VRV nach Albanien. Ein Land, das sichtlich bei der Erfüllung der Werte der Rechtsstaatlichkeit bemüht ist, auch um das Ziel des Beitritts zur Europäischen Union im Jahr 2030 zu erreichen. Unterstützt wurde dieser Austausch von der OSCE, deren Aktivität in Albanien ua. die Korruptionsbekämpfung, der Schutz der Menschenrechte und die Justizreform umfasst.

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Neuer VwGH Präsident will Höchstgericht so transparent wie möglich machen und sieht bei Digitalisierung Luft nach oben

Der neue Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Albert Posch führt im heute veröffentlichten Interview im Rechtspanorama der Presse aus, dass er Repräsentant einer selbstbewussten, unabhängigen und allein dem Gesetz verantwortlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit sein möchte. Entscheidungen sollen auf höchstem Niveau in kurzer Verfahrensdauer erfolgen. Luft nach oben sehe er bei der Digitalisierung, etwa bei Schnittstellen zu den anderen Verwaltungsgerichten und bei internen Abläufen. Da die Verfahrenszahlen beim VwGH im Jahr 2024 von rund 6900 auf 7300 gestiegen seien, würde der Sparstift die Verfahrensdauer erhöhen.

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EuGH: Rechtsmissbrauch kann nicht allein in der (großen) Anzahl an Beschwerden zur DSGVO gesehen werden

In der Vorabentscheidung vom 09.01.2025, C-416/23, zur Anfrage des VwGH nahm der Europäische Gerichtshof – EuGH zur Verweigerung der Behandlung von „exzessiven Anfragen“ durch die Datenschutzbehörde (DSB) Stellung und führte ua. aus, dass Anfragen nicht allein aufgrund ihrer Zahl während eines bestimmten Zeitraums als „exzessiv“ im Sinne dieser Bestimmung eingestuft werden können, da die Ausübung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befugnis voraussetzt, dass die Aufsichtsbehörde das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der anfragenden Person nachweist. Der VwGH wird daher nun zu prüfen haben, ob die DSB das Vorliegen einer Missbrauchsabsicht der betroffenen Person nachgewiesen hat.

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