Unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen wurde die Funktion des Präsidenten/der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Damit laufen – mit LVwG Steiermark, BFG und BVwG – derzeit vier Besetzungsverfahren für Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten. Allen gemeinsam ist, dass eine Mitwirkung richterlicher Gremien in diesen Verfahren nicht vorgesehen ist. Damit ignorieren die jeweiligen Rechtsträger der Verwaltungsgerichte trotz deutlicher Kritik im Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU weiterhin hartnäckig eine Anpassung der Auswahlverfahren an Europäische Standards.
Neben allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen wird in Tirol aber – anders als in der Steiermark – von den Bewerberinnen und Bewerbern zumindest auch Rechtsprechungserfahrung gefordert. Das Ende der Bewerbungsfrist ist der 29. Jänner 2023.