Niederlassungsrecht: Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine um ein Jahr verlängert, weniger quotenpflichtige Aufenthaltstitel

Die sogenannte Vertriebenen-Verordnung (166/HA) gewährte Personen, die ab dem 24. Februar 2022 aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, ein Aufenthaltsrecht in Österreich, befristet bis 3. März 2023.

Nachdem die Europäische Kommission im Oktober 2022 bekanntgegeben hatte, dass sie keine Beendigung der Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie vorschlagen wird, wird nun die österreichische Verordnung angepasst. Der Aufenthaltstitel wird damit ohne Notwendigkeit einer Verlängerung bis 4. März 2024 gewährt (210/HA). Damit will die Regierung Rechtssicherheit für Betroffene schaffen und den Verwaltungs- und Kostenaufwand verringern. Die Änderung wird eine Woche nach ihrer Kundmachung in Kraft treten.

Weniger quotenpflichtige Aufenthaltstitel für 2023

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LVwG Steiermark: Verena Ennemoser wird neue Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts

Einstimmiger Vorschlag der Hearingkommission; Verena Ennemoser ist ab 1. März 2023 Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts.

Am 18. Jänner fand das Hearing für das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts statt, aus dem Verena Ennemoser unter insgesamt fünf Kandidatinnen und Kandidaten als Erstgereihte hervorging. Die Findungskommission, bestehend aus den sieben hochkarätigen Expertinnen und Experten Albert Posch (Leiter Verfassungsdienst, Bundeskanzleramt), Caroline List (Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz), Gerhard Gödl (vormals LVWG-Präsident), Günther Lippitsch (Leiter der Personalabteilung, Land Steiermark), Brigitte Scherz-Schaar (Landesamtsdirektorin), Wolfgang Wlattnig (Landesamtsdirektor-Stellvertreter) und Sabine Schulze-Bauer (Gleichbehandlungsbeauftragte, Land Steiermark) hat sich einstimmig auf diesen Vorschlag geeinigt. Die Landesregierung wird dieser Empfehlung folgen und Ennemoser in der Regierungssitzung am Donnerstag der nächsten Woche zur neuen Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts ernennen. Die 56-jährige Grazerin wird ihren Dienst am 1. März 2023 antreten und folgt damit Gerhard Gödl nach, der Ende des Jahres 2022 in Pension gegangen ist.

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28. MAIFORUM 2023 : „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im zehnten Jahr – eine Bestandsaufnahme von innen und außen“

28. MAIFORUM:

„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im zehnten Jahr – eine Bestandsaufnahme von innen und außen“

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz aus dem Blickwinkel der Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention und der justiziellen Garantien des Art 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Freitag, den 5. Mai 2023, Wien

Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos.

Zum Inhalt:

Mit der am 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden vor allem den grundrechtlichen Erfordernissen, wie diese insbesondere in Art 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Art 47 GRC zum Ausdruck kommen, Rechnung getragen.

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Auch Landesverwaltungsgericht Tirol sucht neuen Präsidenten/Präsidentin

Unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen wurde die Funktion des Präsidenten/der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Damit  laufen  – mit  LVwG Steiermark, BFG und BVwG – derzeit vier Besetzungsverfahren für Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten. Allen gemeinsam ist, dass eine Mitwirkung richterlicher Gremien in diesen Verfahren nicht vorgesehen ist. Damit ignorieren die jeweiligen Rechtsträger der Verwaltungsgerichte …

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Aus für die letzte 3G-Regel

Kein Impf- oder Testnachweis in Pflegeheim und Spitälern mehr nötig.

Seit dem Vorjahr begleiten die sogenannten G-Regeln die Menschen durch die Pandemie. Es gab Zeiten und Bereiche, da galt 2G, anderswo reichten 3G, also genesen, geimpft oder getestet, und es gab sogar 2,5G – dort wurde ein spezieller Test verlangt. Nun wird auch die letzte noch bestehende 3G-Regel abgeschafft, nämlich jene in heiklen Settings wie Spitälern und Pflegeheimen. Sie galt dort für Besucher wie für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Das Gesundheitsministerium kündigte eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung an, die noch am Donnerstag kundgemacht werden sollte. Weiter aufrecht bleibt aber die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen, zudem können einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen strengere Maßnahmen vorsehen.

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EuGH: Öffentliche Einsicht in Transparenzregister ohne Darlegung eines berechtigten Interesses unzulässig

Mit Urteil vom 22. November 2022 hat der Europäische Gerichtshof die öffentliche Einsicht in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer für unzulässig erklärt, da hierdurch gegen EU-Grundrechte verstoßen wird (Rechtssachen C‑37/20 und C‑601/20)

Die sog. 5. EU-Geldwäscherichtlinie war als Reaktion auf den Skandal rund um die „Panama Papers“ zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erlassen worden, um die Transparenz des wirtschaftlichen und finanziellen Umfelds der EU durch die Schaffung der öffentlichen Einsicht in die Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu verbessern.

Ursprünglich waren personenbezogenen Daten von wirtschaftlichen Eigentümern nur für zuständige Behörden und zentrale Meldestellen und einem spezifisch genannten Kreis von Berechtigten zugänglich, die ein berechtigtes Interesse nachweisen konnten. Die Änderung durch die 5. EU-Geldwäscherichtlinie sah im Sinne einer effektiveren Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung vor, dass allen Mitgliedern der Öffentlichkeit Zugang zu den Transparenzregistern und somit zu personenbezogenen Daten der wirtschaftlichen Eigentümer gewährt wird, ohne dass ein berechtigtes Interesse dargelegt werden muss.

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Coronaregeln in Bayern: Ausgangsbeschränkung war unverhältnismäßig

Seit den Lockdowns im Jahr 2020 wurde viel über Freiheit und Grundrechte gesprochen. In einer letzte Woche veröffentlichten Entscheidung hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die damals in Bayern geltenden Ausgangssperren für rechtswidrig erklärt.

Bayerns umstrittene Corona-Regeln aus dem März 2020 waren unverhältnismäßig scharf. Die damalige Ausgangsbeschränkung – also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen – sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück.

Bloßes Sitzen auf Parkbank war verboten

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Forschung verlangt „bessere“ Daten

In Österreich erheben zahlreiche unterschiedliche Stellen Daten aus allen Lebensbereichen. Zur Bewertung komplexer Situationen fehlen trotzdem weitgehend notwendige Informationen – das hat auch die Datensituation rund um das Coronavirus gezeigt. Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung (RFTE) hat nun das heimische Datenökosystem prüfen lassen und kommt zu einem durchwachsenen Fazit.

Im Auftrag des RFTE hat eine Gruppe renommierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Expertinnen und Experten – darunter Komplexitätsforscher Peter Klimek, Simulationsforscher Niki Popper, WU-Wien-Experte Jesus Crespo Cuaresma, Statistik-Austria-Direktor Tobias Thomas, Politikwissenschaftlerin Barbara Prainsack und die Wissenschaftsforscherin Helga Nowotny – ein Positionspapier zu Strategien für Österreichs Datenmanagement formuliert.

Der Forschungsrat leitete daraus eine Empfehlung mit drei wesentlichen und drängenden Maßnahmen ab: die politische Priorisierung einer nationalen Datenstrategie, die Entwicklung einer umfassenden Dateninfrastruktur und die Förderung einer positiv konnotierten Wahrnehmung des Themas Daten in der breiten Öffentlichkeit.

Pandemie hat Datenlücken offengelegt

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Ehemalige EGMR-Richterin: Reform der EMRK nicht erforderlich

In einem Interview in der „Kleinen Zeitung“ spricht sich Eli­sa­beth Stei­ner, von 2001 bis 2015 Ös­ter­reichs Rich­te­rin am Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof für Men­schen­rech­te, gegen Re­form­wün­sche an der Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on aus.

Die Men­schen­rechts­kon­ven­ti­on sei ein un­glaub­lich bahn­bre­chen­der Text, sie sei in den 1950er-Jah­ren ent­stan­den und nach wie vor einer der größ­ten Mei­len­stei­ne der Mensch­heits­ge­schich­te, so Steiner. Eine Reform der EMRK, die sie nicht für erforderlich halte, wäre schon deshalb ein langwieriger Prozess, weil die EMRK als völ­ker­recht­li­cher Ver­trag nur durch die 46 Vertragsstaaten geändert werden könne, die alle an einen Tisch kom­men und sich mit all ihren un­ter­schied­li­chen Rechts- und Wer­te­vor­stel­lun­gen auf eine Än­de­rung ei­ni­gen müssten.

Dass die EMRK so stark von Rich­ter­sprü­chen ge­prägt ist, liege im Wesen der Kon­ven­ti­on. Die un­ter­schied­lichs­te Mei­nun­gen, Kul­tu­ren und Rechts­sys­te­me der Mitgliedsstaaten müssten auf einen Nenner gebracht werden. Das sei Aufgabe der Rich­ter.

Li­ving In­stru­ment“ zur Weiterentwicklung der Konvention

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Scheidender BVwG-Präsident: Kapazität war doppelt überschritten

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte am Jahresende 2019 vor allem infolge der Flüchtlingswelle 2015/16 rund 40.000 offene Fälle. „Wir waren deutlich über unserer Kapazität – um das 1,5-Fache bis Doppelte“, so der scheidende BVwG-Präsident Harald Perl vor Journalistinnen und Journalisten.

Mittlerweile seien aber 90 Prozent dieser Rückstände abgebaut. „Bedauerlich“ findet er, dass seine Nachfolge trotz seines Pensionsantritts am 1. Dezember noch immer nicht geklärt ist.

Perl steht seit dessen Gründung im Jahr 2014 an der Spitze des mit rund 220 Richtern ausgestatteten BVwG. Das Gericht ist die Beschwerdeinstanz in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung (ausgenommen Finanzrecht) und entscheidet etwa über Rechtsmittel gegen Entscheidungen im Bereich Fremdenwesen und Asyl, Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten im Bundesbereich, öffentliche Vergaben des Bundes und Umweltverträglichkeitsprüfungen.

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